Bedarfsmitteilung 2025
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Übersicht der geplanten Maßnahmen des kommenden Haushaltsjahres sowie der Finanzplanungsjahre vorzulegen (Bedarfsmitteilung). Die geplanten Maßnahmen werden in einer sog. Bedarfsmitteilungsbesprechung gemeinsam zwischen Regierung von Unterfranken, Stadtbauamt und Stadtkämmerei besprochen. Sie dient der Regierung als Planungsgrundlage für deren Haushalt. Aus der Bedarfsmitteilung kann noch keine Förderzusage der Regierung von Unterfranken abgeleitet werden.
Für jede Maßnahme muss ein separater Zuwendungsantrag bei der Regierung von Unterfranken gestellt werden, welcher einen konkreten Maßnahmenbeschluss des Stadtrates voraussetzt.
Die in der Anlage angemeldeten förderfähigen Kosten sind die
geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von
Unterfranken über das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm beträgt rd. 60 %
aus den tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen
ergeben. Für den gesamten Sickerpark wurde der Stadt Kitzingen über das
Förderprogramm „Investitionspakt Sportstätten“ eine Förderung i. H. v. 90 % in
Aussicht gestellt. Die Maßnahme
Sickerpark mit städtebaulichem Umfeld und Parkanlage muss bis Ende 2028 fertig
gestellt und abgerechnet sein, ansonsten würde die gesamte Förderung in Höhe
von 90 % verfallen.
Durch die angemeldeten Maßnahmen ergibt sich voraussichtlich folgender Eigenanteil für die Stadt Kitzingen:
Lfd.Nr. |
Maßnahme |
Voraussichtl. Fördersatz |
Voraussichtl. Eigenanteil Stadt |
Voraussichtl. Gesamtkosten 2025 – 2028 |
1.1 |
Grünflächenkonzept |
60 % |
72.000 € |
180.000 € |
1.2 |
Neugestaltung
Sickershäuser Straße |
60 % |
108.000 € |
270.000 € |
1.3 |
Naturerlebnisweg
Rödelbach |
60 % |
70.000 € |
175.000 € |
1.4 |
Spielleitplanung
kinderfreundliche Kommune |
60 % |
10.000 € |
25.000 € |
2.1 |
Wettbewerb
Sickerpark |
60 % |
100.000 € |
250.000 € |
2.2 |
Sickerpark, BA II
städtebauliches Umfeld mit Parkanlage |
90 % |
150.000 € |
1.500.000 € |
2.3 |
Verkehrskonzept
Siedlung |
60 % |
12.000 € |
30.000 € |
2.4 |
Verfügungs- und
Investitionsfonds |
60 % |
24.000 € |
60.000 € |
2.5 |
Quartiersmanager
(01.04.2023-31.03.2026, Gesamtkosten 223.900 €) |
60 % |
63.200 € |
158.000 € |
2.6 |
Neugestaltung
Breslauer Straße |
60 % |
1.138.400 € |
2.846.000 € |
|
Gesamtkosten |
|
1.747.600 € |
5.494.000 € |
Stellungnahme des Stadtbauamtes zu den beabsichtigten
Einzelmaßnahmen:
Der Stadtteil Kitzingen-Siedlung wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt aufgenommen. Die Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrierten Handlungskonzept Kitzingen-Siedlung „Meine Siedlung - Unser Kitzingen“, das verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.
Ziel ist es, die städtebaulichen und funktionellen Nachteile des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei soll die Integration des Stadtteils in die Gesamtstadt gestärkt werden, um diese in ihren Versorgungsaufgaben als Mittelzentrum zu fördern.
Aufgrund der Änderung von örtlichen und gesamtstädtischen Bedingungen und Erfordernissen wurde das Integrierte Handlungskonzept 2016 und 2017 fortgeschrieben. Die Evaluation ergab zum einen, dass die bisher umgesetzten Vorhaben im Freiraum, wesentlich zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils beigetragen haben. Zum anderen wurde aber auch deutlich, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Als Schlüsselprojekte für die weitere Quartiersentwicklung sind die Entwicklung der öffentlichen Freizeit- und Grünflächen, die Stärkung des Zentrums und die Neukonzeption des sogenannten Notwohngebietes im IHK-Bericht genannt.
