Bedarfsmitteilung 2025
Für jede Maßnahme muss ein separater
Zuwendungsantrag bei der Regierung von Unterfranken gestellt werden, welcher einen konkreten Maßnahmenbeschluss
des Stadtrates voraussetzt.
Die in der Anlage angemeldeten förderfähigen
Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen. Der Zuschuss der
Regierung von Unterfranken beträgt rd. 60 % aus den tatsächlich
zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.
Durch die Erfüllung der Kriterien zum
Klimaschutz wurde der Stadt Kitzingen für die Neugestaltung Kaiserstraße /
Königsplatz eine 80%ig Förderung in Aussicht gestellt. Eine finale Aussage
erfolgt nach Einreichung des Zuwendungsantrages.
Durch die angemeldeten Maßnahmen ergibt sich
voraussichtlich folgender Eigenanteil für die Stadt Kitzingen:
Lfd. Nr. |
Maßnahme |
Vorauss. Förder-satz |
Voraussichtl. Eigenanteil Stadt |
Voraussichtl. Gesamtkosten 2025 – 2028 |
1.1 |
Versch. Quartierskonzepte |
60 % |
140.000 € |
350.000 € |
1.2 |
Stadtumbaumanagement |
60 % |
139.200 € |
348.000 € |
2.1 |
Erwerb und Sanierung Schrannenstr. 57, Erweiterung der Alten Synagoge |
60 % |
628.000 € |
1.570.000 € |
2.2 |
Erwerb und Sanierung Herrn-straße 18 (ältestes Gebäude der Stadt
Kitzingen) |
60 % |
228.000 € |
570.000 € |
3.1 |
Umgestaltung Mainufer/Stadt-graben im Bereich Glauberstraße (Planung) |
60 % |
20.000 € |
50.000 € |
3.2 |
Altstadt Bleichwasen |
60 % |
920.000 € |
2.300.000 € |
3.3 |
Alte Mainbrücke (Wettbewerb) |
60 % |
52.000 € |
130.000 € |
3.4 |
Alte Mainbrücke (Planung und Baunebenkosten) |
60 % |
130.000 € |
325.000 € |
3.5 |
Spielplatz Marshall Heights BA I (städtische Fläche) |
60 % |
156.040 € |
390.100 € |
3.6 |
Spielplatz Marshall Heights BA II (private Fläche) |
60 % |
68.400 € |
171.000 € |
3.7 |
Neugestaltung Umfeld Bahnhof BA I Neugestaltung Amalienweg |
60 % |
229.400 € |
573.500 € |
3.8 |
Neugestaltung Umfeld Bahnhof Vorplatz und Verkehrsanlagen Baukosten (Gesamtkosten 12,5 Mio €) |
60 % |
2.000.000 € |
5.000.000 € |
3.9 |
Neugestaltung Umfeld Bahnhof Vorplatz und Verkehrsanlagen Baunebenkosten (Gesamtkosten 1,9 Mio €) |
60 % |
304.000 € |
760.000 € |
3.10 |
Neugestaltung Königsplatz / Kaiserstraße (Planung) |
80 % |
350.000 € |
1.750.000€ |
3.11 |
Neugestaltung Königsplatz/ Kaiserstraße (Realisierung) Baukosten |
80 % |
2.440.000 € |
12.200.000 € |
3.12 |
Altstadt Deusterareal BA I Stellplatzanlage (Baukosten) |
60 % |
280.000 € |
700.000 € |
3.13 |
Altstadt Deusterareal BA I+II (Planungskosten) |
60 % |
180.000 € |
450.000 € |
3.13 |
Altstadt Deusterareal BA II Freifläche Staatsarchiv (Baukosten) |
60 % |
920.000 € |
2.300.000 € |
4.1 |
Kommunales Förderprogramm 01.01.2025 - 31.12.2027 ff |
60 % |
240.000 € |
600.000 € |
4.2 |
Kommunales Förderprogramm (Strukturkonzept Gestaltung Südstadt) |
60 % |
32.000 € |
80.000 € |
4.3 |
Kommunales Förderprogramm (Strukturkonzept Gestaltung Etwashausen) |
60 % |
60.000 € |
150.000 € |
|
Gesamtsumme |
|
9.517.040 € |
30.767.600 € |
Erläuterungen des Stadtbauamtes zu den
beabsichtigten Einzelmaßnahmen, die über die Bedarfsmitteilung angemeldet
werden:
1. Stadtplanung, Stadtentwicklung,
Bauleitplanung
1.1 Verschiedene Quartierskonzepte (u.a. Hindenburgring Süd
/Wörthstraße / Glauberstraße, Machbarkeitsstudie Polizei / Machbarkeitsstudie
Dekanatszentrum
Auf der Grundlage der in der vorbereitenden
Untersuchung von 2018 vorgelegten Missstände und Mängel und den allgemeinen
Sanierungszielen sind vertiefende Konzepte für einzelne Quartiere (u. a.
Bereich Dekanatszentrum an der Schrannenstraße oder Alte
Poststraße/Hindenburgring) zu erarbeiten. Gleiches gilt für den Bereich am
Landwehrplatz (Polizei). Es ist zu prüfen, welche Nutzungen in Zukunft möglich
sind, welche städtebaulichen und architektonischen Möglichkeiten bestehen. Das
Vorgehen ist mit den Eigentümern abzustimmen. Soweit möglich, sind Wettbewerbe
durchzuführen. Ziel ist, auf diesem Weg die behutsame Stadtsanierung mit dem
Umbau dieser Stadtbereiche zu verbinden und eine Entwicklung im Sinne von
Wohnen, Dienstleistung der Bildung zu initiieren.
1.2 Stadtumbaumanagement
Der
Zuwendungsantrag für die Personalkosten des Stadtumbaumanagers wurde bei der
Regierung von Unterfranken gestellt. Da die Stelle mehrfach ausgeschrieben und
kein geeigneter Bewerber gefunden wurde, soll das Stadtumbaumanagement an ein
externes Büro vergeben werden. Die Regierung hat ihre Zustimmung hierzu erteilt
und den Bewilligungszeitraum bis 2025 verlängert.
2. Hochbaumaßnahme
2.1 Erwerb und Sanierung Schrannenstraße 57,
Erweiterung der Alten Synagoge
Das Gebäude soll in Ergänzung zur Alten
Synagoge eine museale Nutzung und eine Büronutzung aufnehmen. Es wird baulich
und technisch an dem Nachbargebäude angebunden und zugeordnet. Im EG bzw.
Kellerbereich soll eine öffentliche Toilette eingeordnet werden.
Eine erste Machbarkeitsstudie wurde bereits
erstellt. Grundlage dafür war eine umfangreiche Bestandsuntersuchung.
2.2 Erwerb und Sanierung Herrnstraße 18
(ältestes Gebäude der Stadt)
Das denkmalgeschützte Gebäude wurde durch
die Stadt Kitzingen erworben. Nach der Sanierung soll es einer passenden
Nutzung zugeführt werden. Die Befunduntersuchung erfolgte bereits. Eine
Machbarkeitsstudie als Entwicklungsgrundlage soll erstellt werden.
Anmerkung:
Für die o. g. Gebäude / Grundstücke wurden
auch Fördermittel für den Ankauf in Aussicht gestellt. Der Zuwendung für den
Erwerb wird beim Zuwendungsantrag mit eingerechnet.
3.
Tiefbaumaßnahmen
3.1 Umgestaltung Mainufer/Stadtgraben im
Bereich Glauberstraße (Planung)
In räumlicher Nähe des Bauvorhabens Glauberstraße
3 - 7 (ehem. BayWa Gelände) soll der Bereich durch die Sanierung des
Stadtgrabens, eine Straßenverlegung und Begrünung neue Aufenthaltsqualität
bekommen. Eine Vorplanung (durch Bauamt / SG 63 liegt bereits vor). Eine
entsprechende Beschlussfassung soll bis 2024 herbeigeführt werden.
Die Entwurfsplanung ist für das Jahr 2027
vorgesehen.
3.2 Altstadt Bleichwasen
Die Gestaltung des Geländes am Bleichwasen
ist wesentliche Grundlage für die Erneuerung der öffentlichen
Erschließungsanlagen in der Altstadt. Auch soll mit geeigneten Maßnahmen die
Aufenthaltsqualität erhöht werden. Deshalb ist die Schaffung von ca. 200
Stellplätzen vorgesehen. Das Gesamtkonzept wurde bereits vom Stadtrat
beschlossen.
Die notwendige Bearbeitung des
Bebauungsplanes sowie Änderung des Flächennutzungsplanes ist in 2023 erfolgt.
