Hier: Billigung des Bebauungs- bzw. Flächennutzungsplanentwurfes sowie Beschluss zur erneuten Offenlage nach § 3.2 sowie 4.2 BauGB
1.
Ausgangssituation
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am
29.11.2012 den Aufstellungsbeschluss für den Bebau-
ungsplan „Nr.
106 conneKT Technologiepark Kitzingen“ gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 8
Abs.1 gefasst. Die bestehenden Einleitungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes
vom 26.11.2009 wurden mit diesem Beschluss aufgehoben, da diese Flächennutzungsplanänderung
in vier Teilbereiche unterteilt war. Ziel ist es mit diesem Verfahren den
Flächennutzungsplan über die gesamte Fläche zu ändern.
Für die
Vorentwürfe des Bebauungsplans Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“ mit
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ und der 41.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurde die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, vom 05.08.2013
bis zum 06.09.2013 durchgeführt.
Die
frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange, gemäß § 4.1 BauGB, erfolgte mit Schreiben vom 30.07.2013. Es wurde um
Stellungnahme bis zum 13.09.2014 gebeten.
Mit
Stadtratsbeschluss vom 13.03.2014 wurden die Abwägungsvorschläge aus der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sowie der
Beteiligung der Fachbehörden, gemäß § 4.1 BauGB, beschlossen.
Mit diesem
Beschluss soll der Bebauungsplan- sowie der Flächennutzungsplanentwurf gebilligt
werden.
2.
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen
Flächennutzungsplan
Mit Aufgabe
der militärischen Nutzung wurde der Flächennutzungsplan 2008 geändert und die
ehemals militärisch genutzten Flächen als Gemeinbedarfsflächen dargestellt. Die
südlichen Flächen (ca. 127,5 ha) wurden als FFH-Flächen ausgewiesen. Das
gesamte Areal ist vor dem Hintergrund einer städtebaulichen Neuordnung als
Außenbereichsfläche anzusehen. Zur Schaffung von Planungsrecht ist daher ein
Bauleitplanverfahren erforderlich. Aufgrund des Planungsumgriffs wird ein
Bebauungsplanverfahren im sog. Regel-Verfahren durchgeführt. Um Synergien in
der Planung zu generieren wird der Flächennutzungsplan parallel geändert.
ISEK
Eine weitere Planungsgrundlage zur
Einschätzung der geplanten Entwicklung stellt das Inte-
grierte
Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahr 2006 (ISEK) dar, welches am 07.12.2006
vom Stadtrat beschlossen wurde. Hier wurde für die Flächen der ehemaligen
Harvey Barracks die Entwicklung eines Gewerbestandortes als Zielvorgabe
definiert. Durch das geplante Vorhaben wird diese Zielvorgabe konkretisiert.
Regionalplan
Relevante
Ziele und Grundsätze für die geplanten Bauflächen ergeben sich aus dem Landesentwicklungsprogramm
2006 sowie dem Regionalplan des Regionalen Planungsverbandes Würzburg. Vom
östlichen Siedlungsrand bis Etwashausen erstreckt sich ein Regionaler Grünzug
(s. Begründung in der Anlage S. 10). Dieser ist von Bebauung freizuhalten und
dient
dem Biotopverbund sowie der Gliederung der
Stadtteile Siedlung und Etwashausen.
3.
Geltungsbereiche
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens
erstreckt sich über die Flächen der ehemaligen `Harvey Barracks´ teilweise auch
über angrenzende FFH-Flächen. Für diese Eingriffe wurde eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgenommen. Er beinhaltet eine Fläche von ca.
74,94 ha. Das Gebiet stellt insofern eine Weiterentwicklung des
Industriegebietes an der Flugplatzstraße dar. Durch die Planung eines
Kreisverkehrs an der St 2272 in Richtung Großlangheim wird der Bebauungsplan
„Nr. 84 Großlangheimer Straße Nord“ in Teilen überplant. Daher ist in diesem
Bereich parallel eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße
Nord“ erforderlich.
Der Umgriff
der Flächennutzungsplanänderung (s.
Anlage 3) erstreckt sich über die gesamte Liegenschaft der ehemaligen `Harvey
Barracks´ und schließt somit auch die FFH-Flächen mit ein (ca. 200 ha).
