St 2270 Innere Sulzfelder Str.
hier: Anhörung der Stadt Kitzingen, durch das Eisenbahnbundesamt, Stellungnahme der Stadt Kitzingen
1. Ausgangslage
a) Ende April 2010 teilte die DB AG per E-Mail der Stadt Kitzingen mit, dass die Eisenbahnüberführungen „Innere Sulzfelder Straße und Kaltensondheimer Straße“ in den Jahren 2012 und 2013 durch Neubauten ersetzt werden sollen und bat die Stadt um Mitteilung, ob seitens der Stadt Kitzingen Änderungen oder Anforderungen im Hinblick auf die Durchfahrtsprofile bestehen.
b)
Am
c)
Am
d)
Am
e)
Am
f)
Am 13.12.2010 wurden die aktualisierten
Kostenschätzungen per E-Mail übersandt, die mit Sitzungsvorlage Nr. 324/2010
dem Stadtrat am 27.01.2011 zur Kenntnisnahme gegeben wurde.
g)
Mit Schreiben vom 21.01.2011 teilte das
Staatliche Bauamt Würzburg mit, dass sich mit Verkehrsfreigabe der Nordtangente
das Staatsstraßennetz in Kitzingen ändern wird und im Bereich der
Kaltensondheimer Straße die Staatsstraße zur Ortsstraße abgestuft werden soll.
Weiter teilt die Bahn AG mit Schreiben vom 27.01.2011 mit, dass sich der
bauliche Zustand der Eisenbahnüberführung in der Inneren Sulzfelder Straße als
sehr schlecht darstellt. Beide Sachverhalte wurden mit Sitzungsvorlage Nr.
039/2011 vom Stadtrat am 22.02.2011 zur Kenntnis genommen.
h)
Im Haushalt 2011 bzw. Finanzplanung 2011
wurden vorsorglich Mittel in Höhe von rd. 1,2 Mio. € für die
Eisenbahnüberführung Innere-Sulzfelder-Straße
und rd. 2,1 Mio. für die
Eisenbahnüberführung Kaltensondheimer Straße als städtischer Kostenanteil eingestellt.
i)
Die Beauftragung des Verkehrsgutachtens im
Zuge des Generalverkehrsplanes wurde am 11.03.2011 durchgeführt und soll bis
zum 3. Quartal 2011 vorliegen.
j)
Mit Sitzungsvorlage Nr. 136/2011 wurde dem
Antrag der SPD-Fraktion vom 26.04.2011 durch den Stadtrat am 19.05.2011
zugestimmt, dass im zukünftigen Straßenquerschnitt, der Eisenbahnüberführung
Kaltensondheimer Straße, ein kombinierter Geh- und Radweg mit einer Breite von
2,50 m zu planen ist.
k)
Am 12.07.2011 wurden der Verwaltung die
Ergebnisse des mit der Generalverkehrsplanung
beauftragten Büros BSV, Dr.-Ing. Reinhold Baier, Aachen vorgestellt. Mit dieser
Sitzungsvorlage möchte die Verwaltung über die Ergebnisse informieren und eine
Entscheidung zur Stellung etwaiger Aufweitungsverlangen für beide Eisenbahnüberführungen
herbeizuführen.
l)
Mit
Sitzungsvorlage Nr. 214a/2011 wurde am 28.07.2011 dem Stadtrat das Ergebnis der Analyse des Büros BSV, Dr.
Ing. Bayer GmbH vorgestellt.
Der Stadtrat
beschloss die Aufweitung der Eisenbahnüberführung gemäß Ausbauvariante 1 (Gesamtbreite von
10,50 m) mit einem städtischen Anteil von 3,00 m (Gehweg 2,50 m und Schrammbord
0,50 m)
Weiter wurde durch
die Verwaltung die Empfehlungen an den Freistaat Bayern als Baulastträger der
Fahrbahn gegeben ebenfalls ein Aufweitungsverlangen für die Fahrbahn auf eine
Gesamtbreite von 7,50 m zu bekunden.
