hier: Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur Auslegung der Entwürfe gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange
1. Anlass
und Ziel der Planung
Anlass der Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans V.100 „Klosterforst“ ist die Nachfrage an
Lagerfläche, die u.a. auch die Lagerung von explosiven Stoffen (Pyrotechnik)
ermöglicht. Das Gelände eines ehemaligen Munitionsdepots auf dem Flurstück mit
der Fl.Nr. 5/7 eignet sich besonders für diesen Anlass, da die Fläche für diese
Zwecke (ehemals militärisch) ausgerichtet ist und der Standort weit außerhalb
der Siedlungsflächen liegt. Die bestehenden Bunkeranlagen sollen hierbei für
Lagerzwecke umgenutzt werden, wobei keine baulichen Veränderungen beabsichtigt
sind.
Ziel des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Nutzung der Bunkeranlagen für Lagerzwecke zu schaffen. Dadurch können
bestehende Lagerflächen weiterhin genutzt werden.
2. Vorbereitende
Bauleitplanung
Die Stadt Kitzingen hat am 26.07.2012
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V. 100 „Klosterforst“
beschlossen. Dies ist erforderlich, da das Gebiet bislang nicht überplant ist
und sich im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet. Zur Sicherung der Planungs-
und Entwicklungsziele sowie Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
der Stadt Kitzingen besteht gem. § 1 BauGB die Verpflichtung zur Aufstellung
der erforderlichen Bauleitpläne.
Der wirksame Flächennutzungsplan
stellt den Geltungsbereich als Waldfläche dar. Daher ist es erforderlich, den
Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
3. Verfahrensstand
(1)
Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Klosterforst“
wurde am 26.07.2012 in öffentlicher Sitzung vom Stadtrat gefasst. In der selben
Sitzung wurde auch der Beschluss zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes
(25. Änderung) gefasst.
(2)
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 18.12.2012 frühzeitig unterrichtet und am
Bebauungsplanverfahren beteiligt.
(3)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand
im Rahmen einer Planauslage vom 28.01.2013 bis 15.02.2013 statt.
4. Frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen
zu den Planentwürfen ergeben sich aus der beigefügten tabellarischen
Zusammenstellung.
Anmerkung:
Kurz nach Ende der Beteiligungsfrist hat
sich der Investor dazu entschlossen, auf die Errichtung einer
Photovoltaik-Anlage auf den Bunkeranlagen vollständig zu verzichten. Die zu
diesem Punkt vorgebrachten Stellungnahmen bzw. Hinweise sind daher nicht mehr
relevant.
Zu folgenden Themen wurden relevante
Stellungnahmen mit Hinweisen oder Anregungen abgegeben:
Denkmalschutz
Hinweis auf ein großflächiges Bodendenkmal,
das ggf. bei Eingriffen in den Boden zu berücksichtigen ist.
Natura-2000-Gebiet
Sowohl von Seiten der oberen
Planungsbehörden wie auch vom Bund Naturschutz wird auf die wichtige Bedeutung
und Funktion des Natura-2000-Gebietes hingewiesen. Dies hat daher auch besondere
Berücksichtigung in Form einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und
einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung gefunden.
Ausgleichsmaßnahmen
Mit den Wegfall der ursprünglich geplanten
Photovoltaikanlage entsteht durch das Planvorhaben nur ein geringer
Ausgleichsbedarf, der durch Entsiegelungsmaßnahmen innerhalb der Plangebietes
erbracht wird.
Straßenverkehr
Die verkehrliche Erschließung des
Plangebiets bzw. der Bunkeranlage erfolgt über die sog. „Panzerstraße“ von der Staatstraße
ST 2271 aus. Die „Panzerstraße“ wurde mittlerweile vom Freistaat Bayern
(Staatsforsten) erworben, sie bleibt damit in privater Hand. Ein Geh- und
Fahrtrecht zu Gunsten des Investors bzw. der künftigen Bunkernutzer liegt vor.
Als zuständiger Straßenbaulastträger der ST 2271
hat das Straßenbauamt Würzburg zunächst die Vorlage eines Verkehrsgutachtens
zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts mit seiner vorhandenen
Linksabbiegespur gefordert. Im Nachgang zur frühzeitigen Beteiligung ist die
Behörde von dieser Forderung abgerückt unter der Maßgabe, dass die zusätzliche
Verkehrsbelastung des Knotenpunkts ST 2271 / Privatstraße geringer als zehn
Fahrzeuge pro Tag ist. Dies wurde seitens des Investors in seinem Konzept
bestätigt.
Brandschutz
Ein besonderes Augenmerk hat der Investor
gem. den Hinweisen der FFW Kitzingen auf den Brandschutz zu legen, da sich die
Liegenschaft inmitten eines dichten Waldgebietes befindet und somit erhöhte
Risiken bestehen. Regelungen dazu werden im städtebaulichen Vertrag getroffen
bzw. sind im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.
Kampfmittel
Entlang der Erschließungsstraße
(„Panzerstraße“) sowie auf dem früheren Übungsplatz nördlich der Bunkeranlage
besteht eine Kampfmittelverdachtsfläche. Weil diese im nördlichen Bereich bis
zu einer Tiefe von 15 m in die umzäunte Bunkeranlage hineinreicht, wurde der
Geltungsbereich dort um diese Teilfläche zurückgenommen. Im Bereich der
Erschließungsstraße ist derzeit kein Handlungsbedarf vorgesehen, wie aus der
fachgut-achterlichen Stellungnahme des Büros Roos Geoconsult vom 04.04.2014
festgestellt wird. Bei Eingriffen in den Boden innerhalb der im Plan
gekennzeichneten Verdachtsfläche auf und entlang der Zufahrtstraße wird jedoch
auf das Hinzuziehen einer fachkundigen Person zur vorherigen Freimessung des
Geländes bzw. als Baggeraufsicht hingewiesen.
5. Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit
Es wurden im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht.
6. Weiteres
Vorgehen
Die Verwaltung wird beauftragt, die
gebilligten Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des parallel
geänderten Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und
die Träger öffentlicher Belange sowie Fachbehörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu
unterrichten.
Spätestens bis zum Satzungsbeschluss wird
die Verwaltung dem Stadtrat gesondert den städtebaulichen Vertrag (Vorhaben-
und Erschließungsvertrag) zwischen der Stadt Kitzingen und dem Investor zur
Beschlussfassung vorlegen.
1.
Die im
Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach gerechter
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
(nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten tabellarischen
Zusammenstellung beschlossen.
2.
Der beigefügte Planentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Klosterforst“
mit zeichnerischem Teil und planungsrechtlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 22.05.2014, sowie der Begründung mit
Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 22.05.2014, der speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung in der Fassung vom 23.01.2014 und der FFH-Vorprüfung in der Fassung vom
23.01.2014, wird gebilligt.
3.
Ebenso gebilligt wird der beigefügte Planentwurf der
Änderung des Flächennutzungsplanes (35. Änderung) mit zeichnerischem Teil und
Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 22.05.2014.
4.
Die gebilligten Planentwürfe werden nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs.
2 BauGB benachrichtigt.