Wie dem Stadtrat bereits wiederholt mitgeteilt worden ist,
haben sich die Sachgebiete 30 und 32 in den vergangenen Monaten intensiv mit
dem Neuerlass der
Eine synoptische Gegenüberstellung der neuen Satzung mit der alten Satzung, die gemäß § 46 des beigefügten Satzungsentwurfs außer Kraft tritt, sobald die neue Satzung in Kraft tritt, ist nicht möglich, da die neue Satzung in vielen Teilen nicht mehr vergleichbar ist. Insofern wäre dies äußerst unübersichtlich und sehr schlecht zu lesen.
Im Ergebnis sind nach diesem Satzungsmuster alle denkbaren Bestattungsvorschriften in Kitzingen möglich, bis auf die Seebestattung. Neu in dem Satzungsmuster ist die Schaffung der Möglichkeit der Baumbestattung, vgl. § 1 Abs. 2, § 23 der Satzung.
Inhaltlich und zu den einzelnen Punkten ist die Satzung selbst erklärend, so dass hier zunächst auf weiteren Sachvortrag wird.
Sämtliche Fragen können selbstverständlich vor oder während der Sitzung des Stadtrates erörtert werden.
Der Satzungsentwurf wurde allen Stadträten mit E-Mail vom 24.04.2013 zur Kenntnis gebracht.
Änderungswünsche oder -vorschläge wurden bisher nicht vorgebracht.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Der Stadtrat der Stadt Kitzingen erlässt die als
Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügte „