Betreff
Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters der Feiwilligen Feuerwehr Kitzingen-Sickershausen
Vorlage
2018/103
Aktenzeichen
SG 31
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

In der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen-Sickershausen am 17.03.2018 wurde Herr Philipp Heigl zum Kommandanten gewählt. Zu seinem Stellvertreter wurde Herr Daniel Faßmann gewählt.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen vorliegen und der Gewählte weder aus gesundheitlichen noch aus sonstigen Gründen ungeeignet erscheint.

 

Für den Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter ist der Abschluss der erforderlichen Lehrgänge vorgeschrieben.

 

Sowohl Herr Heigl als auch Herr Faßmann haben die vorgeschriebenen Lehrgänge besucht.

 

Im Einvernehmen mit dem amtierenden Kreisbrandrat, Herrn Roland Eckert, Landratsamt Kitzingen, wird deshalb vorgeschlagen, dem neugewählten Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter die erforderliche Bestätigung durch die Stadt Kitzingen zu erteilen.

 

Für die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist der Stadtrat zuständig.

 

Dem in der Feuerwehrdienstversammlung am 17.03.2018 gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen-Sickershausen, Herrn Philipp Heigl, und dessen in der gleichen Versammlung gewählten Stellvertreter, Herrn Daniel Faßmann, wird hiermit die gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes notwendige Bestätigung erteilt.

 

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.