Nachkalkulation 2012
Vorauskalkulation 2013
Der Wohnmobilstellplatz wurde im Jahr 2012 von 35 Stellplätzen auf 70 Stellplätze für ausschließlich Wohnmobile erweitert und verfügt über eine moderne Ausstattung.
- Bis zum 31.12.2011 gehörte der Wohnmobilstellplatz organisatorisch zur NIK. Die Stadt
stellte den Platz zur Verfügung.
- Seit dem 01.01.2012 wird der Wohnmobilstellplatz haushaltsrechtlich als Regiebetrieb,
als rechtlich und wirtschaftlich unselbständige Einrichtung innerhalb der allgemeinen Ver-
waltung und steuerlich als Betrieb gewerblicher Art geführt.
Nach Art. 8 Abs. 1 KAG soll eine Gemeinde Benutzungsgebühren erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient.
Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken.
Mit Stadtratsbeschluss vom 05.07.2012 wurde der Kostendeckungsgrad auf 100 % festgesetzt.
Wie die beiliegende Gebührenkalkulation zeigt, ist eine Erhöhung der Gebühr auf 12 € erforderlich, um die Defizite 2012 und 2013 auszugleichen und eine 100 % Kostendeckung zu erreichen.
Fiktive Berechnung:
Berechnet man die Einnahmen in 2013 mit einer Gebühr von 9,50 € so müsste nach dem derzeitigen Stand der Soll-Buchungen ein Defizitausgleich von rd. 5.000 € erfolgen.
1) Die Stellplatzgebühr für ein Wohnmobil wird ab 01.01.2014 auf 12 € pro Nacht inklusive
Entsorgung (Entwässerung und Müll) festgesetzt.
alternativ
2. Die Stellplatzgebühr für ein Wohnmobil wird ab 01.01.2014 auf 9,50 € pro Nacht inklusive
Entsorgung (Entwässerung und Müll) festgesetzt.
Zum Ausgleich des jährlichen Defizits wird ein Zuschuss aus der Wirtschaftsförderung
UA 7911 gewährt.