Betreff
Elektromobilität in Kitzingen - Standortentscheidung zur Errichtung einer Elektroladesäule
Vorlage
234/2010
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1. Hintergrund

Im Zuge seiner Elektromobilitätsinitiative will die Stadt Kitzingen in Zusammenarbeit mit den Licht-Kraft-Wasserwerken (LKW) Kitzingen ein drittes sichtbares Zeichen setzen. Neben dem vierwöchigen Test eines Elektrofahrzeugs zum Einsatz in der Stadtverwaltung im Juni 2010 und der beantragten Mitgliedschaft zum Verein MENES (Modellstadt Elektromobilität Neustadt/Saale) soll nun mit der Einrichtung einer Ladesäule für Elektromobile auf einem öffentlichen Parkplatz ein weiterer Schritt in Richtung „elektromobiles Kitzingen“ gegangen werden.

Zur Vorbereitung dieses Vorhabens trafen sich alle beteiligten Akteure (LKW und Stadt) zu einem ersten Arbeitsgespräch im Oktober, mit folgenden Ergebnissen:

 

2. Betreiber der Anlage

Der Betrieb der Ladesäule erfolgt durch die LKW Kitzingen. Dieser beinhaltet die Kosten für Errichtung und Unterhalt sowie den Notdienst. Die LKW Kitzingen stellen die Nutzung der Anlage für einen Testzeitraum (abhängig von der Frequenz) kostenlos zur Verfügung.

Der Parkplatz zur Ladesäule wird nach wie vor von der Stadt Kitzingen betrieben. Das beinhaltet auch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. 

 

3. Mögliche Standorte einer Ladesäule im Stadtgebiet

Kriterien zum Standort einer Ladesäule waren vor allem eine hohe Zentralität, eine gute Anfahrbarkeit, eine hohe Frequenz und ein geringer Umsetzungsaufwand. Dabei kristallisierten sich zwei Parkplatzstandorte heraus: 1. der Schwalbenhof, 2. der Parkplatz Altes Krankenhaus.

Vom Umsetzungsaufwand werden beide Standorte gleich bewertet. Der Standort „Parkplatz Altes Krankenhaus“ hat jedoch die Vorteile einer besseren Anfahrbarkeit, einer höheren Frequenz durch die anliegende B 8 und die Nähe zum Stromversorger LKW Kitzingen, gleichzeitig liegt dieser Standort sehr zentral in fußläufiger Nähe zur Innenstadt. Eine entsprechende Hinweisbeschilderung im Stadtgebiet wird vorgenommen.

 

4. Kosten

Die Einrichtung der Ladesäule soll durch den Bauhof in Zusammenarbeit mit den LKW Kitzingen geschehen. Die Verrohrung, Verkabelung, Einbindung der elektrischen Anlage (nebst Einbindung in Straßenbeleuchtung) erfolgen durch die LKW Kitzingen, Erd- und Fundamentarbeiten durch den Städtischen Bauhof, der diesen Aufwand als gering (ca. 1.000 €) beziffert. Für den Nutzer der Ladesäule entstehen vorerst keine Kosten. Die LKW Kitzingen stellen den Strom kostenlos zur Verfügung.

 

 

4. Baugenehmigung

Die Einrichtung einer Ladesäule ist genehmigungsfrei, ein Bauantrag nicht erforderlich. Die Widmung und Nutzung des Parkplatzes bleiben bestehen.

 

5. Beschilderung:

Eine Beschilderung der Ladesäule erfolgt durch die LKW, eine Beschilderung des Parkplatzes und eine Ausschilderung zur Ladesäule in Zusammenarbeit mit der Stadt und den LKW.

 

6. Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung schlägt die Errichtung einer Ladesäule für Elektromobile am Standort „Parkplatz Altes Krankenhaus“ vor, dabei sollten die Parkgebühren für den Zeitraum der Ladung erlassen werden.

 

 

1. Der Stadtrat stimmt der Errichtung einer Ladesäule für Elektromobile durch die Licht-Kraft-Wasserwerke Kitzingen GmbH am Standort „Parkplatz Altes Krankenhaus“ zu.

 

2. Zur Nutzung der Ladesäule wird ein Parkplatz durch Beschilderung für diesen Vorgang reserviert. Für die Nutzung des Parkplatzes zum Laden von Elektromobilen fallen während des Ladevorgangs keine Kosten an bzw. entfällt die Parkgebühr für diesen Zeitraum.