Betreff
Plangenehmigungsverfahren zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung
St 2270 Innere Sulzfelder Str.
hier: Anhörung der Stadt Kitzingen, durch das Eisenbahnbundesamt, Stellungnahme der Stadt Kitzingen
Vorlage
2014/170
Aktenzeichen
SG 63/Vo-Ml
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.       Ausgangslage

 

a)     Ende April 2010 teilte die DB AG per E-Mail der Stadt Kitzingen mit, dass die      Eisenbahnüberführungen „Innere Sulzfelder Straße und Kaltensondheimer Straße“ in den Jahren 2012 und 2013 durch Neubauten ersetzt werden sollen und bat die Stadt um Mitteilung, ob seitens der Stadt Kitzingen Änderungen oder                   Anforderungen im Hinblick auf die Durchfahrtsprofile bestehen.

 

b)     Am 22.07.2010 fasste der Stadtrat auf Grundlage der Sitzungsvorlage Nr. 79a/2010 den Beschluss, das Durchfahrtsprofil der Eisenbahnüberführung „Innere Sulzfelder Straße“ aufzuweiten und das Durchfahrtsprofil der Eisenbahnüberführung „Kaltensondheimer Straße“ vorerst zu belassen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt,  die Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen bzw. nicht vorgeschlagenen          Brückenaufweitungen im Rahmen einer parallel durchzuführenden Generalverkehrsplanung zu prüfen.

 

c)     Am 05.08.2010 wurden auf Grundlage o. g. Beschlussfassung die DB AG sowie das Staatl. Bauamt Würzburg schriftlich informiert.

 

d)     Am 09.12.2010 beauftragte der Stadtrat auf Grundlage der Sitzungsvorlage         Nr. 280/2010 die BSV Dr. Ing. Baier GmbH, Aachen, mit der Erstellung eines          Verkehrsentwicklungsplanes.

 

e)     Am 06.10.2010 fand mit allen Beteiligten in Würzburg ein Besprechungstermin statt, in dem die Bahn zur Vorlage aktualisierter Kostenschätzungen für beide           Brückenbauwerke gebeten wurde.

 

f)      Am 13.12.2010 wurden die aktualisierten Kostenschätzungen per E-Mail übersandt, die mit Sitzungsvorlage Nr. 324/2010 dem Stadtrat am 27.01.2011 zur Kenntnisnahme gegeben wurde.

 

g)     Mit Schreiben vom 21.01.2011 teilte das Staatliche Bauamt Würzburg mit, dass sich mit Verkehrsfreigabe der Nordtangente das Staatsstraßennetz in Kitzingen ändern wird und im Bereich der Kaltensondheimer Straße die Staatsstraße zur Ortsstraße abgestuft werden soll. Weiter teilt die Bahn AG mit Schreiben vom 27.01.2011 mit, dass sich der bauliche Zustand der Eisenbahnüberführung in der Inneren Sulzfelder Straße als sehr schlecht darstellt. Beide Sachverhalte wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 039/2011 vom Stadtrat am 22.02.2011 zur Kenntnis       genommen.

 

h)     Im Haushalt 2011 bzw. Finanzplanung 2011 wurden vorsorglich Mittel in Höhe von rd. 1,2 Mio. € für die Eisenbahnüberführung Innere-Sulzfelder-Straße  und rd.      2,1 Mio. für die Eisenbahnüberführung Kaltensondheimer Straße als städtischer     Kostenanteil eingestellt.

 

i)       Die Beauftragung des Verkehrsgutachtens im Zuge des Generalverkehrsplanes wurde am 11.03.2011 durchgeführt und soll bis zum 3. Quartal 2011 vorliegen.

 

j)       Mit Sitzungsvorlage Nr. 136/2011 wurde dem Antrag der SPD-Fraktion vom 26.04.2011 durch den Stadtrat am 19.05.2011 zugestimmt, dass im zukünftigen Straßenquerschnitt, der Eisenbahnüberführung Kaltensondheimer Straße, ein kombinierter Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m zu planen ist.

 

k)     Am 12.07.2011 wurden der Verwaltung die Ergebnisse des mit der                     Generalverkehrsplanung beauftragten Büros BSV, Dr.-Ing. Reinhold Baier, Aachen vorgestellt. Mit dieser Sitzungsvorlage möchte die Verwaltung über die Ergebnisse informieren und eine Entscheidung zur Stellung etwaiger Aufweitungsverlangen für beide Eisenbahnüberführungen herbeizuführen.

