Betreff
Soziale Stadt: Prioritätensetzung von Maßnahmen
Vorlage
229/2010
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1. Hintergrund

Seit 2009 ist der Stadtteil Kitzingen-Siedlung in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt aufgenommen. Grundlage für die Aufnahme und die Entwicklung des Stadtteils war und ist das Integrierte Handlungskonzept Kitzingen Siedlung (2008) „Meine Siedlung – Unser Kitzingen“. Das Handlungskonzept umfasst 35 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 12,58 Mio. €. Als Schlüsselmaßnahmen zur Aufwertung, Stabilisierung und nachhaltigen Entwicklung des Stadtteils werden folgende genannt:

-          Stadtteilzentrum Königsberger Straße/Marktplatz

-          Umgestaltung Kleistplatz

-          Aktionsgrünfläche Egerländer Straße

-          Bürgerzentrum mit kulturellen, künstlerischen und sozialen Angeboten, Bildungsangeboten für Jung und Alt

-          Quartiersmanagement

 

In der Umsetzung befinden sich bereits die Umgestaltung des Kleistplatzes und das Quartiersmanagement.

 

Aufgrund der Maßnahmenvielzahl, der Kostenintensität und des begrenzten Programmzeitraums müssen Prioritäten zur Umsetzung zukünftiger Maßnahmen gesetzt werden. Dazu führte das Quartiersmanagement – gemäß dem Bottom-up-Prinzip des Programms – eine Bewohnerbefragung im Sommer 2010 durch, die im Ergebnis eine eindeutige Schwerpunktsetzung zeigt.

 

2. Ergebnis der Bewohnerbefragung 2010 – Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts von 2008

Im Zeitraum vom 23. August 2010 bis zum  01. Oktober 2010 wurden 130 Bürger der Siedlung befragt, das entspricht ca. 2,6 % der Bevölkerung des Stadtteils. Ziele der Befragung waren das Aufzeigen des Bedarfs, die Ziel- und Maßnahmenüberprüfung des Integrierten Handlungskonzepts (IHK) von 2008. Damit ist die Befragung Teil der Fortschreibung des IHK. Inhalt der Befragung waren dementsprechend die Zufriedenheit mit der Wohnumgebung und die Meinung des Befragten zu möglichen Maßnahmen im Stadtteil.

Die Auswertung der Befragung zeigt, dass die größten Defizite der Siedlung im Fehlen von Gastronomie- und Kommunikationseinrichtungen liegen und besonderer Bedarf eines Bürgerzentrums mit kulturellem und sozialem Angebot sowie als attraktiver Treffpunkt für die Bevölkerung besteht. Insgesamt die höchste Priorität haben die Maßnahmen „Einrichtung eines Bürgerzentrums“, „Aufwertung von Straßenraum und Plätzen“ und „Aufwertung des Notwohngebiets in der Egerländer Straße“. Dasselbe gilt für die Maßnahmen, die über den Investitions- und Verfügungsfond finanziert werden, wie Platzgestaltungen und soziale Aktionen.

 

3. Ergebnis der AG Soziale Stadt vom 4. Oktober 2010

Als Steuerungsgremium auf Rat- und Verwaltungsebene fungiert die AG Soziale Stadt. In ihrer Sitzung am 4. Oktober empfahl diese, die Prioritäten auf die Maßnahmen Bürgerzentrum und Egerländer Straße zu legen, dabei hat das Bürgerzentrum die höchste Priorität. Die AG schlägt vor, das Jahr 2011 als Vorbereitung der Maßnahme Bürgerzentrum zu nutzen, mögliche Standorte zu prüfen und Nutzungskonzepte zu entwickeln, um dann zu einer konkreten Maßnahmenentscheidung zum Bürgerzentrum zu gelangen.

Die Maßnahme „Bürgerzentrum“ wird dementsprechend im Jahresantrag Soziale Stadt 2011 nicht berücksichtigt, dafür in den Folgejahren 2012 bis 2014.

 

4. Zusammenfassung - Prioritätensetzung

 

Um dem Projekt „Soziale Stadt“ den Roten Faden wieder zu geben, ist eine Schwerpunktsetzung bzw. die Konzentration auf ein bis zwei Maßnahmen grundlegend.