Vorgesehener Baubeginn Frühjahr 2025
Vorgezogene Maßnahmen (Abbruch) IV.
Quartal 2023
3.3 Alte Mainbrücke (Wettbewerb)
Die
Alte Mainbrücke dient seit 2011 nur noch dem Fußgänger und Radverkehr.
Nach erfolgter Umgestaltung des Mainkais
soll nun die Brücke hinsichtlich Gestaltung und Funktion den geänderten
Erfordernissen angepasst werden. Hierzu werden erste planerische Überlegungen
angestellt. Voraussichtlich wird ein wettbewerbliches Verfahren zur Anwendung
kommen.
Die vorhandenen baulichen und statischen
Mängel, insbesondere im Bereich der Brückenbögen aus Naturstein sowie der
Stahlkonstruktion sind dringend zu beseitigen. Ein erstes Konzept für die
Sicherung und Sanierung der Brückenbögen liegt vor.
Mit der Sicherung und Sanierung soll 2026
begonnen werden. Diese ist dann förderfähig, wenn sie als vorgezogene Maßnahme
der Gesamtsanierung gilt.
Derzeit läuft in Zusammenarbeit mit ETH
Zürich ein Projekt zur Bauforschung.
Nach dem Abschluss dieser Arbeiten und einer
statischen Voruntersuchung sollen im Rahmen eines Wettbewerbes
Lösungsvorschläge für eine nachhaltige Nutzung und Sanierung der Brücke unter
Berücksichtigung der historischen Entwicklung sowie vorhandener Tragfähigkeit
als Brücke für den Fußgänger- und Radverkehr erarbeitet werden.
3.4 Alte Mainbrücke (Planung und Baunebenkosten)
Siehe
3.3
3.5 Spielplatze Marshall Heights (BA I
städtische Fläche)
Die Marshall-Heights entwickeln sich
zunehmend zu einem eigenen Stadtteil mit einem kontinuierlichen
Bevölkerungszuzug. Der Schwerpunkt der Entwicklung liegt auf einer Wohnnutzung
in attraktiver Lage. Die Geschosswohnungsbauten wurden überwiegend zwischen
1951 und 1955 gebaut. Nach dem Abzug der US-Army wurden die vorhandenen
Spielplätze, nicht mehr gewartet, zurückgebaut oder entsprechen nicht den
deutschen Sicherheitsanforderungen.
In den Marshall Heights befindet sich neben
der Kita am Marshall-Heights-Ring ein öffentlicher Spielplatz. Entsprechend den
ersten Planungen sollen zwei weitere Spielplätze realisiert werden:
Der öffentliche inklusive Spielplatz auf dem
städtischen Grundstück Fl. Nr. 3235/58 (direkt neben dem Kindergarten) wird für
Kinder der Altersklassen 6 bis 13 Jahre mit geschätzten Baukosten in Höhe von
390.100 € erneuert bzw. weiterentwickelt.
3.6 Spielplatz
Marshall Heights (BA II private Fläche)
Ein öffentlicher Spielplatz auf dem privaten
Grundstück (Fl.-Nr. 3235/127) wird für Kinder der Altersklassen 1 bis 6 Jahre
mit geschätzten Baukosten von 103.400 € errichtet.
Ein öffentlicher Bolzplatz auf dem privaten
Grundstück (Fl.-Nr. 3235/0; Hs.Nr. 23b) in einem bereits umzäunten Bereich wird
mit geschätzten Baukosten in Höhe von 171.000 € errichtet.
Der Eigentümer der Grundstücke unterstützt
das Vorhaben mit eigenen Mitteln.
3.7 Neugestaltung
Umfeld Bahnhof Kitzingen , BA I Neugestaltung Amalienweg
Der Ausbau des Amalienweges soll in die
Neugestaltung des Umfeldes vom Bahnhof Kitzingen integriert werden. Gem.
Stadtratsbeschluss vom 22.06.2023 wurden unter der Voraussetzung der
Bereitstellung und Genehmigung ausreichender Fördermittel der entsprechende
Maßnahmenbeschluss gefasst. In diesem Zusammenhang soll die Straße in eine
Einbahnstraße mit beidseitigen Gehwegen sowie einem Zwei-Richtungs-Radweg
umgewandelt werden. Nach Erteilung des Fördermittelbescheides vom 08.05.2024
wurde die Vergabe der Bauleistungen im Juli 2024 beschlossen und die Umsetzung
im September 2024 begonnen.