m) Am 09.08.2011 bzw. 23.08.2011 wurde eine Planungsvereinbarung zwischen
der Bahn AG und den beteiligten Straßenbaulastträgern (Staatl. Bauamt Würzburg
und Stadt Kitzingen) abgeschlossen.
n) Während des
Planungsprozesses wurde ebenfalls durch den Freistaat Bayern ein
Aufweitungsverlangen für die Fahrbahn im Eisenbahnüberführungsbauwerk bekundet.
o) Am 08.05.2014
erreicht die Stadtverwaltung mit Schreiben vom 05.05.2014 durch das
Eisenbahnbundesamt die offizielle Plangenehmigungsunterlage. Die Stadt Kitzingen ist nun aufgefordert bis 30.06.2014
als Träger von öffentlichen Belangen Stellung zu nehmen.
2. Derzeitige Beschlusslage
a)
Grundsatzbeschluss
vom 02.07.2010 (SV-Nr. 079a/2010) wurde vollständig umgesetzt und dem Stadtrat mit SV-Nr.
324/2010 am 27.01.2011 Bericht erstattet.
b)
Mit
Sitzungsvorlage Nr. 039/011 wurde der Stadtrat am 22.02.2011 über Schreiben der
DB Netz AG vom 27.01.2011 (Bauzustand der Eisenbahnüberführung
Innere-Sulzfelder-Str.) und des Staatl. Bauamtes Würzburg vom 21.01.2011 (keine
Aufweitung der Eisenbahnüberführung in der Kaltensondheimer Straße) in Kenntnis
gesetzt.
c)
Das
im Zuge der Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes Kitzingen beauftragte Verkehrsgutachten für
die Eisenbahnüberführung Innere-Sulzfelder-Str. wurde dem Stadtrat mit Sitzungsvorlage Nr.
214a/2011 am 21.07.2011 vorgestellt. Vom Stadtrat wurde der Beschluss der
Ausbauvariante 1 (Lichte Weite des zukünftigen Bauwerkes 10,50 m) gefasst und
den Oberbürgermeister ermächtigt, eine entsprechende Planungsvereinbarung zu
schließen.
3. Plangenehmigungsunterlagen
a) Dimensionen
des neuen Bauwerkes
Die Beschlüsse des Stadtrates Kitzingen zu den Nebenflächen (Aufweitung
des südlichen Gehweges von 1,50 m auf 2,50 m Breite und des nördlichen Schrammbordes auf 0,50 m Breite) wurde in
den Plangenehmigungsunterlagen berücksichtigt.
Die Empfehlung des Verkehrsgutachtens (BSV-Aachen, Dr.-Ing. Baier) die
Fahrbahn auf eine Gesamtbreite von 7,50 m mit je Fahrspur integrierten
Radfahrstreifen (1,50 m breit) wurde
vom Baulastträger der Fahrbahn um 0,5 m Gesamtbreite reduziert. Dies entspricht den gültigen
Empfehlungen und stellt die Mindestbreite der Radfahrstreifen
von 1,25 m Breite dar.
Der Kreuzungswinkel des Bauwerkes wird gegenüber des Bestandes nicht verändert. Die Aufweitung des Bauwerkes
erfolgt in Richtung Norden.
Die durch die Stadt Kitzingen erworbenen Kleingartenanlage nördlich der
Inneren Sulzfelder Straße wird durch die Aufweitung nicht tangiert.
Lediglich in der Bauphase werden Flächen von ca. 130 m² aus der
südwestlichsten Kleingartenparzelle vorübergehend benötigt, um Verbauten der
Baugrube einzubringen, die im
Zuge der Bauarbeiten wieder zurückgebaut werden und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt
werden.
b) Bauverfahren
Das gewählte Bauverfahren sieht folgende Schritte zur Herstellung der
neuen Eisenbahnüberführung vor:
- Einbringen von Verbauten zur
Abstützung des Bahndammes
- Einbau von Hilfsbrücken für
den Zugverkehr
- Abbruch
der bestehenden Eisenbahnüberführung und Herstellung des Baugrubenaushubes sowie
Umverlegung von Versorgungsleitungen
- Errichtung einer
Fußgängereinhausung
- Bau des Brückenbauwerkes
- Rückbau der Verbauten und
Hilfsbrücken
- Wiederherstellung bzw.
