1. Ausgangslage:

 

Den umweltschützenden Belangen von Natur und Landschaft sind gemäß § 1 a BauGB bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplanes Rechnung zu tragen. Als fachliche Grundlage hierfür beabsichtigt die Stadt Kitzingen, ein Ökokonto einzurichten. Mit einem Ökokonto können gemäß § 16 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. Art. 8 BayNatSchG vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bevorratet und in sog. Flächenpools eingebucht werden.

Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde der wirtschaftlichste Anbieter, das Landschaftsarchitekturbüro arc grün, Kitzingen, ermittelt und in Zuständigkeit des Oberbürgermeisters am 15.7.2013 ein Vertrag über die Erstellung eines Ökokontos abgeschlossen.

Die geplante Vorgehensweise, Methodik und die Flächenkulisse wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsbeirats vom 24.9.2013 vorgestellt. Dem Vorgehen wurde dort vorbehaltlos zugestimmt.

 

  1. Ziele des Ökokontos:

 

Ziel der Stadtverwaltung war es, möglichst große zusammenhängende Flächen als Ausgleichsfläche aufzuwerten. Hierdurch können zum einen attraktive Ausgleichsflächen als naturnahe erlebbare Grünflächen im Stadtgebiet geschaffen werden. Hierfür wurden Schwerpunktbereiche gebildet, welche sich großteils auf die vorhandenen Bachläufe konzentrieren.

Diese gliedern und strukturieren das Stadtgebiet. Mit den Maßnahmen kann somit ein erster Schritt für ein übergreifendes Grünkonzept getan werden.

Mit einem Ökokonto können mehrere Ziele erreicht werden:

·           Die Potenziale von Naturräumen und Retentionsflächen können aufgezeigt und optimiert werden. Dies ermöglicht eine vorausschauende Planung und Kalkulation sowie ein schlüssiges Gesamtkonzept für vorausschauende Bodenvorratspolitik.

·           Durch die naturnahe Gestaltung einzelner Flächen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Ausgleichsmaßnahmen keine im Einzelfall erzwungenen Lösungen sind, die ggf. nur Insellösungen schaffen. Vielmehr können konzeptionelle Gesamtlösungen für das Gemeindegebiet realisiert werden. Dadurch werden auch Naturerlebnisräume für die Stadt geschaffen.

·           Das Ökokonto ermöglicht durch die vorzeitige Sicherung von Flächen und Maßnahmen eine flexible und zeitgerechte Eingriffsplanung und kann damit für alle Eingriffsmaßnahmen (sei es für Wohnbaugebiet, Erschließungsmaßnahmen oder Ähnlichem) die Anwendung der Eingriffsregelung erleichtern.

Frühzeitig gesamtheitlich geplante und durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen helfen aufgrund der „ökologischen Verzinsung“ generell, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes trotz Eingriffen zu erhalten. Sie können die Wirksamkeit von Ausgleichsmaßnahmen erhöhen, insbesondere wenn sie im Rahmen eines großräumigeren Gesamtkonzepts entwickelt und realisiert werden.

Durch die Schaffung von Retentionsraum können ggf. zusätzliche Baulandpotenziale erschlossen werden.

 

 

 

  1. Untersuchungsrahmen / Vorgehensweise:

 

Grundlage des Ökokonto-Konzeptes waren die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächenpotenziale.

Zunächst wurde eine Bewertung des Bestandes von Naturhaushalt und Landschaftsbild vor der Kulisse der bestehenden übergeordneten Planungsvorgaben (Flächennutzungsplan, Regionalplan, ISEK etc.) vorgenommen. Insbesondere war eine Vorgabe der Verwaltung, dass mögliche Retentionsflächen in das Konzept mit zu integrieren sind.

Dann wurde ein Ausgleichsflächenkonzept in Abstimmung mit der Stadtverwaltung und dem Stadtentwicklungsbeirat entwickelt, in dem die grundsätzlich geeigneten Flächenräume herausgearbeitet wurden.

Schließlich wurden für die im zweiten Schritt erarbeiteten Flächen konkrete Maßnahmen zur Entwicklung hochwertiger Naturräume entwickelt. Diese Maßnahmen wurden sodann mit den Trägern öffentlicher Belange (untere Naturschutzbehörde, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Wasserwirtschaft u. a.) abgestimmt.

Die Entwicklungsziele der Natur- und Landschaftsflächen sind bereits im Landschaftsplan der Stadt Kitzingen, der in den Flächennutzungsplan integriert ist, räumlich konkretisiert und werden auf den Seiten 8 und 9 der Planfassung aufgeführt.

 

  1. voraussichtliche Kosten:

 

Als Schwerpunkte der künftigen Ausgleichsflächen-Kulissen wurden folgende sechs Bereiche festgelegt:

 

    1. Bachaue Eherieder Mühlbach
    2. Retention Rodenbach
    3. Gewässerentwicklung Rödelbach
    4. Sickergrund
    5. Ortolanflächen Hohenfeld
    6. Lange Wiese

 

Als Kosten für die Herstellung und die Pflege der Ausgleichsflächen hat das Büro arc grün insgesamt rd. 1,2 Mio € ermittelt. Bei einer stufenweisen Umsetzung auf den einzelnen Flächen kalkuliert die Verwaltung, dass ein jährlicher Haushaltsansatz von 100.000,00 € ausreicht, das Ausgleichsflächenkonzept in den nächsten 12 Jahren umzusetzen.

Ziel ist es, möglichst kurzfristig Retentionsraum schaffen zu können und die Flächen entlang des Eherieder Mühlbachs bzw. des Rodenbachs zu renaturieren.

Entsprechende Haushaltsmitteln werden in den Folgejahren angemeldet.

Neben den Schwerpunkten, die sofort umgesetzt werden können und für die ein Maßnahmenkonzept erarbeitet wurde, wurden aber weitere Gebietskulissen für mögliche Ausgleichsflächen festgelegt, die Potenzial für weitere Ausgleichsmaßnahmen (bspw. entlang des Bimbachs oder im GE Goldberg) ausweisen und insofern das Konzept auch zukunftsfähig machen.

 

  1. Prioritäten:

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Maßnahmen 1 (Renaturierung Eherieder Mühlbach, veranschlagte Kosten hierfür: 375.000,- €) und 2 (Schaffung von Retentionsraum am Rodenbach, geschätzte Kosten: 92.000,- €) prioritär anzugehen und in den nächsten Jahren als erstes umzusetzen. Dadurch erhofft sich die Verwaltung ein ausreichendes Ausgleichs-Flächenpotenzial für die mittelfristig umzusetzenden Eingriffe.

Die Möglichkeit der Eigenleistung wird im Rahmen der Umsetzung geprüft.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:

Maßnahme 1: Gewässerentwicklung durch Aufweitung des Bachlaufs, Schaffung von Feuchtmulden, Entwicklung von Röhrichtflächen durch gelenkte Sukzession, Erhalt und weitere Extensivierung des Grünlands in der Bachaue (siehe Plan Nr. 5.1 bis 5.3. des Konzeptes)

Maßnahme 2: Gewässerentwicklung durch Aufweitung des Bachlaufes, Erhalt des gewässerbegleitenden Gehölzsaums, Entwicklung von Röhrrichtflächen und gewässerbegleitenden Feuchtgebüschen durch gelenkte Sukzession (siehe Plan Nr. 5.4 und 5.5. des Konzeptes).

Die jeweils dazugehörenden Detailpläne für diese Maßnahmen liegen der Sitzungsvorlage bei.

 

  1. Ausblick:

 

Mit dem vorliegenden Öko-Flächen-Konzept verfügt die Stadt Kitzingen über eine tragfähige Ausgleichsflächenbasis für die mittelfristig anstehenden baulichen Eingriffe in den Naturhaushalt. Desweiteren kann mit der Umsetzung des Konzeptes ein wesentlicher Schritt in Richtung eines attraktiven übergeordneten Grünkonzeptes getan werden. Aufgrund der Tatsache, dass bereits im Vorgriff Ausgleichsflächen angelegt werden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt für Eingriffe an anderer Stelle abgebucht werden, gewinnen diese Ausgleichsflächen an naturschutzrechtlichem Wert, der es ermöglicht, den Ausgleichsflächenbedarf zu verringern im Vergleich zur bisherigen Handhabe, erst dann Ausgleichsflächen anzulegen, wenn Eingriffe stattgefunden haben (sog. „ökologische Verzinsung“).

Die im Konzept dargestellten Flächen sind ständig zu überprüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Sofern weitere Renaturierungen aus der Maßnahmenübersicht in Angriff genommen werden sollen, wird die Verwaltung entsprechende Beschlüsse herbeiführen.

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Das Konzept zum Aufbau eines Öko-Kontos gemäß Anlage wird beschlossen.

 

  1. Für Planung, Umsetzung und Pflege der einzelnen Ausgleichsflächen sind im Haushaltsplan 2015 100.000,00 € und in den folgenden Jahren der Finanzplanung jährlich ebenso 100.000,00 € zu veranschlagen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen der 1. Priorität (siehe Anlage. Schwerpunktbereiche 1 und 2) umzusetzen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle in diesem Zusammenhang anfallenden Planungs- und Umsetzungsaufträge zu erteilen, ohne vorherige Befassung durch das Gremium.