Betreff
Antrag der CSU Fraktion vom 07.10.2015 zur Neuausrichtung der städtischen Wohnungspolitik
Vorlage
2015/227/1
Aktenzeichen
6/Gr-Hae
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Referenzvorlage

 

  1. Vorbemerkung Antrag / Stadtentwicklungsbeirat

 

Für diesen Antrag (Anlage 1) gab es bereits einen Beschlussentwurf vom 25.11.2015 (Anlage 2). Die Behandlung im Stadtrat war für den 15.12.2015 vorgesehen. Dieser Tagesordnungspunkt ist wie weitere andere Punkte auf Veranlassung der Stadträte von der Tagesordnung genommen worden. Zunächst sollte eine Beratung im Stadtentwicklungsbeirat erfolgen. Der Stadtentwicklungsbeirat hat sich am 18.02.2016 mit diesem Antrag auseinandergesetzt und eine Empfehlung formuliert (Anlage 3). Die Mitglieder des Stadtentwicklungsbeirates sahen im Ergebnis der Beratung den Antrag als erledigt an.

Der Antragssteller fordert jedoch eine Behandlung im Stadtrat. Deshalb wird der Antrag mit dieser Vorbemerkung erneut vorgelegt.

 

  1. Bisheriges Vorgehen Stadtverwaltung

 

Die Stadtverwaltung ist der Empfehlung des Stadtentwicklungsbeirates vom 19.01.2016 gefolgt und hat eine komplette Übersicht über die städtischen Wohnungen erstellt (Stand Juni 2016). Darin sind auch Vorschläge zum Verkauf von städtischen Gebäuden bzw. die Übertragung an die Bau GmbH formuliert. Diese Übersicht liegt den Stadträten vor (03.08.2016).

Damit gibt es eine Diskussionsgrundlage für die Übertragung von städtischem Wohnraum. Vor dem Hintergrund der Sanierung von städtischem Wohnraum ist die Entscheidung zum weiteren Vorgehen von wesentlicher Bedeutung.

 

  1. Antrag der CSU-Fraktion vom 07.10.2015

 

Siehe hierzu den Sachvortrag entsprechend Anlage 2.

Der Sachvortrag ist in den wesentliche Ausführungen noch aktuell. Es gibt jedoch inzwischen relevante Stadtratsentscheidungen und Informationen.

 

1.                Sanierung der Wohnung Galgenwasen 13-37

Stadtratsbeschluss vom 28.07.2016

 

2.                Verkauf des Gebäudes Martin-Luther Straße 3, Beschluss FA vom 29.09.2016

 

3.                Sanierung der Wohnungen, Mainkai 5, Grabkirchgasse 9 und Feuerwehr Hoheim, (Ziegelbergstraße 30) Stadtratsbeschluss vom 28.07.2016

 

4.                Darüber hinaus wird im Rahmen der Fortschreibung der IHK „Soziale Stadt Siedlung“ die städtebaulichen Möglichkeiten im sogenannten Notwohngebiet geprüft. Das Ergebnis (Entwurf) wird vorraussichtlich im I. Quartal 2017 zur Diskussion gestellt. Parallel wir in der Verwaltung geprüft, wie die Organisation der Obdachlosenfürsorge neu geregelt werden kann.

 

  1. Empfehlung zum weiteren Vorgehen

 

1.                Der Stadtrat schließt sich per Beschluss dem Vorschlag der Verwaltung über den Übertrag bzw. Verkauf der städtischen Gebäude an die BauGmbH bzw. an private Eigentümer entsprechend Exposé vom Juni 2016 an.

 

2.                In Vorbereitung der Übertragung und dem Verkauf der Grundstücke werden amtliche Wertgutachten beauftragt.  Ergänzend dazu sind die Nebenkosten wie z.B. Grunderwerbssteuer (3,5 %), Notar- und Gerichtskosten zu berücksichtigen.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Dem Stadtrat sowie dem Aufsichtsrat der Kitzinger Bau GmbH soll bis zum Jahresende 2015 unter Einbeziehung der zuständigen Wirtschaftsprüfer aufgezeigt werden, wie die städtischen Wohnungen zur stadteigenen Kitzinger Bau GmbH übertragen werden können.

Die Vor- und Nachteile, die sich aus einer Verlagerung ergeben, sowie die anfallenden Kosten sollen den zuständigen Entscheidungsgremien im Zuge der zweiten Beschlussvorlage bis zum Jahresende vorgelegt werden.