Anpassung der Verkehrsanlagen
c) Bauzeit
Nach beiliegenden Bauzeitenkonzept wird die Bauzeit ein Jahr betragen.
Der angestrebte Baubeginn soll ab April 2015 erfolgen. Vorab sollen
jedoch bereits Arbeiten wie Baufeldfreimachung (Rodungen) und
Kampfmittelsondierungen durchgeführt werden. Das Bauende ist bis Mitte Februar
2016 vorgesehen.
d) Weitere
Unterlagen bzw. Gutachten zur Plangenehmigung
In den Plangenehmigungsunterlagen sind neben dem Erläuterungsbericht, Baugrundgutachten und dem
Bauwerksverzeichnis noch folgende Anlagen enthalten:
- wasserrechtliche
Unterlagen, die den Anschluss der
Bauwerksentwässerung an die städtische Kanalisation vorsehen
- sowie
ein Grunderwerbsverzeichnis, das die vorübergehende
Inanspruchnahme von städtischen Flächen der Kleingartenanlage, des
Bernbeckplatzes (unter Aufrechterhaltung der Zugänge und Zufahrten der Anwesen Bernbeckplatz 3, 4 und
5) und Grünflächen im Bereich der Westtangente beinhaltet.
- die
Umweltplanung, die Maßnahmen zum Schutz
des Vorkommens der Zauneidechse sowie der Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen auf
Bahnflächen in der Nähe von
Mainbernheim beinhaltet.
- sowie
eine Schallschutzuntersuchung die ergibt, dass sich eine Erhöhung des Gesamtlärmpegels
um 0,1 dB(A) einstellen wird und somit keinerlei zusätzliche
Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.
4. Stellungnahme der Verwaltung
Die am 08.05.2014 vom Eisenbahnbundesamt übermittelten Unterlagen
wurden intern den maßgeblichen Sachgebieten zur
Stellungnahme übermittelt.
a)
Das
Sachgebiet 61 (Stadtplanung und Bauordnung) nimmt wie folgt Stellung:
- Zur planungsrechtlichen Einstufung wird mitgeteilt, dass die unmittelbar an das BV angrenzenden bzw. betroffenen Flächen nicht mittels Bebauungsplänen überplant sind, es handelt sich i.d.R. um bestehende Verkehrsflächen (Bahnanlagen, öfftl. Straßen) sowie Böschungen (Grünflächen).
- Für die Aufweitung der Eisenbahnüberführung liegt im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes eine vom Stadtrat am 28.07.2011 beschlossene Ausbauvariante vor (Verkehrsentwicklungsplan – Stadt Kitzingen am Main, BSV Dr. Baier, Aachen, Oktober 2013, S. 65). Diese sieht eine erforderliche Gesamtbreite von 10,50 m (lichte Weite) vor. Die Querschnittsaufteilung ist im Einzelnen der vorgenannten Quelle zu entnehmen. Im Vergleich mit der vorliegenden Planung wird festgestellt, dass die Fahrbahnbreite (incl. 2 Schutzstreifen f. Radverkehr) um 0,50 m auf 7,0 m reduziert wurde. Dies kann mitgetragen werden, da die übrigen Querschnittsaufteilungen, welche dem zuständigen Straßenbaulastträger für das Aufweitungsverlangen mitgeteilt wurde, entsprechen.
- Die vorliegende „Schalluntersuchung (nur zur Information)“ wird zur Kenntnis
genommen.
Aus Sicht des SG 61/ Stadtplanung bestehen keine Einwände oder Bedenken gegen die vorgelegte Planung.
b) Weiter nimmt das Sachgebiet 63 (Tiefbau) wie folgt Stellung:
- Die Reduzierung der Radfahrstreifen um je 0,25 m und somit die Reduzierung der Gesamtfahrbahnbreite um 0,5 m entspricht den Mindestmaßen der gültigen
Richtlinie und kann durch den Baulastträger der Fahrbahn entsprechend angeordnet werden.
