Betreff
Bayer. Kommunaler Prüfungsverband
Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 - 2010;
TZ 29 c)
Vorlage
2014/179
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde die Möglichkeit der Konjunktur-

ausgleichsrücklage im Sinne des Stabilitätsgesetzes als mögliches Mittel der Konjunkturpolitik erörtert.

Hierbei sollen auch die Kommunen (§ 16 StabG) im Sinne einer antizyklischen Wirtschafts-

politik in Zeiten der Hochkonjunktur erzielte Steuereinnahmen bei der Deutschen Bundesbank (StabG § 7 (1)[1]) solange stilllegen, bis eine rückläufige konjunkturelle Entwicklung eintritt und höhere Investitionsausgaben zur Wiederbelebung der Wirtschaft notwendig sind.

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.04.2013 erklärt der Stadtkäm-

merer dazu, dass man eine Konjunkturausgleichsrücklage anstreben kann. In der momenta-

nen Situation der Stadt Kitzingen ist dies aus seiner Sicht jedoch nicht notwendig, da die Stadt über einen Rücklagenstand verfügt, der es erlaubt, aus der allgemeinen Rücklage auf konjunkturelle Schwankungen zu reagieren.

 

Die derzeitige wirtschaftliche Situation lässt Erwartungen in überdurchschnittlich hohe Ge-

werbesteuereinnahmen nicht zu. Die Gewerbesteuereinnahmen erlitten im Jahr 2009 einen Einbruch von ca. 8 Mio. € (in 2008 ca. 11 Mio. € - in 2009 ca. 3 Mio. €). Seit dem Jahr 2011 (8,4 Mio. €) sind die Einnahmen wieder relativ konstant mit der Tendenz: leicht steigend.

 

Die Große Kreisstadt Kitzingen hat ihre allgemeine Rücklage auf Geldmarktkonten, Zu-

wachssparen und als Festgeld bei ortsansässigen Kreditinstituten angelegt.

 

Plötzlich auftretende überdurchschnittliche Gewerbesteuereinnahmen sind derzeit nicht zu erwarten. Die allgemeine Rücklage (Stand: 10,6 Mio. €) wird zur Finanzierung des laufenden Haushaltes und der Finanzplanung herangezogen.

 

Es wird deshalb auf die Bildung einer zusätzlichen Konjunkturausgleichsrücklage verzichtet.

 

Künftiger Umgang mit der allgemeinen Rücklage und der Verschuldung:

Hier wird auf die Präsentation der „Eckdaten“ zum Haushalt 2014 verwiesen. Der Stadtkäm-

merer sprach dabei folgende Handlungsempfehlung aus:

 

TZ 29 c) Ausgleich der Schwankungen im Kommunalen Finanzausgleich