Durchführung eines VOF-Verfahrens
1.
Ausgangslage
Nachdem neben der Mittelschule Kitzingen
Siedlung auch Ganztagsklassen an der Grundschule Kitzingen Siedlung vorgesehen
sind, wurde das erforderliche Raumprogramm gemäß dem von der Regierung von
Unterfranken vorgelegten Mindestanforderungen erstellt, sowie mit den beiden
Schulleitungen abgestimmt. Die Zustimmung der Regierung von Unterfranken zum
Vorgehen ist Grundvoraussetzung für die Förderung der Maßnahme.
Die bauliche Umsetzung des Raumprogrammes
mit Einbeziehung der Ganztagsbetreuung mit Verpflegung und Hort führt zu
Mehrbedarf an den Flächen.
Hinzu kommt die Forderung der Regierung von
Unterfranken nach barrierefreier Zugänglichkeit der Fachklassenbereiche in der
Mittelschule sowie des Verwaltungsbereiches der Grundschule. Der barrierefreie
Zugang ist nur durch einen neu gestalteten Verbindungsbau zwischen Grund- und
Mittelschule und der Anordnung eines durch beide Schulen gleichermaßen
nutzbaren Aufzuges möglich.
Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme
Umbau und Erweiterung der Grund- und Mittelschule belaufen sich auf 4.620.000,00
€ (ohne Hort).
Mit dem Beschluss vom 12.12.2013 für den zusätzlichen
Bau eines Hortes sind die geschätzten Kosten auf 5.629.500,00 € angestiegen.
Nicht enthalten sind die Außenanlagen und die Ausstattung/Einrichtungen.
2.
Erfordernis eines VOF-Verfahrens nach § 3
VOF
Wegen der nunmehr erfolgten erheblichen Überschreitung
des zulässigen Schwellenwertes des Architektenhonorars (§ 2 Nr. 2 VgV beim
staatlichen und kommunalen Auftraggeber) ist von der Stadt Kitzingen ein
VOF-Verfahren zur Durchführung des Projektes "Umbau und Erweiterung der
Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung" (LPh. 2 - 9, § 33 HOAI) einzuleiten.
Daraufhin wurde das Architekturbüro Geiger
mit der Durchführung des VOF-Verfahrens beauftragt. Das Büro Geiger verfügt im
Vergleich zu anderen Büros über hinreichende Kenntnisse zur Durchführung und
hat im Vergleich zu mehreren Büros das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
3.
Planungsstand
(VOF-Verfahren)
Das Architekturbüro Geiger ist vertraglich gebunden. Das Büro Geiger hat einen Zeitplan für das VOF-Verfahren erstellt und bereitet die Durchführung des VOF-Verfahrens vor.
4.
Mittelbereitstellung
Die erforderlichen Mittel für die Durchführung des VOF-Verfahrens sind auf der Haushaltsstelle 1.2112.9490 vorhanden.
5.
Weiteres
Vorgehen
Wegen der Durchführung des VOF-Verfahrens ist der Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2013 über die Beauftragung des Architekturbüros Stürzenhofecker zurückzunehmen. Nach Stadtratsbeschluss wird entsprechend des Zeitplans (Anlage 2) verfahren.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2013 über die Beauftragung des Architekturbüro Stürzenhofecker, Kitzingen mit den Leistungsphasen 3 und 4 des Projektes Umbau und Erweiterung Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung wird zurückgenommen.