 

4.1 Bürgerzentrum mit Jugendtreff und ggf. Bürgerpark

Da die Maßnahme „Bürgerzentrum“ sowohl bei den Bürgern selbst als auch in der AG mit der höchsten Priorität versehen ist, schlagen Verwaltung und Quartiersmanagement vor, sich grundsätzlich für ein Bürgerzentrum mit Jugendtreff in der Siedlung auszusprechen, diese Maßnahme in 2011 beschlussfertig vorzubereiten, ab 2012 als konkrete Maßnahme zum Jahresantrag anzumelden und umzusetzen.

Sollte die Standortentscheidung für das Bürgerzentrum zugunsten der Breslauer Straße/ B8 fallen, schlägt das IHK die Angliederung eines Bürgerparks an das Bürgerzentrum vor. Diese Maßnahme würde dementsprechend ab 2014 angemeldet werden.

 

Umzugsmanagement

Mit der Planung eines Bürgerzentrums einher geht das Umzugsmanagement, welches partiell für 2011 beantragt wird, um hier handlungsfähig zu sein. Diese Maßnahme soll in den Jahren 2011 und 2012 laufen, um der Sensibilisierung der Bewohner die Zeit zu geben. Die Gesamtkosten betragen gemäß IHK 20.000 €, dementsprechend für die Jahre 2011 und 2012 jeweils 10.000 €.

 

4.2 Entwicklung des Notwohngebiets Egerländer Straße

Zweite Priorität sollte nach der Bearbeitung des Bürgerzentrums die Entwicklung des Notwohngebiets Egerländer Straße haben, dafür sprechen sich die befragten Bürger, die AG Soziale Stadt und die Verwaltung aus. Die dafür zu treffenden Maßnahmen sollen bis zum Jahresantrag 2014 vorbereitet werden und nach einem Grundsatzbeschluss zur Entwicklung der Egerländer Straße in den Jahresantrag für 2014 als konkrete Maßnahmen angemeldet werden.

 

4.3 Fortsetzung der Planungen zur Neugestaltung des Kleistplatzes

Die Maßnahme „Neugestaltung Kleistplatz“ wurde bereits im Jahr 2010 begonnen, der Zuwendungsantrag dafür im Oktober gestellt. Die Weiterverfolgung dieser Maßnahme bleibt von der o. g. Prioritätensetzung unbeeinflusst.

 

4.4 Verfügungsfond und Investitionsfond

Mit den beiden Fonds ist es dem Quartiersmanagement möglich, kurzfristige Maßnahmen unbürokratisch umzusetzen. Die Fortführung dieser Fonds in den Jahren 2011 bis 2014 geschieht mit gleicher Priorität wie in der Vergangenheit.

 

Der Stadtrat beschließt zur Durchführung des Projekts „Soziale Stadt Kitzingen-Siedlung“ – gefördert durch das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt – neben den bereits laufenden Projekten (wie. z. B. die Neugestaltung des Kleistplatzes, Verfügungsfond) folgende Prioritäten zu setzen:

 

1.         Die höchste Priorität hat die Einrichtung eines Bürgerzentrums mit Jugendtreff im Quartier.

-                      Mit dieser Prioritätensetzung spricht sich der Stadtrat grundsätzlich für die Einrichtung eines Bürgerzentrums mit Jugendtreff im Stadtteil Siedlung aus.

-                      Die Verwaltung wird beauftragt im Jahr 2010/11 mögliche Standorte und Nutzungskonzepte eines Bürgerzentrums mit Jugendtreff zu eruieren und als Grundlage für weitere Stadtratsentscheidungen vorzubereiten.

-                      Das Bürgerzentrum mit Jugendzentrum wird als Maßnahme für das Programmjahr 2012 angemeldet.

-                      Die Entwicklung eines Bürgerparks wird je nach Standortentscheidung für das Bürgerzentrum als Maßnahme ab 2014 angemeldet.

 

2.         Eine mittlere Priorität – nach Bearbeitung des in Ziff. 1 genannten Bürgerzentrums – hat die Entwicklung des Notwohngebiets Egerländer Straße.      

-                      Die Maßnahme soll bis 2014 so vorbereitet werden, dass ein Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Notwohngebiets gefasst werden kann.

-                      Bei positivem Grundsatzbeschluss wird die Maßnahme ab dem Programmjahr 2014 angemeldet.

 

3.         Bis 2014 werden keine weiteren (Bau-)Maßnahmen verfolgt, die nicht über den Investitionsfond gelöst werden können.