Betreff
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marktsteft - Aufstellung des Bebauungsplanes "Marktbreiter Straße"; frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2018/102
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

 

Der Stadtrat der Stadt Marktsteft hat in seiner Sitzung am 24.10.2016 den Beschluss für die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Marktbreiter Straße“, Gemarkung Marktsteft, gefasst. (siehe Lageplan Anlage 1).

Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan in der Fassung der 5. Änderung vom 19.11.2017 geändert (6. Fassung). Das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans erfolgt in der Zeit vom 28.02.2018 bis einschließlich 28. 03.2018.

 

Da die Gewerbegebiete Traugraben I und II östlich der St 2271 größtenteils ausgelastet sind, zeitgleich aber ein konkreter Bedarf an neuen Gewerbeflächen besteht, plant die Stadt Marktsteft die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes westlich der St 2271 (Umgriff siehe Lageplan Anlage 2).  Geplant sind ein Gewerbegebiet sowie ein Wohnmobilstellplatz.

 

 

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 19.02.2018 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 28.03.2018 abzugeben. Auf Wunsch wurde die Frist bis zum 16.04.2018 verlängert.

 

Fazit:

 

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes. Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit mitteilen.

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis an die Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit mitzuteilen.