- Die Anregungen und Beschlüsse der Stadt Kitzingen im Vorfeld der Plangenehmigung wurden durch den Vorhabensträger berücksichtigt.
Die Planunterlagen sind für die Ausführungsplanung zu ergänzen.
- Eine eventuell nötige Kreuzungsvereinbarung zwischen Bahn, Staatlichen Bauamt Würzburg und Stadt Kitzingen wäre gegebenenfalls noch abzuschließen, und ein gemeinsames Ausschreibungsverfahren ist zeitnah abzustimmen!
Aus Sicht des SG 63 bestehen keine weiteren Einwände oder Bedenken gegen
die vorgelegte Planung.
5. Zeitlicher Ablauf und Verkehrsführung
Die Vorarbeiten zur Baufeldfreimachung sollen im Zeitraum von Februar 2015 – März 2015 stattfinden. Hier kann es zu zeitweisen Straßensperrungen an Wochenenden oder in den Nachtstunden kommen.
Ab April 2015 bis Februar 2016 ist der Straßenabschnitt der Inneren-Sulzfelder-Straße zwischen Thomas-Ehemann-Str. und Westtangente für den Kfz-Verkehr komplett gesperrt.
Der Fußgängerverkehr kann die Baustelle durch einen abgesicherten Durchgang, außer vom 08.06. – 28.06.2015, wegen Abbrucharbeiten und eventuell zeitweise Nachts oder an Wochenenden, passieren.
Der Kfz-Verkehr sowie der Linienbusverkehr wird über die Westtangente, Schützenstraße, B 8, Friedrich-Ebert-Straße und über die Südtangente, Glauberstraße, Kanzler-Stürzel-Str. umgeleitet.
Der parallel zur Bahnlinie verlaufende Geh- und Radweg von der Glauberstraße zur Inneren-Sulzfelder-Straße wird im Abschnitt Innere-Sulzfelder-Str. bis zum nördlichen Zugang Paul-Rücklein-Straße für die gesamte Bauzeit gesperrt werden.
6. Kosten/Finanzierung
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden voraussichtlich 3,8 Mio./€ brutto betragen.
Anteil der Stadt Kitzingen wird sich voraussichtlich auf 350.000,00 €/ brutto belaufen.
Im Haushaltsplan 2014 sowie in der Finanzplanung 2015 und 2016 stehen die Haushaltsmittel unter HHSt. 1.6484.9560 (Baukosten und 1.6484.9590 (Planungskosten) bereit bzw. sind für die Jahre 2015 und 2016 eingeplant.
Zuwendungen sind für den städtischen Anteil an dieser Maßnahme nicht zu erwarten, da sich die möglichen förderfähigen Kosten unter den Bagatellgrenzen befinden.
7. Weiteres Vorgehen
- Mai bis Ende Juni 2014 Plangenehmigungsverfahren
Stellungnahme der Stadt Kitzingen zum Plangenehmigungsverfahren
- Juni bis August 2014 Abschluss einer eventuell notwendigen Kreuzungsvereinbarung zwischen Bahn/Staatl. Bauamt Würzburg/Stadt Kitzingen
- August 2014 – Dez. 2014 Ausführungsplanung u. Ausschreibung
- Februar 2014 – April 2015 Baufeldfreimachung und Vorarbeiten
- April 2015 – Februar 2016 Baudurchführung
- Februar 2016 voraussichtliche Verkehrsfreigabe
- Februar 2016 – Dez. 2016 Abrechnung der Baumaßnahme
8. Hinweis:
Die Genehmigungsplanunterlagen können nach Terminabsprache durch die Mitglieder des Stadtrates im Stadtbauamt, SG Tiefbau, Herrn Volkamer, Zi. Nr. 27 eingesehen werden.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung im Sachvortrag an.
(Sachvortrag Nr. 4 a und b)
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30.06.2014 die Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt zur Plangenehmigung abzugeben.
4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine gegebenenfalls nötige Kreuzungsvereinbarung zwischen den Beteiligten zu unterzeichnen.