Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.2015 und Ergänzung vom 05.07.2015;
Behandlung des Themas Breslauer Straße (hier: Abriss und neue Gestaltung) im Stadtentwicklungsbeirat und/oder in einer Sondersitzung des Stadtrates
Vorlage
2015/247
Aktenzeichen
6/Gr-Hae
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.2015 und Ergänzung vom 05.07.2015

 

Siehe Antrag (Anlage 1)

 

 

2.    Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Antrag bezieht sich auf die Entwicklungsplanungen im Bereich der Breslauer Straße/Galgenwasen im Stadtteil Siedlung, einem Teilbereich des Programmgebietes der Sozialen Stadt und fordert eine ausgiebige Diskussion zur Wohnraumentwicklung der Gesamtstadt Kitzingens, um daraus ein Entwicklungskonzept über das Jahr 2030 hinaus zu erarbeiten. Dabei wird auch Bezug zur anstehenden Entwicklung in den Marshall Heights genommen und dem Sozialen Wohnungsbau und der Flüchtlingssituation Rechnung getragen.

 

Zum aktuellen Sachstand:

 

Der Aufsichtsrat der Kitzinger Baugesellschaft mbH hat in seinen nichtöffentlichen Sitzungen am 03.11.2014 bzw. 26.02.2015 die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für den Bereich Breslauer Straße 2 - 32 beschlossen. In der Diskussion zur Beauftragung wurde angeregt, dass auch der (weitgehend) städtische Bereich „Galgenwasen“ mit in den Planungsumgriff aufzunehmen ist. Zu beachten ist, dass nicht alle Grundstücke im Eigentum der Stadt Kitzingen sind.

 

Mit der Planung (Erstellung der Machbarkeitsstudie) wurden die Büros Kaiser und Juritza (Landschaftsarchitekten) aus Würzburg und Hetterich Architekten aus Würzburg beauftragt. Das Projektmanagement übernimmt das Büro Guntau : Kunz aus Kitzingen. Zusätzlich wurde das Sachverständigenbüro Tasch (Würzburg) wegen der zu berücksichtigenden Lärmimmissionen (B8) hinzugezogen.

Der Auftraggeber ist die Kitzinger Baugesellschaft mbH. Ziel war es, verschiedene Lösungsansätze (Varianten) für eine Entwicklung herauszuarbeiten.

 

Am 20.05.2015 wurden die Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie im Stadtentwicklungsbeirat diskutiert. Die Anregungen und Hinweise aus dieser Sitzung wurden bei der Überarbeitung berücksichtigt.

 

Die Machbarkeitsstudie (Anlage 2) wurde am 06.10.2015 dem Aufsichtsrat vorgestellt. Im Ergebnis der Diskussion wurde die Variante 6 als Grundlage für die weitere Entwicklung beschlossen. Der Beschluss bezieht sich ausschließlich auf den Bereich Breslauer Straße 2 - 32. Darüber hinaus wurde in gleicher Sitzung beschlossen, dass das notwendige EU-weite VOF-Verfahren mit dem Büro Guntau : Kunz aus Kitzingen durchzuführen ist.

 

Die Entscheidung ist dem Kitzinger Stadtrat mitzuteilen und eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen mit dem Bereich „Galgenwasen“ herbeizuführen.

 

Dem oben genannten Beschluss des Aufsichtsrates der BauGmbH ging ein Antrag der ödp-Fraktion vom 20.10.2012 voraus. Vor dem Hintergrund der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Siedlung ist beantragt worden, ein Konzept für den oben genannten Teilbereich zu erstellen und dabei die Kompensation von sozialem Wohnraum und die demografische Entwicklung zu berücksichtigen. Dieser Antrag hat im Stadtrat am 29.11.2012 keine mehrheitliche Zustimmung erhalten.

 

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Wohnkonzeptes 2030 (im Stadtrat vorgestellt am 28.04.2015) erfolgte eine gesonderte Stellungnahme des beauftragten Büros, DSK, zum Teilbereich Breslauer Straße (Anlage 3). Das Wohnraumkonzept 2030 hat die Wohnungssituation in der gesamten Stadt Kitzingen analysiert und Handlungsoptionen aufgezeigt. Anzumerken ist jedoch, dass die Thematik „Flüchtlinge“ und Flüchtlingsunterkünfte zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt waren.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Antrag auf Behandlung des Themas Breslauer Straße (hier Abriss und neue Gestaltung) im Stadtentwicklungsbeirat und/oder in einer Sondersitzung des Stadtrates.

 

3.    Ausführliche Beratung, um gegebenenfalls ein Entwicklungskonzept über das gesamte Stadtgebiet Kitzingens zu legen.