 

l)       Mit Sitzungsvorlage Nr. 214a/2011 wurde am 28.07.2011 dem Stadtrat das         Ergebnis der Analyse des Büros BSV, Dr. Ing. Bayer GmbH vorgestellt.

Der Stadtrat beschloss die Aufweitung der Eisenbahnüberführung gemäß         Ausbauvariante 1 (Gesamtbreite von 10,50 m) mit einem städtischen Anteil von 3,00 m (Gehweg 2,50 m und Schrammbord 0,50 m)

Weiter wurde durch die Verwaltung die Empfehlungen an den Freistaat Bayern als Baulastträger der Fahrbahn gegeben ebenfalls ein Aufweitungsverlangen für die Fahrbahn auf eine Gesamtbreite von 7,50 m zu bekunden.

 

m)   Am 09.08.2011 bzw. 23.08.2011 wurde eine Planungsvereinbarung zwischen der Bahn AG und den beteiligten Straßenbaulastträgern (Staatl. Bauamt Würzburg und Stadt Kitzingen) abgeschlossen.

 

n)    Während des Planungsprozesses wurde ebenfalls durch den Freistaat Bayern ein Aufweitungsverlangen für die Fahrbahn im Eisenbahnüberführungsbauwerk       bekundet.

 

o)    Am 08.05.2014 erreicht die Stadtverwaltung mit Schreiben vom 05.05.2014 durch das Eisenbahnbundesamt die offizielle Plangenehmigungsunterlage. Die Stadt   Kitzingen ist nun aufgefordert bis 30.06.2014 als Träger von öffentlichen Belangen Stellung zu nehmen.

 

2.       Derzeitige Beschlusslage

 

a)    Grundsatzbeschluss vom 02.07.2010 (SV-Nr. 079a/2010) wurde vollständig        umgesetzt und dem Stadtrat mit SV-Nr. 324/2010 am 27.01.2011 Bericht erstattet.

 

b)    Mit Sitzungsvorlage Nr. 039/011 wurde der Stadtrat am 22.02.2011 über Schreiben der DB Netz AG vom 27.01.2011 (Bauzustand der Eisenbahnüberführung Innere-Sulzfelder-Str.) und des Staatl. Bauamtes Würzburg vom 21.01.2011 (keine Aufweitung der Eisenbahnüberführung in der Kaltensondheimer Straße) in Kenntnis gesetzt.

 

c)    Das im Zuge der Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes Kitzingen            beauftragte Verkehrsgutachten für die Eisenbahnüberführung Innere-Sulzfelder-Str.   wurde dem Stadtrat mit Sitzungsvorlage Nr. 214a/2011 am 21.07.2011 vorgestellt. Vom Stadtrat wurde der Beschluss der Ausbauvariante 1 (Lichte Weite des zukünftigen Bauwerkes 10,50 m) gefasst und den Oberbürgermeister ermächtigt, eine          entsprechende Planungsvereinbarung zu schließen.

 

3.       Plangenehmigungsunterlagen

 

a)    Dimensionen des neuen Bauwerkes

 

Die Beschlüsse des Stadtrates Kitzingen zu den Nebenflächen (Aufweitung des südlichen Gehweges von 1,50 m auf 2,50 m Breite und des nördlichen      Schrammbordes auf 0,50 m Breite) wurde in den Plangenehmigungsunterlagen     berücksichtigt.

Die Empfehlung des Verkehrsgutachtens (BSV-Aachen, Dr.-Ing. Baier) die Fahrbahn auf eine Gesamtbreite von 7,50 m mit je Fahrspur integrierten Radfahrstreifen   (1,50 m breit) wurde vom Baulastträger der Fahrbahn um 0,5 m Gesamtbreite     reduziert. Dies entspricht den gültigen Empfehlungen und stellt die Mindestbreite der                                                                         Radfahrstreifen von 1,25 m Breite dar.

 

 

 

Der Kreuzungswinkel des Bauwerkes wird gegenüber des Bestandes nicht         verändert. Die Aufweitung des Bauwerkes erfolgt in Richtung Norden.

Die durch die Stadt Kitzingen erworbenen Kleingartenanlage nördlich der Inneren Sulzfelder Straße wird durch die Aufweitung nicht tangiert.

Lediglich in der Bauphase werden Flächen von ca. 130 m² aus der südwestlichsten Kleingartenparzelle vorübergehend benötigt, um Verbauten der Baugrube           einzubringen, die im Zuge der Bauarbeiten wieder zurückgebaut werden und in den          ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.

