Betreff
Bausachen, Werbeanlagen, hier: Anfrage der Stadtbetriebe Kitzingen GmbH zu Dauerwerbeschildern für das aqua-sole-Bad, Kitzingen
Vorlage
226/2010
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.        Ausgangslage

 

a)    Die Stadt Kitzingen erließ am 14.02.1992 erstmals eine Werbeanlagensatzung, die letzte Änderung (1. Änderung) ist am 01.01.2002 in Kraft getreten.

 

b)    Die Stadtbetriebe Kitzingen GmbH haben mit Schreiben vom 05.08.2010 (Eingang Bauamt: 10.08.2010) um Stellungnahme zur Errichtung von 5-6 Dauerwerbeschildern an den Kitzinger Stadteingängen für das auqa-sole-Bad gebeten.

 

c)    Mit Schreiben vom 19.08.2010 hat das Stadtbauamt die Anfrage bzgl. Stellungnahme an das Staatl. Bauamt Würzburg, Straßenbauamt, weitergeleitet.

 

d)    Die ablehnende Stellungnahme des Straßenbauamtes ging am 18.10.2010 im Stadtbauamt ein.

 

 

2.        Inhalt der Anfrage der Stadtbetriebe Kitzingen GmbH

 

Der Aufsichtsrat der Stadtbetriebe Kitzingen GmbH hat in seiner Sitzung am 20.05.2010 beschlossen, dass Dauerwerbeschilder für das aqua-sole-Bad an den Ortseingängen von Kitzingen aufzustellen sind.

Die Schilder sollen 3m breit und 2 m hoch sein. Aufgestellt werden sollen die Schilder voraussichtlich durch den städtischen Bauhof.

 

 

3.        Planungsrechtliche Beurteilung

 

a)    Vereinbarkeit mit der Werbeanlagensatzung der Stadt Kitzingen

Die Stadt Kitzingen hat im Februar 1992 erstmals eine Satzung zur Errichtung , Aufstellung, wesentlichen Änderung und den Betrieb von Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagensatzung) erlassen. Ende 2001 erfolgt die 1. Ändeurng, die am 01.01.2002 in Kraft getreten ist.

 

Gemäß § 2 Abs.2 Nr. 1 der Satzung dürfen Werbeanlagen nicht störend auffallen durch übermäßige Große.

Dies ist bei der angedachten Größe von 3 mal 2m entsprechend der Anfrage der Stadtbetriebe Kitzingen GmbH nicht mehr gegeben. Werbetafeln dieses Formates finden sich üblicherweise nur innerorts.

 

Nach überwiegender Meinung in Literatur und aktueller Rechtsprechung wird „Großflächigkeit“ jedenfalls ab einem Maß von ca. 2,5 qm angenommen.

 

 

b)    Vereinbarkeit mit weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften

Das Straßenbauamt Würzburg wurde als zuständige Fachbehörde durch das Bauamt um Stellungnahme gebeten und äußerte sich wie folgt:

Die Dauerwerbetafeln befinden sich allesamt an der freien Strecke. Allgemeine Werbung, wie die von den Stadtbetrieben beantragte Großflächenwerbung, für die am geplanten Standort kein „Ort der Leistung“ (Betriebsstätte) vorliegt, werden vom Straßenbauamt an freier Strecke grundsätzlich abgelehnt.


 

§ 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StVO verbietet Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.

 

Zudem ist innerhalb von Anbauverbotszonen (20m entlang von Bundes- und Staatsstraßen) Werbung straßenrechtlich unzulässig, gem. § 9 Abs. 1 FStrG (Fernstraßengesetz).

Außerhalb dieser Anbauverbotszone, in der sog. Anbaubeschränkungszone (20 bis 40m), ist Werbung nur unter folgenden einschränkenden Bedingungen zulässig:

[…] Die Werbung darf nur am Ort der Leistung (Betriebsstätte) angebracht sein, isoliert zu Werbezwecken errichtete oder aufgestellte Anlagen oder Werbeträger (auch Fahrzeuge, Anhängern, Heuballen etc.) sind unzulässig.

 

Das Straßenbauamt bezieht sich in seiner Stellungnahme auf die „Richtlinie zur Werbung an (Bundes-)Autobahnen aus straßenverkehrs- und straßenrechtlicher Sicht“ vom 17.09.2001, die gem. Rundschreibenerlasses des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 16.10.2002 auch auf Bundes- und Staatsstraßen angewendet werden sollen.

 

 

4.        Empfehlung der Verwaltung

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag der Stadtbetriebe Kitzingen GmbH zur Errichtung von Dauerwerbeschildern an den Stadteingängen von Kitzingen aus den vorgenannten Gründen abzulehnen.

 

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Verwaltungs- und Bauausschuss lehnt die Errichtung von Dauerwerbeanlagen für das aqua-sole-Bad ab.