Bestandteil
der Flächennutzungsplanänderung ist auch die Planung der Photovoltaikanlage auf
den westlichen Teilen des ehemaligen Flugfeldes.
4.
Planungsziele
Flächennutzungsplandarstellung
Der Investor
beabsichtigt den nördlichen, großteils bereits versiegelten oder bebauten Bereich
zu einem modernen Gewerbe- und Gründerzentrum umzunutzen. Es soll ein Potential
zur Ansiedlung von Büros und Unternehmen aus den Branchen neuer Technologien geschaffen
werden. Dementsprechend wurden im Flächennutzungsplan Gewerbeflächen dargestellt.
Die nördliche
Randeingrünung wird entsprechend als Ortsrandeingrünung dargestellt. Die
Grünflächen im westlichen Gewerbegebiet werden als „Allgemeine Grünfläche“ dargestellt.
Die vorhandene Bahntrasse wird entsprechend
als Fläche für Bahnanlagen dargestellt.
Außerdem ist
beabsichtigt eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer installierten
Leitung von ca. 4,1 MW auf dem
westlichen Teil des ehemaligen Flugfeldes zu errichten. Die Anlage dient dazu,
aus dem erneuerbaren Energieträger Sonnenlicht Strom zu gewinnen und in das
öffentliche Netz der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH
einzuspeisen.Mit Beschluss des Stadtrates vom…. wurde der Vorhabenbezogene
Bebauungsplan hierzu per Satzung beschlossen. Der westliche Teil des ehemaligen
Flugfeldes wurde daher als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt. Die
restlichen Flächen wurden als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Der
geplante Sonderlandeplatz wird in der Flächennutzungsplandarstellung noch nicht
berücksichtigt (weitere Ausführungen s. Anlage).
Bebauungsplan
Die zukünftige
Entwicklung des Planungsgebietes soll sich an einer Gliederung in zwei Bereiche unterschiedlicher
Nutzungsintensität orientieren. Insgesamt soll ein Bauflächenpotential für max.
4.800 Arbeitsplätze geschaffen werden. Der westliche Teil der ehemaligen Harvey Barracks soll durch
Büros, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe genutzt werden, die keine
erhebliche Belästigung für die Umgebung mit sich bringen. Im weiteren Umfeld
befinden sich teilweise Wohn- und gemischte Nutzungen. Durch eine geringere Nutzungsintensität in
diesem Bereich sollen Konflikte vermieden werden.
Innerhalb dieses gewerblichen Schwerpunktbereiches ist am äußersten westlichen
Rand ein Bereich geplant, der Gewerbe- und Produktionsbetrieben als Standort
dienen kann. Wichtig dabei ist jedoch, dass nur solche Betriebe angesiedelt
werden sollen, die der Zielsetzung einer kleinteiligen Bebauung und Nutzung für
diesen Bereich entsprechen und die keine erheblichen Beeinträchtigungen der
schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld bewirken.
Der zentrale
Teil des gewerblichen Schwerpunktbereiches ist durch eine eher kleinteilige
Gebäudestruktur, einen hohen Durchgrünungsgrad und einen teilweise
erhaltenswerten Baumbestand geprägt. Dieses Gebiet soll zukünftig als „Campus“
v.a. Büros und Dienstleistungsbetrieben als Standort dienen. Der markante
Gebäudekomplex im Kernbereich des Gebiets soll dazu weitgehend erhalten und
umgenutzt werden. Ein Ersatz und Neubau von Gebäuden ist im Westen an der
Grenze zur Firma Frankenguss geplant, außerdem im südlich an den zentralen
Campus anschließenden Bereich. Auch hier ist der Schwerpunkt der zukünftigen Nutzung
im Bereich Büro / Dienstleistung geplant. Der Bereich bietet sich als
attraktiver Standort für solche Nutzungen im Übergang zur Freifläche des
FFH-Gebietes im Süden an.
Im Nordwesten
des Kasernenareals, östlich des Zufahrtstors „Nord“ befinden sich vor allem die ehemaligen Mannschaftsunterkünfte
der US-Streitkräfte. Die Gebäude sind teilweise
in einem sehr guten Zustand. Sie eignen sich ebenfalls für Büronutzungen.
