Betreff
Entwicklung der stadteigenen Grundstücke aufgrund natur- und artenschutzrechtlicher Belange; hier: Grundstücke mit den Flurnummern 7628, 7629 und 7630, Gemarkung Kitzingen
Vorlage
2025/088
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangssituation:

Die Stadt Kitzingen ist die Eigentümerin der Flurstücke 7628, 7629 und 7630 der Gemarkung Kitzingen. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 76 „Erweiterung Goldberg“ (vgl. Anlage 3) mit zugehörigem Grünordnungsplan, der für die Fläche grundsätzlich eine bauliche Nutzung vorsieht. Die Flurstücke sind im Bebauungsplan als Gewerbefläche sowie als Grünfläche, teilweise mit dem Zusatz „Flächen für Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ festgesetzt.

 

In den letzten Jahren hat sich auf den Grundstücken eine stabile Biberpopulation angesiedelt. Es bestehen Anzeichen für regelmäßige Dammbauten sowie Fraßspuren und Baue, die auf eine dauerhafte Nutzung des Areals durch den Biber schließen lassen. Gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Biber eine streng geschützte Art. Jegliche Störung seines Lebensraumes ist untersagt, sodass eine bauliche Entwicklung schon faktisch ausgeschlossen ist.

 

Vor diesem Hintergrund wurden aus dem Stadtrat – durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 1) sowie durch den Sachausschuss Bewahrung der Schöpfung (Anlage 2) – Anträge zur formellen Aufhebung des betreffenden Bebauungsplanes gestellt, um die planungsrechtliche Situation an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und die Flächen im Anschluss als Schutzgebiet auszuweisen.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass eine bauliche Nutzung ausgeschlossen werden sollte. Um jedoch den mit einer Planaufhebung verbundenen Verwaltungs- und Kostenaufwand zu vermeiden, wird vorgeschlagen die Unbebaubarkeit des Grundstückes durch Beschluss des Stadtrates verbindlich festzulegen. So kann das Anliegen der Fraktionen inhaltlich aufgenommen und zeitgleich einer wirtschaftlichen Lösung entsprochen werden.

 

 


1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt die Entwicklung der städtischen Grundstücke mit den Flurnummern 7628, 7629 und 7630, der Gemarkung Kitzingen, im Sinne eines geschützten Landschaftsbestandteils zu unterstützen.

 

3.    Die bauliche Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 76 „Goldberg Erweiterung“ sind für diese Grundstücke solange zurückzustellen bis der Stadtrat eine andere Entscheidung trifft.