Ausgangslage:
Der Marktgemeinderat des Marktes Schwarzach am Main hat in
der Sitzung am 11.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Reitanlage
Schwarzenau Süd“ im Regelverfahren gem. EAG-Bau und die 8. Änderung des
Flächennutzungsplans beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.
1 BauGB erfolgt vom 24.03.2025 bis 25.04.2025.
Ziele:
Ziel der Bebauungsplanaufstellung
ist die Entwicklung einer reitpädagogischen/ -therapeutischen Reitanlage zur
ponygestützten Lern- und Naturförderung (siehe Anlage 3).
Lage und Geltungsbereich:
Der Bebauungsplan „Reitanlage Schwarzenau Süd“ umfasst eine
Fläche von ca. 0,62 ha und wird nach § 11 BauNVO als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Reitpädagogische/ -therapeutische Reitanlage“ festgesetzt (siehe Anlage 2).
Der festgesetzte Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Fl.Nrn.
116 und 86 (Teilfläche) der Gemarkung Schwarzenau.
Der Geltungsbereich befindet sich südlich des Gemeindegebiets und
südlich der Staatstraße 2450. Die Fläche wurde bislang intensiv
landwirtschaftlich genutzt. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Areals findet
derzeit nicht mehr statt, es wird jedoch regelmäßig gemäht, bis mit der
Umsetzung des Bauvorhabens begonnen wird. Östlich des Geltungsbereichs liegt
das Gelände des Imkerei- Zentrums der Mainfränkischen Werkstätten mit seinen
großen Betriebsgebäuden. Im Norden grenzt ein Waldgebiet an das Flurstück an.
Westlich ist eine Obstbaumwiese angeordnet. Im Süden befindet sich neben dem
Flurstück für einen Wirtschaftsweg eine Ackerfläche.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und
Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt in der Zeit vom 24.03.2025 bis 25.04.2025.
Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 19.03.2025 aufgefordert, Bedenken
oder Anregungen bis zum 25.04.2025 abzugeben. Da bis zur genannten Abgabefrist
kein entsprechendes städtisches Gremium tagt, wurde beim Markt Schwarzach am
Main um eine Verlängerung gebeten. Einer Verlängerung der Beteiligungsfrist bis
zum 16.05.2025 wurde stattgegeben.
Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um
Stellungnahme gebeten:
SG 23 – Liegenschaftsverwaltung
SG 60 – Bauverwaltung
SG 61 – Stadtplanung
SG 63 – Tiefbauverwaltung
Ergebnis hierzu:
Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder
Anregungen zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans der 8. Änderung des
Flächennutzungsplans genannt worden.
Fazit:
Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken oder
Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Reitanlage Schwarzenau Süd“ und
der 8. Änderung des Flächennutzungsplans.
Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ
beeinträchtigt.
Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis dem Markt Schwarzach am Main mitteilen.
1. Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen
nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt das Beschlussergebnis dem Markt Schwarzach am Main mitzuteilen.