Betreff
Umbau und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung;
Durchführung eines VOF-Verfahrens
Vorlage
2014/144
Aktenzeichen
SG 62/NN-Hae
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Ausgangslage

 

Nachdem neben der Mittelschule Kitzingen Siedlung auch Ganztagsklassen an der Grundschule Kitzingen Siedlung vorgesehen sind, wurde das erforderliche Raumprogramm gemäß dem von der Regierung von Unterfranken vorgelegten Mindestanforderungen erstellt, sowie mit den beiden Schulleitungen abgestimmt. Die Zustimmung der Regierung von Unterfranken zum Vorgehen ist Grundvoraussetzung für die Förderung der Maßnahme.

 

Die bauliche Umsetzung des Raumprogrammes mit Einbeziehung der Ganztagsbetreuung mit Verpflegung und Hort führt zu Mehrbedarf an den Flächen.

 

Hinzu kommt die Forderung der Regierung von Unterfranken nach barrierefreier Zugänglichkeit der Fachklassenbereiche in der Mittelschule sowie des Verwaltungsbereiches der Grundschule. Der barrierefreie Zugang ist nur durch einen neu gestalteten Verbindungsbau zwischen Grund- und Mittelschule und der Anordnung eines durch beide Schulen gleichermaßen nutzbaren Aufzuges möglich.

 

Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme Umbau und Erweiterung der Grund- und Mittelschule belaufen sich auf 4.620.000,00 € (ohne Hort).

 

Mit dem Beschluss vom 12.12.2013 für den zusätzlichen Bau eines Hortes sind die geschätzten Kosten auf 5.629.500,00 € angestiegen. Nicht enthalten sind die Außenanlagen und die Ausstattung/Einrichtungen.

 

 

2.    Erfordernis eines VOF-Verfahrens nach § 3 VOF

 

Wegen der nunmehr erfolgten erheblichen Überschreitung des zulässigen Schwellenwertes des Architektenhonorars (§ 2 Nr. 2 VgV beim staatlichen und kommunalen Auftraggeber) ist von der Stadt Kitzingen ein VOF-Verfahren zur Durchführung des Projektes "Umbau und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung" (LPh. 2 - 9, § 33 HOAI) einzuleiten.

 

Daraufhin wurde das Architekturbüro Geiger mit der Durchführung des VOF-Verfahrens beauftragt. Das Büro Geiger verfügt im Vergleich zu anderen Büros über hinreichende Kenntnisse zur Durchführung und hat im Vergleich zu mehreren Büros das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

 

 

3.    Planungsstand (VOF-Verfahren)

 

Das Architekturbüro Geiger ist vertraglich gebunden. Das Büro Geiger hat einen Zeitplan für das VOF-Verfahren erstellt und bereitet die Durchführung des VOF-Verfahrens vor.

 

 

4.    Mittelbereitstellung

 

Die erforderlichen Mittel für die Durchführung des VOF-Verfahrens sind auf der Haushaltsstelle 1.2112.9490 vorhanden.

 

 

 

 

 

 

 

 

5.    Weiteres Vorgehen

 

Wegen der Durchführung des VOF-Verfahrens ist der Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2013 über die Beauftragung des Architekturbüros Stürzenhofecker zurückzunehmen. Nach Stadtratsbeschluss wird entsprechend des Zeitplans (Anlage 2) verfahren.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2013 über die Beauftragung des Architekturbüro Stürzenhofecker, Kitzingen mit den Leistungsphasen 3 und 4 des Projektes Umbau und Erweiterung Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung wird zurückgenommen.