8103- Stadtverkehr)
Beauftragung des Landratsamtes Kitzingen zur Ausschreibung der Konzessionsvergabe
Zwischenzeitlich
hat das Landratsamt die Landkreisfahrpläne überarbeitet und konnte Teile der
oben genannten Fahrpläne einarbeiten und integrieren.
1. Übernahme der Linie 8103-Stadtverkehr
durch den Landkreis
In den
zukünftigen Landkreisbuslinien 8101 (Biebelried - Kitzingen – Klinik Kitzinger
Land), 8107 (Kitzingen – Mainbernheim – Hüttenheim – Dornheim) und 8111
(Kitzingen - Wiesentheid - Geiselwind) werden Fahrten der jetzigen Linie 8103 –
Stadtverkehr Kitzingen zur gleichen oder annähernd gleichen Zeitlage angeboten.
Eine Parallelbedienung durch die Stadtbuslinie ist daher nicht notwendig.
Lediglich die Haltestellen Ernst-Reuter-Straße und Hochhaus (die nächstgelegene
Haltestelle ist nur ca. 5 Gehminuten entfernt) werden durch die Landkreislinien
nicht bedient, jedoch sind diese Haltestellen weiterhin im AST- Kitzingen
enthalten. Bei einer Erweiterung des Fahrplans des AST- Kitzingen um eine
Fahrt, d.h. zusätzliche Abfahrtszeit um 7.10 Uhr, würde das bisherige
Beförderungsangebot beibehalten werden. Daher könnte die jetzige Linie 8103-Stadtverkehr Kitzingen komplett entfallen.
Der
Vorteil der Stadt bestünde darin, dass die Linie 8103-Stadtverkehr Kitzingen vom Landkreis übernommen werden würde
und der Stadt Kitzingen keine Kosten
entstehen.
Das Anrufsammeltaxi fährt weiterhin an den Haltestellen Ernst-
Reuter- Straße und Hochhaus ab. Alternative Haltestelle: B8 à max. 5 Gehminuten
von alten Haltestellen entfernt Das Anrufsammeltaxi fährt weiterhin an den Haltestellen Ernst-
Reuter- Straße und Hochhaus ab. Alternative Haltestelle: B8 à max. 5 Gehminuten
von alten Haltestellen entfernt
2. Teilweise Übernahme der Linie
8103-Ringverkehr
Die
Buslinie 8103-Ringverkehr Kitzingen könnte in dem
Ausschreibungspaket des Landkreises integriert werden. Die Kosten für diese
Buslinie müsste die Stadt Kitzingen übernehmen. Die Kosten hierfür belaufen
sich auf ca. 60,00 €/ Tag (Erfahrungswert). Bei angenommenen 251 Tagen (Mo- Fr)
im Jahr würde diese Linie 15.060,00 € im Jahr kosten. Die Kosten können erst
nach erfolgter Ausschreibung genau beziffert werden.
Eine
separate Ausschreibung dieser kleinen Linie durch die Stadt Kitzingen würde
kostenintensiver werden.
Die
bisherige Taxifahrt, kann nach Aussage des
Funk-Taxen e.V. morgens (Bahnhof – Rudolf-Diesel-Straße) mit einem Taxi und
abends (Rudolf-Diesel-Straße - Bahnhof) mit max. zwei Taxen abgedeckt werden.
Diese beiden Fahrten könnten nach Anpassung des Fahrplans 8103-AST (zusätzliche
Abfahrtszeit um 7.10 Uhr und zusätzliche Haltestelle „Fa. Leoni“) ohne Probleme
eingearbeitet werden.
3. Anpassung der Linie 8103-AST
Um das
bisherige Beförderungsangebot beizubehalten (siehe Punkte 2 und 3), ist eine Anpassung
des Fahrplans 8103-AST notwendig. Der bisherige Fahrplan müsste mit einer zusätzlichen
Fahrt um 7.10 Uhr und einer neuen Haltestelle „Fa. Leoni“ ergänzt werden. Diese
Vorgehensweise hat zum Vorteil, dass die Linie 8103-AST separat ausgeschrieben
werden kann und so auch Taxiunternehmen die Möglichkeit haben, sich um diese
Konzession zu bewerben.
4.
Fazit
Die Verwaltung schlägt vor, dem
Beschlussentwurf zuzustimmen, da diese Vorgehensweise die kostengünstigste Alternative für die
Stadt Kitzingen ist, um das bisherige Beförderungsangebot beizubehalten.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Es besteht Einverständnis damit, Punkt 1 des
Stadtratbeschlusses vom 23.01.2014 „Stadtverkehr Kitzingen“ (Anlage 1) wie
folgt zu ändern:
2.1 der
Fahrplan 8103-Stadtverkehr Kitzingen wird aufgrund der Integration in die Linien
8101, 8107, 8111 und AST Kitzingen nicht mehr ausgeschrieben.
2.2 der
Busverkehr der Linie 8103-Ringverkehr Kitzingen wird vom Landratsamt Kitzingen
ausgeschrieben und
in die Linie 8107 (Kitzingen – Mainbernheim) integriert. Die Stadt Kitzingen
übernimmt die dafür anfallenden Kosten.
2.3 Der
Fahrplan der Linie 8103-AST wird um eine Stunde erweitert (Zusatzangebot: 7.10
Uhr) und eine neue Haltestelle „Fa. Leoni“ eingeführt.
Das
Landratsamt wird beauftragt die Konzession für die Linie 8103- AST (Anlage 2) für
drei Jahre auszuschreiben.
2.4 Die
Kosten für das Verfahren (Ausschreibung) trägt die Stadt Kitzingen.