In der Materialität soll sich der Ausbau vom
Amalienweg an den gem. Stadtratsbeschluss vom 18.06.2009 beschlossenen und in
2010/ 2011 umgesetzten Planungen für Friedrich- Ebert- Str. anlehnen. Die
Gestaltung als Einbahnstraße orientiert sich an den Planungen gem.
Stadtratsbeschlusses vom 16.12.2021.
3.8 Neugestaltung Umfeld Bahnhof, Vorplatz
und Verkehrsanlagen, Baukosten
Mit
dem Erwerb des Bahnhofsgebäudes und des Umfeldes ist es nun möglich, eine ganzheitliche
neue Gestaltung vorzunehmen. Der Stadtrat hat am 16.12.2022 die grundsätzliche
Erneuerung des Bahnhofsumfeldes beschlossen. Wesentliche Bestandteile sind
neben der Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes zwei öffentliche Parkplätze
vorrangig für die Bahnkunden, ein Fahrradparkhaus mit ca. 120 Abstellplätzen
und ein ZOB mit 8 Haltestellen zur Stärkung des ÖPNV sowie eine öffentliche
WC-Anlage. Die Entwurfsplanung und der Maßnahmenbeschluss zur Realisierung
wurden am 25.07.2024 im Stadtrat beschlossen.
3.9 Neugestaltung
Umfeld Bahnhof Vorplatz und Verkehrsanlagen, Baunebenkosten
Im
Rahmen eines VgV-Verfahrens wurden die Planungsleistungen vergeben und
zwischenzeitlich die Entwurfsplanungen einschl. Kostenberechnung bis Juli 2024
erstellt. Die Maßnahmenumsetzung soll im Herbst 2025 beginnen und Mitte 2027
abgeschlossen sein.
3.10 Neugestaltung
Königsplatz / Kaiserstraße (Planung)
Im Zuge der Gestaltung der Innenstadtstraßen, der
Platzgestaltung und der damit verbundenen Steigerung der Aufenthaltsqualität
ist es erforderlich den gesamten Bereich umfassend zu erneuern. Die
ökologischen Herausforderungen, eine Stärkung der Sozialstrukturen und
Attraktivierung der Geschäftsbereiche sind zu beachten. Grundlage bildet der
nichtoffene freiraumplanerische Realisierungs- und Ideenwettbewerb
Kaiserstraße/Königsplatz von 2022/23, dessen Ergebnis dem Stadtrat am
16.02.2023 zur Kenntnis gegeben wurde. Im Anschluss wurde ein VgV-Verfahren
durchgeführt, so dass mit Stadtratsbeschluss vom 19.10.2023 die Planungsleistungen
vergeben werden konnten.
Es ist geplant die Entwurfsplanung mit einem
entsprechenden Maßnahmenbeschluss im Oktober 2024 abzuschließen und nach
entsprechender Fördermittelbereitstellung Ende 2025 mit den Baumaßnahmen zu
beginnen.
Als ergänzende Maßnahme ist u.a. die Beschilderung
(Wegweiser/Leitsystem) weiter zu entwickeln.
3.11 Neugestaltung
Königsplatz / Kaiserstraße (Realisierung), Baukosten
Die
Realisierung soll Ende 2025 beginnen. Dabei sollen soweit möglich die Hinweise,
Anregungen und Bedenken der Bewohner, Anlieger und insbesondere der
Gewerbetreibenden berücksichtigt werden.
3.12 Altstadt
Deusterareal, BA I Stellplatzanlage (Baukosten)
Die Stadt Kitzingen plant parallel zum
Staatsarchiv die Gestaltung der umliegenden städtischen Flächen. Wesentlicher
Bestandteil dazu ist eine direkte Wegebeziehung auf städtischen Flächen zur
Anbindung einer neuen Stellplatzanlage an die Altstadt. Sowohl Stellplatzanlage
einschl. seiner Beleuchtung als auch der Weg bis zur Brücke über die Feldstraße
sollen sich in Ausführung und Materialität an den Planungen zum Staatsarchiv
orientieren. Ab der Brücke führt dann ein noch anzulegender öffentlicher Geh-
und Radweg bis zur Straße Hindenburg Ring Nord.
