Betreff
Absichtserklärung zur Gründung eines Zweckverbandes zur Klärschlammverwertung
Vorlage
2024/187
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Entsorgung von Klärschlamm haben sich durch die Novellierung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 und der Düngemittelverordnung im Jahr 2019 erheblich verändert. Es wurde die Verpflichtung zur Phosphor-Rückgewinnung bei P > 20g/kg TS (2 %) ab dem Jahr 2032 für alle Kläranlagenbetreiber eingeführt. Die bodenbezogene Verwertung für Kläranlagen > 100.000 EW ist ab dem Jahr 2029 und für Kläranlagen > 50.000 EW ab 2032 verboten. Dementsprechend ist die Stadt Kitzingen mit Ihrer Kläranlage von 85.000 EW (Ausbaugröße) bzw. ca. 50.000 EW (Auslastung) sowie einem Phosphor-Anteil von i. M. 31g/kg TS (2 %) betroffen.

 

 

Aufgrund ihrer Größe (ca. 240.000 EW) hat sich der Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg (ZV AWS) bereits frühzeitig mit dem Thema befasst (siehe Anlage 1). Zu Beginn wurden 17 Phosphorrückgewinnungsverfahren ausgewählt und für jedes Verfahren eine entsprechende Prozesskette erstellt. Aus der Bewertung der vier grundsätzlich denkbaren und vertieft untersuchten Szenarien stellte sich das Szenario „Erstellung einer Trocknungsanlage am MHKW Würzburg mit der Klärschlammmonoverbrennung im GKS Schweinfurt, sowie anschließender Phosphorrückgewinnung aus der Klärschlammasche“ als Vorzugsvariante dar.

 

Grundlage des Konzepts ist eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Basis von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen und festen Bindungen. Zusammen mit den kommunalen Kläranlagenbetreibern, soll ein regionales Konzept zur energetischen Verwertung von Klärschlamm erarbeitet werden. Die Stadt Kitzingen und der AVO Ochsenfurt wurden als die größten Kläranlagenbetreiber innerhalb des Abfallzweckverbandes bereits im Vorfeld eingebunden. In Zusammenarbeit mit der Stadt Würzburg und den Kläranlagenbetreibern aus den Landkreisen Würzburg, Kitzingen, Main-Spessart, Neustadt/Aisch und auch der Main-Tauber-Kreis könnte dann eine regionale Wertschöpfungskette auf der Basis einer nachhaltigen, ökologischen und ökonomischen Strategie erreicht werden.

 

Die angelieferte, zu verarbeitende Klärschlammmenge ist zentraler Baustein für alle Planungen/Überlegungen der weiteren Entsorgungskette wie die Größe der Trocknungsanlage am MHKW Würzburg und die feste Einplanung von Kapazitäten im GKS Schweinfurt. Dementsprechend bittet der Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg (ZV AWS) um den Beschluss über eine Absichtserklärung zum Beitritt eines noch zu gründenden Zweckverbandes.

 

Mit der Absichtserklärung (siehe Anlage 2) ist keinerlei rechtliche Verbindlichkeit bzw. eine Beteiligung an dem Vorhaben verbunden. Anderseits ist dies ein Signal an die Verwaltung, sich mit einer eigenen Entsorgungskette - die sich derzeit nur über geplante Monoverbrennungsanlagen außerhalb der Region reduzieren - vorerst nicht zu beschäftigen.

 

Seitens des Stadtbauamtes wird der Beitritt zum Zweckverband als Mitglied sowie die Übertragung der Verwertung seines Klärschlammes auf den neuen Zweckverband mit einer angegebenen Jahresmenge von ca. 2.100 to (TS min. 25%) befürwortet. Die umfangreiche Studie des ZV AWS in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT in Sulzbach/Rosenberg hat – auch wenn dies ursprünglich ein wesentliches Ziel war - aufgezeigt, dass eine dezentrale Phosphorrückgewinnung nicht wirtschaftlich darstellbar ist.


1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadt Kitzingen beabsichtigt die Verwertung seines Klärschlammes auf den noch zu gründenden Zweckverband mit einer Jahresmenge (TS min. 25%) von ca. 2.100 to zu übertragen.

 

  1. Die Stadt Kitzingen beabsichtigt den noch zu gründenden Zweckverband beizutreten.

 

  1. Die Satzung des Zweckverbandes ist dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.