Außerdem ist angedacht, hier Flächen bzw. Räumlichkeiten für Handwerks- und
Gewerbebetriebe bereitzustellen. Der gleiche Nutzungsschwerpunkt ist für den
Bereich östlich des zentralen Campus vorgesehen.
Dementsprechend wird im westlichen Bereich ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt.
Der östliche
Teil des ehemaligen Kasernenareals ist dagegen im Bestand durch große Lager-hallen
und – flächen gekennzeichnet. Dieser Bereich soll deshalb als Standort für
Industriebetriebe entwickelt werden. Der Bebauungsplan weist entsprechend ein
Industriegebiet nach § 9 BauNVO aus. Produktions- und Logistikbetriebe finden hier ggf. geeignete
Standortbedingungen.
Beabsichtigt
ist, die Ansiedlung von Logistikbetrieben v.a. auf den östlichen Teil des
Areals zu lenken. Für die verkehrsintensiven Unternehmen ist somit ein direkter
Anschluss an die Staatsstraße möglich.
5.
Verkehrliche
Erschließung des Planungsgebietes
Das Planungsgebiet ist über die Staatsstraße 2272 im Norden und über die Panzerstraße im Süden an das übergeordnete Erschließungsnetz angebunden. Über diese Straßen ist eine direkte Anbindung an die B8 sowie an die Autobahn A3 gegeben. Die internen Haupterschließungsachsen werden als öffentliche Straßen festgesetzt. Die Straßen sollen an die Stadt übergeben und entsprechend öffentlich gewidmet werden. Die verkehrlichen Auswirkungen auf das angrenzende Hauptstraßennetz wurden anhand eines Verkehrsgutachtens dargestellt. Grundlage hierfür war der Verkehr von den maximal 4.800 Arbeitsplätzen. An den jeweiligen Zufahrten gestaltet sich die Situation folgendermaßen:
Zufahrt Nord
An der Ausfahrt „Nord“ (Richthofen Circle) ist,
laut Verkehrsgutachten, zur Verkehrsbewältigung ab einer Arbeitsplatzzahl von
1.500 Arbeitsplätzen entweder eine Lichtsignalanlage oder ein Kreisverkehr notwendig.
Bis zu dieser Gebietsauslastung ist eine reine Linksabbiegespur ausreichend.
Aufgrund der städtebaulichen Situation und der verkehrlichen Anforderungen
(Fußgängerquerungen zum Richthofen Circle, Geschwindigkeitsreduzierung am
Ortseingang, Verkehrsfluss) wurde seitens der Stadtverwaltung die
Kreisverkehrslösung präferiert. Diese Lösung wird auch seitens des staatlichen
Bauamtes mitgetragen. Grundlage des Bebauungsplanverfahrens ist daher eine
Kreisverkehrslösung. Die Zufahrt Nord dient der Haupterschließung des
Gewerbegebietes.
Zufahrt Ost
Im Bereich der Zufahrt Ost ist laut Verkehrsgutachten eine Linksabbiegespur zur verkehrssicheren Bewältigung der Verkehre, aus Richtung Großlangheim kommend, erforderlich.
Zufahrt Süd
Die Zufahrt Süd ist bereits im Zuge des Ausbaus der Panzerstraße ausgebaut worden. Hier besteht laut Verkehrsgutachter keine Notwendigkeit weiterer umfangreicher Baumaßnahmen. Seitens der Stadtverwaltung wird an dieser Stelle das Ziel verfolgt, den vorhandenen Fuß- und Radweg, aus Etwashausen kommend, an das Quartier anzubinden.
Radwegenetz
Im Norden entlang der St 2272 in Richtung Großlangheim verläuft ein Fahrradweg welcher unmittelbar an das Planungsgebiet angrenzt. Im Süden des Planungsgebietes verläuft entlang der Panzerstraße ebenfalls ein Fahrradweg. Zudem führt ein Radweg aus Etwashausen kommend direkt am Planungsgebiet vorbei. Es ist mittelfristig geplant diesen Radweg an das Planungsgebiet anzubinden (z.B. Querungshilfe auf der Panzerstraße). Die Planung und Umsetzung eines eigenständigen Fahrradnetzes im Planungsumgriff, wird auf Wunsch des Investors nicht weiterverfolgt.