Ergänzt wurde das IHK um ein Grünflächenkonzept (GFK). Daraus leiten sich verschiedene Vorhaben der Erneuerung ab.
1. Ordnungsmaßnahmen
1.1 Gestaltung des öffentlichen Raumes (Grünflächen und Verkehr) - Grünflächenkonzept
Die Gestaltung des öffentlichen Raumes wird im Grünflächenkonzept geregelt. Es benennt, aufgrund der komplexeren Aufgabenstellung, u. a. eine Konzeptentwicklung für die Freiflächen am Sickersbach. Dies soll mit einem Wettbewerbsverfahren vorbereitet werden – siehe Punkt 2.1.
Weitere Maßnahmen aus dem Grünflächenkonzept sollen u.a. die Aufwertungen an der Grünfläche am Texasweg und die Gestaltung der Rasenfläche, sowie zusätzliche Ergänzungen von Sitzgelegenheiten und Geräten (z. B. schwebende Plattform, Balancierbalken u. ä.), am Kleistplatz sein. Der Kleistplatz soll sich durch eine Umgestaltung bzw. Ergänzung als Mittelpunkt für die Nord-Siedlung etablieren. Ebenfalls ist eine Aufwertung der Freifläche Klettenberg vorgesehen.
1.2. Neugestaltung Sickershäuser Straße
Zur Verbesserung der verkehrsrechtlichen Situation im Teilabschnitt der Sickershäuser Straße soll zum einen die Neuordnung des ruhenden Verkehrs durch die Neuanlage von 16 Stellplätzen in Schrägaufstellung realisiert werden. Ziel ist es, somit einerseits die Sicherheit beim Ein- und Aussteigen der Kinder des Kindergartens St. Vinzenz zu erhöhen, andererseits zusätzliche Parkmöglichkeiten z. B. für Besucher der Senioreneinrichtung, die derzeit nicht an anderer Stelle möglich sind, zu schaffen. Zudem soll die Sicherheit für Fußgänger durch die Anlage eines zusätzlichen Gehwegs auf der Südseite erhöht werden.
1.3 Naturerlebnisweg Rödelbach
Mit Förderung des Wasserwirtschaftsamtes soll der Rödelbach in dem Abschnitt zwischen den Fl.-Nr. 7618 und 7604 auf einer Länge von ca. 430m renaturiert werden. Weiterhin ist auf Höhe der Fl.-Nr. 7599 eine Rückhaltemulde geplant. Dazu wird der bestehende städtische Anwandweg Fl.-Nr. 7611 überbaut. Um die Renaturierung und den Bach für die Bevölkerung erlebbar zu machen, soll der Weg als Naturerlebnisweg ausgebaut werden. Dabei sollen sowohl einzelne sich in die Natur einfügende Fitness- und Sportgeräte als auch Sitzgelegenheiten integriert werden. Der Weg soll sich im Norden der Siedlung zu einem wesentlichen Erholungsort etablieren und sich so in das Grünflächenkonzept einfügen. (Maßnahme G2 aus dem IHK 2017).
1. 4 Spielleitplanung Kinderfreundliche Kommune
Die Spielleitplanung ist im Rahmen des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune als Maßnahme eins gelistet. Die Spielleitplanung ist ein langfristiges und umfassendes Planungsinstrument. Sie richtet den Blick auf das gesamte Wohnumfeld von Kindern und Jugendlichen. Unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zielt sie darauf ab, Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsräume strukturell und dauerhaft qualitativ und quantitativ zu sichern und sichere Verkehrswege zu gewährleisten. In einem ersten Schritt soll eine konzeptionelle Spielleitplanung für den Stadtteil Siedlung erstellt werden. In einem nächsten Schritt soll dieses dann räumlich erweitert werden.
2. Sonstige Maßnahmen
2.1 Wettbewerb Sickerpark und 2.2 Sickerpark BA II städtebauliches Umfeld mit Parkanlage
Schon seit Längerem beschäftigt sich die Stadt Kitzingen mit einer möglichen Konzeption für ein Naherholungsgebiet im Sickergrund. So wurde bereits im Jahr 2009 im Rahmen der Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung (IHK) und 2017 im Rahmen der Fortschreibung die Idee eines Sickerparks in Form eines Naherholungs- und Freizeitgebietes als südliche grüne Lunge der Siedlung entwickelt.
