Betreff
Regionalplan der Region Würzburg - Fortschreibung Kapitel B X "Energieversorgung", hier: Anhörungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit
Vorlage
167/2010
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.        Ausgangslage

 

a)      Am 14. Juli 2010 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg den Verordnungs-Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Würzburg betreffend Kapitel B X „Energieversorgung“ beschlossen.

b)      Die Geschäftsstelle des Planungsverbandes ist beauftragt, das erforderliche Anhörungsverfahren durchzuführen.

 

c)      Gemäß Art. 13 Abs. 1 Bayer. Landesplanungsgesetz (BayLplG) wird hiermit der beiliegende Entwurf der vorliegenden Regionalplanfortschreibung den Verbandsmitgliedern des Regionalen Planungsverbandes Würzburg zur Stellungnahme bis 31. Oktober 2010 bekannt gegeben.

 

d)      Die Einbeziehung der Öffentlichkeit gemäß Art. 13 Abs. 2 BayLplG wird ebenfalls vorgesehen.

 

e)      Der Änderungsentwurf des Regionalplans liegt bei der Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde zur Einsichtnahme vom 01. September 2010 bis 31. Oktober 2010 aus.

 

 

2.        Planungsanlass

 

       Die Fortschreibung des Regionalplans beabsichtigt die Aktualisierung des Kapitels „Energieversorgung“ an heutige fachliche Erkenntnisse und Gegebenheiten sowie eine Anpassung an die aktuelle Rechtslage

       Der bisherige Abschnitt 3 „Windenergieanlagen“ soll nunmehr als Abschnitt 5.1 geführt werden.

       Gemäß Art. 13 Abs. 1 Bayer. Landesplanungsgesetz (BayLplG) soll hiermit der beiliegende Entwurf der vorliegenden Regionalplan-Fortschreibung den Verbandsmitgliedern des Regionalen Planungsverbandes Würzburg, für die eine Beachtenspflicht begründet wird, zur Stellungnahme bekannt gegeben werden. Hierbei wird um Stellungnahme wird bis 31. Oktober 2010 gebeten.

       Des Weiteren ist nach Art. 13 Abs. 2 BayLplG auch die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.

       Der Änderungsentwurf des Regionalplans wird bei der Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde zur Einsichtnahme ausgelegt.

       Der Anhörungszeitraum ist von 01. September 2010 bis 31. Oktober 2010 festgelegt und entsprechend im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken, Nr. 18/2010 bekannt gemacht worden.

 

 

3.        Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans

 

a)        Normative Vorgaben Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 1.3

Der Abschnitt 1.3 sieht als künftiges raumordnerisches Ziel vor, dass beim Bau von Leitungen auf eine Bündelung von Trassen unter größtmöglicher Schonung der Landschaft hinzuwirken ist.

Landschaftlich besonders empfindliche Gebiete der Region sind grundsätzlich von beeinträchtigenden Energieleitungen freizuhalten, soweit nicht gewichtige Gründe entgegenstehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird diese Zielvorgabe unter ökologischen und landschaftsschonenden Aspekten begrüßt.

Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kitzingen soll dieses Ziel berücksichtigt werden.

Im Einzelfall ist jedoch zu prüfen, ob mit einer Bündelung von Bandinfrastrukturen, insbesondere Freileitungen, ein optimales Ergebnis erreicht wird.

 

b)        Normative Vorgaben Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 4.1

Im Abschnitt 4.1 wird als Ziel formuliert, auf eine verstärkte Nutzung der Möglichkeiten der Fernwärmeversorgung insbesondere im Verdichtungsraum Würzburg und im Mittelzentrum Kitzingen hinzuwirken.


 

Hintergrund dieser Zielvorgabe ist vor allem die Reduzierung des Öleinsatzes und damit eine Optimierung der Ausnutzung vielfach anfallender Raum- und Prozesswärme.

Daher begrüßt die Verwaltung grundsätzlich die Berücksichtigung solcher ökologischer Vorgaben.

Es kann jedoch noch nicht abschließend eine vollumfängliche Umsetzung dieses Zieles zugesichert werden.

Der Einsatz von Fernwärme, speziell in den zu entwickelnden Konversionsflächen, ist abhängig von den konkreten Nachnutzungen und einem tatsächlich daraus resultierenden Bedarf.

Zudem müsste dies im Rahmen der weiteren Planungen mit den Licht-, Kraft- und Wasserwerken Kitzingen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft und abgestimmt werden.

Daher sind aus gegenwärtiger Sicht noch weitere Planungsschritte notwendig, bevor eine entsprechende Zielfestschreibung erfolgen könnte.

 

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Stadtrat nimmt das gemäß Abschnitt 1.3 im Kapitel B X „Energieversorgung“ der Fortschreibung des Regionalplans formulierte Ziel der Raumordnung zur Trassenbündelung zur Kenntnis.

Es wird künftig im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung seine Berücksichtigung finden.

 

3.        Der Stadtrat äußert sich zu Abschnitt 4.1 des Kapitels B X „Energieversorgung“ der Fortschreibung des Regionalplans wie folgt:

 

„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint eine Fortschreibung dieses Ziels nicht hinreichend begründet. Daher sollte vor genauer Prüfung der Umsetzbarkeit eine entsprechende Zielfestlegung aus Sicht der Stadt Kitzingen nicht erfolgen.“