ÖPNV
Die
Anbindung des Gebietes an den Öffentlichen Personennahverkehr soll über Haltstellen
an der Nordausfahrt an der St 2272 im
Bereich des Richthofen Circle erfolgen. Eine Haltestelle im Quartier ist
seitens des Investors nicht gewünscht. Sollte sich in Zukunft ein Bedarf einer
direkten Busanbindung des Gewerbegebietes ergeben, ist die Umsetzbarkeit einer
Bushaltestelle im Planungsgebiet zu prüfen.
Bahntrasse
Die im Bebauungsplanumgriff vorhandene Bahntrasse bleibt zunächst erhalten und wird im Bebauungsplan als Bahnanlage festgesetzt. Als mittelfristiges Ziel ist, seitens des Vorhabenträgers, geplant die Gleisandienung des Gebiets, sofern eine entsprechende Nachfrage besteht, direkt über das östliche Industriegebiet erfolgen zu lassen. Damit könnte die Gleisanlage von der Zufahrt Ost bis zum Bahnhof Etwashausen entfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Flächen als Bahnflächen aufgegeben werden und seitens des Eisenbahnbundesamtes entwidmet werden können.
6.
Planungsschwerpunkte
Immissionsschutz
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein Gewerbe- und Industriegebiet innerhalb eines bereits teilweise bebauten Umfeldes realisiert. Es sind Wohnnutzungen, gemischte und gewerbliche Nutzungen in der Umgebung vorhanden. Zur Berücksichtigung des Schallimmissionsschutzes wurden im Rahmen des Gutachtens zum Schallimmissionsschutz zulässige Geräuschkontingente für das Gewerbe- und das Industriegebiet ermittelt, die im Bebauungsplan festgesetzt sind. Die Einschränkung der zulässigen Kontingente ergibt sich durch den Schutzanspruch der nächstgelegenen Wohnnutzungen mit hoher Vorbelastung durch bereits bestehende gewerbliche Anlagen.
In der Bauleitplanung gelten gemäß DIN 18005 an den zu schützenden Nutzungen folgende Orientierungswerte der Gewerbelärmimmissionen:
WA tagsüber 55dB(A) nachts 40 dB(A)
MI tagsüber 60dB(A) nachts 45 dB(A)
Die genannten Orientierungswerte gelten für die Summe aller einwirkenden Gewerbelärmimmissionen.
Durch die Nutzungen der bestehenden Gewerbe- und Industriegebietsflächen ist davon auszugehen, dass an einzelnen maßgebenden Immissionsorten die jeweiligen Orientierungswerte bereits ausgeschöpft sind.
Durch die Nutzung des neuen Plangebietes entsteht in Anlehnung an die TA Lärm dann keine relevante Erhöhung der Immissionen, wenn die von dort verursachten Immissionsanteile die Immissionsrichtwerte an den maßgebenden Immissionsorten um mindestens 6 dB(A) unterschreiten. Dies wurde für den Richthofen Circle und das WA-Gebiet Siedlung angenommen. Für die weiteren Immissionsorte wurde angenommen, dass dort auf Grund der Entfernung zu den Gewerbegebieten keine relevante Vorbelastung durch Anlagenlärm vorliegt. Auf der sicheren Seite liegend wird dort eine Unterschreitung der Richtwerte um 3dB(A) angestrebt. Dies wurde für den Corlette Circle, die Weidenmühle und das Wohngebiet in Großlangheim angesetzt.
Im Ergebnis werden die Immissionsrichtwerte soweit definiert unterschritten (s. Lärmgutachten).
Durch die Ausweisung des Gewerbe- und Industriegleises ist eine Zunahme der Verkehrszahlen auf den angrenzenden, bestehenden Straßen zu erwarten (max. 4.800 Arbeitsplätze). Im Schallimmissionsgutachten wurde dies untersucht. Im Ergebnis kommt das Gutachten dazu, dass keine unzulässigen Schallimmissionen für schutzbedürftige Nutzungen entlang der Staatsstraße 2272 und der Panzerstraße ausgelöst werden.
Im Bereich der Zufahrt „Nord“ wurde aufgrund des geplanten Kreisverkehrs ebenfalls eine Schallimmissionsuntersuchung auf Grundlage der 16. BImSchV durchgeführt. Im Ergebnis werden die Grenzwerte der 16. BImSchV unterschritten, sodass in diesem Bereich aufgrund des Verkehrslärms, nach Aussagen des Gutachtens, keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden.