3.13 Altstadt
Deusterareal, BA I + II
Siehe
Punkt 3.12 und 3.14
3.14 Altstadt
Deusterareal, BA III Freifläche Staatsarchiv (Baukosten)
Die
Stadt Kitzingen plant parallel zum Staatsarchiv die Gestaltung der umliegenden
städtischen Flächen mit den erforderlichen Wegebeziehungen, einer Stellplatzanlage
und öffentlicher Freiflächen. Die Fertigstellung soll Mitte 2026 zur
offiziellen Eröffnung des Gebäudes im November 2026 erfolgen. Die Freianlagen
sollen u.a. mittels einer Fußgängerbrücke an die Innenstadt angebunden werden.
In Richtung des Mains soll die vorhandene historische Treppenanlage ertüchtigt
werden.
Die
Planungen sind mit dem Material- und Gestaltungskonzept des Staatsarchivs
abzustimmen. Die Freianlagen sollen mit den angrenzenden Schulen u.a. zur
Schaffung eines „Grünen Klassenzimmers“ abgestimmt werden. Ziel ist es sowohl
Spielflächen als auch Aufenthaltsflächen mit Blickbeziehungen zum Staatsarchiv
und zum Maintal zu schaffen. Dabei soll nur begrenzt in die bestehende Baum-.
Und Gehölzstruktur eingegriffen werden. Die Freianlagen sind Ideenteil des
Wettbewerblichen Verfahrens für das Staatsarchiv.
4.
Kommunales
Förderprogramm und Privatmaßnahmen
4.1 Kommunales
Förderprogramm (01.01.2025 – 31.12.2027 ff)
Zuschüsse der Stadt Kitzingen für private
Vorhaben zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes der Stadt Kitzingen.
4.2 Kommunales
Förderprogramm – Strukturkonzept Gestaltung Südstadt
In der Südstadt gibt
es vermehrt Interesse an einer Entwicklung (u. a. Gebäude an der
Schmiedelstraße und Wörthstraße). Mit den Möglichkeiten der Städtebauförderung
sollen private Eigentümer in ihrem Sanierungswillen unterstützt werden.
Anfragen liegen bereits vor.
Um die weitere
Entwicklung und die Sanierung entsprechend der städtebaulichen Eigenart des
Gebietes zu lenken, bedarf es eines Strukturkonzeptes. Gleichzeitig ist es auch
Fördergrundlage.
4.3 Kommunales
Förderprogramm – Strukturkonzept Gestaltung Etwashausen
Im
Kernbereich von Etwashausen laufen bereits jetzt verschiedene
Sanierungsvorhaben. Insbesondere in der Mainbernheimer Straße. Darüber hinaus
gibt es großes Interesse an weiteren Maßnahmen.
Mit
den Möglichkeiten der Städtebauförderung sollen private Eigentümer in ihrem
Sanierungswillen noch besser unterstützt werden.
Um
die weitere Entwicklung und die Sanierung entsprechend der städtebaulichen
Eigenart von Etwashausen zu lenken, bedarf es eines Strukturkonzeptes. Das
Konzept soll auch die mindergenutzten Bereiche bzw. die aufgelassenen
Gewerbestrukturen berücksichtigen.
Gleichzeitig
ist es auch Fördergrundlage.
Anmerkung
der Stadtkämmerei:
Die
o. g. Maßnahmen wurden der Regierung von Unterfranken in der
Bedarfsmitteilungsbesprechung vorgestellt.
Für die
Maßnahmen Stadtumbaumanagement, Spielplatz Marshall Heights, BA I
(städtische Fläche) sowie Neugestaltung Bahnhof, BA I Neugestaltung
Amalienweg, wurden bereits Zuwendungsanträge gestellt. Für die weiteren
geplanten Maßnahmen werden entsprechende Zuwendungsanträge gestellt. Die
Bekanntgabe der Bewilligungen und Zuwendungshöhen erfolgt über das
Berichtswesen.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Das
Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm
Wachstum und nachhaltige Erneuerung für die Haushaltsjahre 2025 - 2028 wird wie
folgt festgesetzt:
vorauss. Eigenanteil Stadt vorauss. Gesamtkosten
2025: 2.208.240
€ 5.820.600 €
2026: 3.511.200
€ 10.728.000
€
2027: 1.782.800
€ 7.007.000 €
2028: 2.014.800
€ 7.212.000 €
Gesamt 2025 - 2028: 9.517.040 € 30.767.600
€
3.
Die aus
der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.