 

b)    Bauverfahren

 

Das gewählte Bauverfahren sieht folgende Schritte zur Herstellung der neuen      Eisenbahnüberführung vor:

 

-     Einbringen von Verbauten zur Abstützung des Bahndammes

-     Einbau von Hilfsbrücken für den Zugverkehr

-     Abbruch der bestehenden Eisenbahnüberführung und Herstellung des              Baugrubenaushubes sowie Umverlegung von Versorgungsleitungen

-     Errichtung einer Fußgängereinhausung

-     Bau des Brückenbauwerkes

-     Rückbau der Verbauten und Hilfsbrücken

-     Wiederherstellung bzw. Anpassung der Verkehrsanlagen

 

c)    Bauzeit

 

Nach beiliegenden Bauzeitenkonzept wird die Bauzeit ein Jahr betragen.

Der angestrebte Baubeginn soll ab April 2015 erfolgen. Vorab sollen jedoch bereits Arbeiten wie Baufeldfreimachung (Rodungen) und Kampfmittelsondierungen durchgeführt werden. Das Bauende ist bis Mitte Februar 2016 vorgesehen.

 

d)    Weitere Unterlagen bzw. Gutachten zur Plangenehmigung

 

In den Plangenehmigungsunterlagen sind neben dem Erläuterungsbericht,        Baugrundgutachten und dem Bauwerksverzeichnis noch folgende Anlagen enthalten:

 

-      wasserrechtliche Unterlagen,  die den Anschluss der Bauwerksentwässerung an die städtische Kanalisation vorsehen

 

-      sowie ein Grunderwerbsverzeichnis,  das die vorübergehende Inanspruchnahme von städtischen Flächen der Kleingartenanlage, des Bernbeckplatzes (unter Aufrechterhaltung der Zugänge und    Zufahrten der Anwesen Bernbeckplatz 3, 4 und 5) und Grünflächen im Bereich der Westtangente beinhaltet.

 

-      die Umweltplanung,  die Maßnahmen zum Schutz des Vorkommens der Zauneidechse sowie der Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen auf Bahnflächen in der Nähe von   Mainbernheim beinhaltet.

 

-     sowie eine Schallschutzuntersuchung die ergibt,  dass sich eine Erhöhung des Gesamtlärmpegels um 0,1 dB(A) einstellen wird und somit keinerlei zusätzliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.

 

 

 

4.   Stellungnahme der Verwaltung

 

Die am 08.05.2014 vom Eisenbahnbundesamt übermittelten Unterlagen wurden   intern den maßgeblichen Sachgebieten zur Stellungnahme übermittelt.

 

a)    Das Sachgebiet 61 (Stadtplanung und Bauordnung) nimmt wie folgt Stellung:

 

-     Zur planungsrechtlichen Einstufung wird mitgeteilt, dass die unmittelbar an das BV angrenzenden bzw. betroffenen Flächen nicht mittels Bebauungsplänen überplant sind, es handelt sich i.d.R. um bestehende Verkehrsflächen        (Bahnanlagen, öfftl. Straßen) sowie Böschungen (Grünflächen).

-     Für die Aufweitung der Eisenbahnüberführung liegt im Rahmen des             Verkehrsentwicklungsplanes eine vom Stadtrat am 28.07.2011 beschlossene Ausbauvariante vor (Verkehrsentwicklungsplan – Stadt Kitzingen am Main, BSV Dr. Baier, Aachen, Oktober 2013, S. 65). Diese sieht eine erforderliche          Gesamtbreite von 10,50 m (lichte Weite) vor. Die Querschnittsaufteilung ist im Einzelnen der    vorgenannten Quelle zu entnehmen. Im Vergleich mit der      vorliegenden Planung wird festgestellt, dass die Fahrbahnbreite (incl. 2    Schutzstreifen f. Radverkehr) um 0,50 m auf 7,0 m reduziert wurde. Dies kann mitgetragen werden, da die übrigen Querschnittsaufteilungen, welche dem     zuständigen Straßenbaulastträger für das Aufweitungsverlangen mitgeteilt   wurde, entsprechen.

-     Die vorliegende „Schalluntersuchung (nur zur Information)“ wird zur Kenntnis 

       genommen.

 

Aus Sicht des SG 61/ Stadtplanung bestehen keine Einwände oder Bedenken    gegen die vorgelegte Planung.

