Betreff
Beförderung der Asylbewerberkinder von den Gemeinschaftsunterkünften in die Kitas;
hier: Antrag von Integrationsreferentin Glos vom 07.03.2018
Vorlage
2018/098
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf die Sitzungsvorlage 2017/274 vom 27.11.2017 zum Finanzausschuss am 07.12.2017 wird verwiesen (siehe Anlage 1), ebenso auf den Auszug der Niederschrift (Anlage 2).

 

Mit Mail vom 07.03.2018 übermittelte die Referentin für Integration die „Neuauflage“ des Antrages sowie ein Empfehlungsschreiben der Kindergartenleitung von St. Elisabeth (Anlage 3). Am 12.03.2018 ging ein Schreiben des BRK-Kinderhauses ein, um das Anliegen der Referentin zu unterstützen (Anlage 4).

 

Angesichts des sehr engen Zeitfensters konnte die Verwaltung den Antrag für die Stadtratssitzung am 15.03.2018 nicht mehr zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. OB Müller schlug vor, die Beförderung für den Monat April 2018 auf Kosten der Stadt weiterlaufen zu lassen und die abschließende Entscheidung dann im April treffen zu lassen – hiermit bestand Einvernehmen.

 

Von Seiten der Verwaltung wurden beim Landratsamt Informationen zur Fördersituation eingeholt. Im Sommer 2016 wurde erstmals durch das Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration eine Förder-Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kitas aufgelegt. Aus diesem Programm erhielt die Stadt Kitzingen auf Antrag 90% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

 

Nach Aussage des Landratsamtes habe die Stadt Kitzingen mit dem Betrag i. H. v. 13.872 € für die Monate Januar – März sowie Dezember 2018 das Budget ausgeschöpft, eine Förderung darüber hinaus sei in 2018 nicht möglich. Ob eine Beförderung über 2018 hinaus gewährt wird, sei offiziell noch nicht bekannt, es ist aber möglich, dass das Programm ausläuft.

 

Es ist also nunmehr darüber zu entscheiden, ob die Stadt Kitzingen die Beförderungslücke von derzeit 01.05. – 30.11.2018 schließt und die Kosten hierfür übernimmt. Die Bedeutung des Spracherwerbs (in der Kita) für die allseits gewünschte und geforderte Integration ist völlig unstreitig. Ebenso die Tatsache, dass es sich bei der Beförderung (ob mit oder ohne Förderung) um eine weitere freiwillige Leistung handelt.

Nach Aussage der Integrationsreferentin sind die Eltern bereit, für diese Leistung einen Eigenbeitrag i. H. v. 15 – 20 €/Kind im Monat zu leisten. Sie selbst befürwortet diesen Eigenanteil ausdrücklich und würde sich auch um die Abtretungen (der Elternanteile) kümmern. Die Eltern wiederum würden durch die Zeitersparnis (teilweise bis zu 1 Std. einfach) bessere Möglichkeiten für die eigene Integration haben, indem sie die Integrationskurse (zum Teil auch in Würzburg) verstärkt wahrnehmen könnten. Seitens der Verwaltung wurde im Nachgang zur Finanzausschuss-Sitzung am 07.12.2017 geprüft, ob durch eine veränderte Buslinienführung Synergien (für den Transport der Kita-Kinder) möglich wären – dies war nicht der Fall.

 

Aktuell, also ab Mai, sieht die Beförderungssituation voraussichtlich wie folgt aus:

 

Von Mai bis August würden täglich 14 Kinder aus der Gemeinschaftsunterkunft INNOPARK und 10 Kinder vom Corlette Circle zu den verschiedenen Kindergärten im Stadtgebiet befördert. Für beide Unterkünfte fallen täglich je eine Hin- und Rückfahrt an. Die Busse fahren folgende Kindergärten an: St. Johannes, Sickershausen, St. Elisabeth und das BRK-Kinderhaus.

Die Kosten für die Monate Januar bis März 2018 beliefen sich im Durchschnitt auf ca. 3.300,00 €; für April 2018 beträgt die Pauschale voraussichtlich ca. 3.595,20 €.

Ab September steigen die voraussichtlichen Kinderzahlen auf mindestens 18 Kinder aus der Gemeinschaftsunterkunft INNOPARK (je nach Anzahl der Anmeldungen, Tendenz steigend) und auf 11 Kinder aus dem Corlette Circle an. Sollte durch steigende Kinderzahlen ein größerer Bus erforderlich werden, steigen die Kosten je Fahrt um 8 € netto. Umgekehrt, bei angenommen 20 € Elternanteil je Kind und Monat für 25 Kinder, stiegen die Einnahmen um 500 € im Monat.

 

Die Verwaltung hat aus dem Antrag der Referentin zwei Beschlussvarianten formuliert: Variante 2.1. als dauerhafte Beförderung, Variante 2.2. für die Zeit von November – März.

 

Ergänzend kann unter 3. Des Beschlussentwurfes über den Eigenanteil der Eltern Beschluss gefasst werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte über die Beförderungsfrage nunmehr abschließend und auch unabhängig von der jeweiligen Fördermöglichkeit entschieden werden.

1.         Vom Sachvortrag 2018/098 wird Kenntnis genommen.

2.1       Es wird dauerhaft ein Kita-Bus für die Beförderung der Asylbewerberkinder aus den Gemeinschaftsunterkünften in die Kitas der Stadt Kitzingen eingerichtet.

 

-alternativ-

 

2.2       Es wird auch künftig jeweils von November – März ein Kita-Bus für die Beförderung der Asylbewerberkinder aus den Gemeinschaftsunterkünften in die Kitas der Stadt Kitzingen eingerichtet.

 

3.         Die Beförderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Eltern einen Eigenanteil i. H. v. 15 € (alt. 20 €)/Monat leisten.

 

4.         Die benötigten Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 0.4641.6029 einzustellen.