1.
Ausgangslage
a) Am
b) Die Geschäftsstelle des Planungsverbandes ist beauftragt, das erforderliche Anhörungsverfahren durchzuführen.
c) Gemäß
Art. 13 Abs. 1 Bayer. Landesplanungsgesetz (BayLplG) wird hiermit der
beiliegende Entwurf der vorliegenden Regionalplanfortschreibung den
Verbandsmitgliedern des Regionalen Planungsverbandes Würzburg zur Stellungnahme
bis
d) Die Einbeziehung der Öffentlichkeit gemäß Art. 13 Abs. 2 BayLplG wird ebenfalls vorgesehen.
e) Der
Änderungsentwurf des Regionalplans liegt bei der Regierung von Unterfranken als
höhere Landesplanungsbehörde zur Einsichtnahme vom
2.
Planungsanlass
Die Fortschreibung des Regionalplans beabsichtigt die Aktualisierung des Kapitels „Energieversorgung“ an heutige fachliche Erkenntnisse und Gegebenheiten sowie eine Anpassung an die aktuelle Rechtslage
Der bisherige Abschnitt 3 „Windenergieanlagen“ soll nunmehr als Abschnitt 5.1 geführt werden.
Gemäß
Art. 13 Abs. 1 Bayer. Landesplanungsgesetz (BayLplG) soll hiermit der
beiliegende Entwurf der vorliegenden Regionalplan-Fortschreibung den
Verbandsmitgliedern des Regionalen Planungsverbandes Würzburg, für die eine
Beachtenspflicht begründet wird, zur Stellungnahme bekannt gegeben werden.
Hierbei wird um Stellungnahme wird bis
Des Weiteren ist nach Art. 13 Abs. 2 BayLplG auch die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
Der Änderungsentwurf des Regionalplans wird bei der Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde zur Einsichtnahme ausgelegt.
Der
Anhörungszeitraum ist von
3.
Stellungnahme
der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans
a)
Normative
Vorgaben Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 1.3
Der Abschnitt 1.3 sieht als künftiges raumordnerisches Ziel vor, dass beim Bau von Leitungen auf eine Bündelung von Trassen unter größtmöglicher Schonung der Landschaft hinzuwirken ist.
Landschaftlich besonders empfindliche Gebiete der Region sind grundsätzlich von beeinträchtigenden Energieleitungen freizuhalten, soweit nicht gewichtige Gründe entgegenstehen.
Aus Sicht der Verwaltung
wird diese Zielvorgabe unter ökologischen und landschaftsschonenden Aspekten
begrüßt.
Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kitzingen soll dieses Ziel berücksichtigt werden.
Im Einzelfall ist jedoch zu prüfen, ob mit einer Bündelung von Bandinfrastrukturen, insbesondere Freileitungen, ein optimales Ergebnis erreicht wird.
b)
Normative
Vorgaben Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 4.1
Im Abschnitt 4.1 wird als Ziel formuliert, auf eine verstärkte Nutzung der Möglichkeiten der Fernwärmeversorgung insbesondere im Verdichtungsraum Würzburg und im Mittelzentrum Kitzingen hinzuwirken.
Hintergrund dieser Zielvorgabe ist vor allem die Reduzierung des Öleinsatzes und damit eine Optimierung der Ausnutzung vielfach anfallender Raum- und Prozesswärme.
Daher begrüßt die Verwaltung grundsätzlich die Berücksichtigung solcher ökologischer Vorgaben.
Es kann jedoch noch nicht abschließend eine vollumfängliche Umsetzung dieses Zieles zugesichert werden.
Der Einsatz von Fernwärme, speziell in den zu entwickelnden Konversionsflächen, ist abhängig von den konkreten Nachnutzungen und einem tatsächlich daraus resultierenden Bedarf.
Zudem müsste dies im Rahmen der weiteren Planungen mit den Licht-, Kraft- und Wasserwerken Kitzingen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft und abgestimmt werden.
Daher sind aus gegenwärtiger Sicht noch weitere Planungsschritte notwendig, bevor eine entsprechende Zielfestschreibung erfolgen könnte.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat nimmt das gemäß Abschnitt 1.3 im Kapitel B X „Energieversorgung“ der Fortschreibung des Regionalplans formulierte Ziel der Raumordnung zur Trassenbündelung zur Kenntnis.
Es wird künftig im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung seine Berücksichtigung finden.
3. Der Stadtrat äußert sich zu Abschnitt 4.1 des Kapitels B X „Energieversorgung“ der Fortschreibung des Regionalplans wie folgt:
„Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint eine Fortschreibung dieses Ziels nicht
hinreichend begründet. Daher sollte vor genauer Prüfung der Umsetzbarkeit eine
entsprechende Zielfestlegung aus Sicht der Stadt Kitzingen nicht erfolgen.“