Die Einnahmen der Verkehrsüberwachung errechnen sich ausschließlich aus den Verwarnungsgeldern und den Halterhaftungen. Eine Veränderung der Sätze des Bußgeldkataloges ist seitens der Stadt Kitzingen nicht möglich.
Die Ausgaben dieses
Unterabschnittes ergeben sich im Wesentlichen aus den
Aus allem ergibt sich, dass die Einnahmen und Ausgaben der Verkehrsüberwachung seitens der Verwaltung nicht – weiter – beeinflusst werden können. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Budgetierung für die Verkehrsüberwachung ab dem Haushaltsjahr 2011 aufzulösen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Aufgrund der im Sachvortrag dargestellten Gründe werden beim Budget Verkehrsüberwachung (UA 1122) keine Einsparvorschläge unterbreitet.
3. Es besteht Einverständnis, das Budget ab dem Haushaltsjahr 2011 aufzulösen.