Betreff
Teilübernahme der Kosten für das Mittagessen der gebundenen Ganztagsklassen, Grundsatzbeschluss für alle Ganztagsklassen in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Kitzingen
Vorlage
237/2010
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Am 03.04.2009 wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen die Richtlinie zur Förderung der Teilnahme bedürftiger Schüler und Schülerinnen am Mittagessen in Ganztagsschulen und Grundschulen mit Mittagsbetreuung (Förderrichtlinie „Mittagessen an Ganztagsschulen“) bekannt gegeben (siehe Anlage).

 

Ziel ist es, Schülern und Schülerinnen aus finanziell bedürftigen Familien durch eine freiwillige finanzielle Unterstützung des Landes und der Kommunen die Teilnahme an der bestehenden Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen zu ermöglichen.

 

Zuwendungsvoraussetzung unter anderen ist, dass der Zuwendungsempfänger = Schulaufwandsträger  = Stadt Kitzingen einen Eigenanteil von mindestens 200 € pro bedürftigen Schüler/Schülerin und Jahr erbringt.

 

Die Hauptschule Kitzingen-Siedlung – Mittelschule – stellte mit Schreiben vom 18.10.2010 einen Antrag für 23 Schüler/Schülerinnen für das Schuljahr 2010/2011, dies entspricht einem Eigenanteil der Stadt Kitzingen in Höhe von 4.600,00 € für das Schuljahr 2010/2011.

 

Die Antragsfrist bei der Regierung von Unterfranken für das Schuljahr 2010/2011 läuft nach Rückfrage am 29.10.2010 ab.

 

 

 

Die Stadt Kitzingen erbringt einen Eigenanteil von mindestens 200,00 € pro bedürftigen Schüler und Jahr gemäß der Förderrichtlinie „Mittagessen an Ganztagsschulen“ ab dem Schuljahr 2010/2011.