Betreff
Einziehung des öffentl. Feld- und Waldweges Fl. Nr. 5805/2 /Teilfläche (Zufahrt zur Galgenmühle)
Vorlage
2014/159
Aktenzeichen
60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

a)    Mit Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2013 wurde der Umgestaltung des Teilstücks des Sickershäuser Weges im Bereich Kindergarten St. Vinzenz zugestimmt (siehe Anlage 1).

 

Der Einleitung des Einziehungsverfahrens  für den öffentlichen Feld- und Waldweg   Fl. Nr. 5805/2 /Teilfläche (Zufahrt zur Galgenmühle) wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 23.01.2014 (siehe Anlage 2) zugestimmt. 

 

Die im Lageplan (siehe Anlage 3) rot gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks Nr. 5805/2, welche bislang als öffentlich gewidmete Zufahrt zur Galgenmühle diente, wird durch den Neubau eines SELA-Seniorenhauses bzw. barrierefreien Wohnhauses in Teilen überplant. Die Notwendigkeit für eine öffentliche Widmung ist nicht mehr gegeben. Die Teilfläche muss eingezogen werden, um diese dann an die Bauherren zu veräußern bzw. dem Eigentümer des Flurstücks Nr. 5802 zu überlassen.

 

b)    Die Absicht der Einziehung des  nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges Fl. Nr. 5805/2 /Teilfläche Sickershäuser Weg (Zufahrt zur Galgenmühle) wurde vom 06.02.2014 bis 07.05.2014 bekannt gemacht. Da hiergegen keine Einwände eingegangen sind, wird der Weg gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG aus Gründen des öffentlichen Wohles (Neubau eines SELA-Seniorenhauses bzw. barrierefreien Wohnhauses) eingezogen.

 

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 5805/2 /Teilfläche (Zufahrt zur Galgenmühle) ist gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.