Betreff
Jahresrechnung 2012
Vorlage
2013/189
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Rechenschaftsbericht 2012 siehe Anlage.

 

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten (30.06.) nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.

 

Dies bedeutet zunächst nur die Kenntnisnahme des Abschlussergebnisses.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2014 die Jahresabschlüsse bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Vom Jahresabschluss 2012 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen haben der Finanzausschuss am 21.03.2013 und der Stadtrat am 11.04.2013 Kenntnis genommen.

 

 

Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2012 der Stadt Kitzingen wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis genommen.

 

Summe bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt                        42.754.873,23 €

Summe bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt                          10.482.646,57 €

                                                                                                                  53.237.519,80 €

 

Summe bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt                           42.754.873,23 €

Summe bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt                            10.482.646,57 €

                                                                                                                  53.237.519,80 €

Fehlbetrag/Überschuss                                                                                            0,00 €