Betreff
Gebührenkalkulation für den Wohnmobilstellplatz der Stadt Kitzingen;
Nachkalkulation 2012
Vorauskalkulation 2013
Vorlage
2013/395
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Der Wohnmobilstellplatz wurde im Jahr 2012 von 35 Stellplätzen auf 70 Stellplätze für ausschließlich Wohnmobile erweitert und verfügt über eine moderne Ausstattung.

 

- Bis zum 31.12.2011 gehörte der Wohnmobilstellplatz organisatorisch zur NIK. Die Stadt

   stellte den Platz zur Verfügung.

 

- Seit dem 01.01.2012 wird der Wohnmobilstellplatz haushaltsrechtlich als Regiebetrieb,

   als rechtlich und wirtschaftlich unselbständige Einrichtung innerhalb der allgemeinen Ver-

   waltung und steuerlich als Betrieb gewerblicher Art geführt.

 

Nach Art. 8 Abs. 1 KAG soll eine Gemeinde Benutzungsgebühren erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient.

 

Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 05.07.2012 wurde der Kostendeckungsgrad auf 100 % festgesetzt.

 

Wie die beiliegende Gebührenkalkulation zeigt, ist eine Erhöhung der Gebühr auf 12 € erforderlich, um die Defizite 2012 und 2013 auszugleichen und eine 100 % Kostendeckung zu erreichen.

 

Fiktive Berechnung:

Berechnet man die Einnahmen in 2013 mit einer Gebühr von 9,50 € so müsste nach dem derzeitigen Stand der Soll-Buchungen ein Defizitausgleich von rd. 5.000 € erfolgen.

 

 

1)  Die Stellplatzgebühr für ein Wohnmobil wird ab 01.01.2014 auf 12 € pro Nacht inklusive

Entsorgung (Entwässerung und Müll) festgesetzt.

 

alternativ

 

2.  Die Stellplatzgebühr für ein Wohnmobil wird ab 01.01.2014 auf 9,50 € pro Nacht inklusive

Entsorgung (Entwässerung und Müll) festgesetzt.

 

Zum Ausgleich des jährlichen Defizits wird ein Zuschuss aus der Wirtschaftsförderung

UA 7911 gewährt.