Im Ergebnis werden an den Immissionsorten Siedlung und Richthofen Circle die Grenzwerte unterschritten.
An den möglichen Nutzungen des Corlette Circle wird der Grenzwert während der Nacht geringfügig überschritten. Die Auslösewerte der Lärmsanierung werden sicher unterschritten.
Westlich des geplanten Technologieparks befinden sich bestehende Gewerbe- und Industriebetriebe (z.B. Gusswerk) von denen auch insbesondere bei einer evtl. Betriebserweiterung Lärmimmissionen auf den westlichen Teil des eingeschränkten Gewerbegebietes einwirken. Um Konflikte zu vermeiden wurden in den unmittelbar angrenzenden Gewerbeflächen GE 4, 3 und 10 die betriebsbezogenen Wohnnutzungen ausgeschlossen. In den restlichen Gewerbegebietsflächen sind Betriebsinhaberwohnungen ausnahmsweise zulässig. Außerdem sind im festgesetzten Industriegebiet betriebsbezogene Wohnnutzungen insgesamt ausgeschlossen.
Umgang
mit den Kampfmitteln
Am 19.03.2013 hat der Stadtrat der Vorgehensweise zum Umgang mit den Kampfmittelverdachtsflächen zugestimmt. Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht ein konkreter Kampfmittelverdacht. Auch ohne entsprechende sicherheitsrechtliche Anordnung sind bei jeglichem Eingriff in die Bodenflächen vorab oder baubegleitend Kampfmitteluntersuchungen durchzuführen. Dies betrifft auch einfache Ausschachtungen, z.B. um Leitungen oder Kanäle zu erneuern oder neu zu verlegen.
Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans ist gemäß Kampfmittelräumkonzept vom 18.04.2013 vor Nutzungsaufnahme eine beschränkte Kampfmittelfreiheit durch eine zugelassene Fachfirma nachzuweisen (weitere Ausführungen s. Anlage).
Naturschutz
Zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne von § 1a BauGB ergeben sich aus dem Umweltbericht Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit einer Fläche von 11,57 ha. Die Flächen werden außerhalb des Geltungsbereiches im Bereich der FFH-Flächen ausgewiesen. (weitere Ausführungen s. Umweltbericht in der Anlage)
Artenschutz
Da durch das Vorhaben
möglicherweise Arten betroffen sein könnten, die nach nationalem oder
europäischem Recht streng geschützt sind, ist eine spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung notwendig. Aus der Prüfung ergeben sich Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
sowie Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
(weitere Ausführungen s. Gutachten)
Denkmalschutz
Im Umgriff des Bebauungsplans befindet sich ein eingetragenes Denkmal. Dieses ist als Hinweis mit aufgenommen. Das Landesamt für Denkmalpflege hat aber nach einer Begehung bereits darüber informiert das weitere Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden sollen. Da hierzu aber das Einvernehmen noch nicht hergestellt ist wird hierüber in der Begründung zum Bebauungsplan Bezug aufgenommen. Eine hinweisliche Darstellung im Bebauungsplan erfolgt erst nach Eintragung in die Denkmalliste.
7.
Weiteres
Vorgehen
Der Entwurf des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt. Parallel hierzu ist die Öffentlichkeit über die Planungsabsichten zu informieren. Dies erfolgt in einer 4-wöchigen Planauslegung.
Nach Eingang der Anregungen werden diese abgewogen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Parallel hierzu wird der städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabenträger abschließend verhandelt und dem Stadtrat baldmöglichst zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen:
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Der
beigefügte Entwurf des Bebauungsplans "Nr. 106 conneKT
Technologiepark Kitzingen" sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84
"Großlangheimer Straße Nord" mit zeichnerischem Teil,
planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum
Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 04.07.2014, mit Begründung und
Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 04.07.2014 wird gebilligt.
- Der beigefügte
Entwurf der 41. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 04.07.2014
wird gebilligt.
- Die
gebilligten Entwürfe werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden
nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt
und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB in
Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt den städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abschließend zu verhandeln und den Stadtrat baldmöglichst damit zu befassen.