 

b)    Weiter nimmt das Sachgebiet 63 (Tiefbau) wie folgt Stellung:

 

-    Die Reduzierung der Radfahrstreifen um je 0,25 m und somit die Reduzierung der Gesamtfahrbahnbreite um 0,5 m entspricht den Mindestmaßen der gültigen   

Richtlinie und kann durch den Baulastträger der Fahrbahn entsprechend        angeordnet werden.

-    Die Anregungen und Beschlüsse der Stadt Kitzingen im Vorfeld der Plangenehmigung wurden durch den Vorhabensträger berücksichtigt.

Die Planunterlagen sind für die Ausführungsplanung zu ergänzen.

-    Eine eventuell nötige Kreuzungsvereinbarung zwischen Bahn, Staatlichen    Bauamt Würzburg und Stadt Kitzingen wäre gegebenenfalls noch                   abzuschließen, und ein gemeinsames Ausschreibungsverfahren ist zeitnah    abzustimmen!

 

 Aus Sicht des SG 63 bestehen keine weiteren Einwände oder Bedenken gegen

 die vorgelegte Planung.

 

5.    Zeitlicher Ablauf und Verkehrsführung

 

       Die Vorarbeiten zur Baufeldfreimachung sollen im Zeitraum von Februar 2015 – März 2015 stattfinden. Hier kann es zu zeitweisen Straßensperrungen an          Wochenenden oder in den Nachtstunden kommen.

Ab April 2015 bis Februar 2016 ist der Straßenabschnitt der Inneren-Sulzfelder-Straße zwischen Thomas-Ehemann-Str. und Westtangente für den Kfz-Verkehr komplett gesperrt.

Der Fußgängerverkehr kann die Baustelle durch einen abgesicherten Durchgang, außer vom 08.06. – 28.06.2015, wegen Abbrucharbeiten und eventuell zeitweise Nachts oder an Wochenenden, passieren.

 

Der Kfz-Verkehr sowie der Linienbusverkehr wird über die Westtangente,     Schützenstraße, B 8, Friedrich-Ebert-Straße und über die Südtangente,         Glauberstraße, Kanzler-Stürzel-Str. umgeleitet.

Der parallel zur Bahnlinie verlaufende Geh- und Radweg von der Glauberstraße zur Inneren-Sulzfelder-Straße wird im Abschnitt Innere-Sulzfelder-Str. bis zum nördlichen Zugang Paul-Rücklein-Straße für die gesamte Bauzeit gesperrt     werden.

 

6.    Kosten/Finanzierung

 

       Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden voraussichtlich 3,8 Mio./€ brutto betragen.

       Anteil der Stadt Kitzingen wird sich voraussichtlich auf 350.000,00 €/ brutto        belaufen.

       Im Haushaltsplan 2014 sowie in der Finanzplanung 2015 und 2016 stehen die Haushaltsmittel unter HHSt. 1.6484.9560 (Baukosten und 1.6484.9590          (Planungskosten) bereit bzw. sind für die Jahre 2015 und 2016 eingeplant.    

 

Zuwendungen sind für den städtischen Anteil an dieser Maßnahme nicht zu     erwarten, da sich die möglichen förderfähigen Kosten unter den Bagatellgrenzen befinden.

 

7.    Weiteres Vorgehen

 

       - Mai  bis Ende Juni 2014           Plangenehmigungsverfahren

Stellungnahme der Stadt Kitzingen zum Plangenehmigungsverfahren

 

- Juni bis August 2014                Abschluss einer eventuell notwendigen          Kreuzungsvereinbarung zwischen Bahn/Staatl.     Bauamt Würzburg/Stadt Kitzingen

 

- August 2014 – Dez. 2014         Ausführungsplanung u. Ausschreibung

 

- Februar 2014 – April 2015       Baufeldfreimachung und Vorarbeiten

 

- April 2015 – Februar 2016       Baudurchführung

 

- Februar 2016                            voraussichtliche Verkehrsfreigabe

 

- Februar 2016 – Dez. 2016       Abrechnung der Baumaßnahme

 

8.    Hinweis:

 

       Die Genehmigungsplanunterlagen können nach Terminabsprache durch die    Mitglieder des Stadtrates im Stadtbauamt, SG Tiefbau, Herrn Volkamer, Zi. Nr. 27 eingesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.       Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.       Der Stadtrat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung im Sachvortrag an.

          (Sachvortrag Nr. 4 a und b)

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30.06.2014 die Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt zur Plangenehmigung abzugeben.

 

4.       Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine gegebenenfalls nötige Kreuzungsvereinbarung zwischen den Beteiligten zu unterzeichnen.