Es wurde, auf Grundlage des GFK 2021, ein Bike-Park mit Pumptrack und Dirt-Bike-Strecke im südöstlichen Teil des Sickergrundes zwischen Sporthalle und Erich-Kästner-Schule umgesetzt. Im Zusammenhang mit dem Bike-Park ist ein ganzheitliches Konzept für die angrenzenden Bereiche sinnvoll und notwendig. Die Stadtverwaltung hat dies aufgegriffen und drei Abschnitte bestimmt: BA I Freizeitanlage Bike-Park, BA II Umfeld Bike-Park, BA III Renaturierungsmaßnahmen / freiraumplanerische Gestaltung im Sickergrund. Die nächsten Abschnitte sind nun BA II und BA III.
Auch das Grünflächenkonzept 2021 empfiehlt neben der schrittweisen Umsetzung einzelner Grünflächen im Sickergrund ein wettbewerbliches Verfahren für die komplexe Aufgabenstellung eines Naherholungsgebietes.
Die Stadtverwaltung ist demnach dabei die Freiflächen in der Talsohle am Sickersbach und am Weidiggraben mit Hilfe eines freiraumplanerischen Wettbewerbs zu überplanen und umzugestalten. Der Beschluss zur Auslobung des Wettbewerbs soll noch in diesem Jahr erfolgen.
2.3 Verkehrskonzept Siedlung
Für die zusammenhängende Analyse und Bewertung der Verkehrswegebeziehungen und des Straßenraumes innerhalb des Stadtteils Kitzingen-Siedlung soll im Rahmen des Bund- Länder-Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt ein Verkehrskonzept erarbeitet werden, das neben den Straßenräumen den fließenden motorisierten Verkehr, den ruhenden Verkehr sowie den Rad- und Fußverkehr im Ist-Zustand untersucht und einen Maßnahmenkatalog zur Optimierung vorschlägt.
Das Konzept dient zur Vorbereitung für die Umsetzung konkreter Maßnahmen.
2.4 Verfügungs- und Investitionsfonds
Maßnahmen des Verfügungsfonds ermöglichen die schnelle Durchführung kleinerer sozialer Projekte zur Aktivierung und Beteiligung der BürgerInnen und sind unverzichtbarer Bestandteil zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung.
Maßnahmen des Investitionsfonds dienen der kurzfristigen Umsetzung kleinerer investiver Projekte zur Stärkung der Lebensraumqualität. Unter Beteiligung der BürgerInnen kann das
Wohnumfeld dadurch unbürokratisch gestaltet werden.
2.5 Quartiersmanager
Im Integrierten Handlungskonzept (IHK) Kitzingen-Siedlung ist die Einrichtung eines Quartiersmanagements als Schlüsselmaßnahme mit höchster Priorität festgelegt. Bereits 2006 wurde diese Maßnahme als dringend notwendig erachtet. Der Quartiersmanager ist das zentrale Organ zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts und eng in das Netzwerk aus lokalen Akteuren, Verwaltung, Politik und weiteren Institutionen eingebunden. Allgemeine Ziele des Quartiersmanagements sind vor allem die Bürgerbeteiligung und die gemeinsame Umsetzung der im Handlungskonzept und Grünflächenkonzept aufgezeigten Maßnahmen und Projekte zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils. Weiterhin sind u. a. ein Verkehrskonzept für die Siedlung und ein Wettbewerbsverfahren im Sickergrund geplante Maßnahmen. Hierfür wird auch weiterhin ein Quartiersmanager benötigt.
2.6 Neugestaltung Breslauer Straße
Im Handlungsfeld Verkehr / Straßenraum, ist unter Maßnahme V3 Aufwertung der Straßenräume u.a. im Umgriff Galgenwasen und Breslauer Straße mit höchster Priorität genannt (IHK 2017: S.78). Die Breslauer Straße inkl. der Verlängerung Galgenwasen wird im Zuge der baulichen Aufwertung der angrenzenden Bereiche zu einer verkehrsberuhigten Wohnstraße umgestaltet. In diesem Bereich bestehen bei einer Gesamtbetrachtung des Siedlungsgebietes nur in untergeordneter Form Erschließungsbedarfe.
Mit dem Ausbau der Breslauer Straße sollen folgende Verkehrsverbesserungen, die wesentlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, erreicht werden:
- Anlage von beidseitigen Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radweg baulich getrennt vom MIV mit neu zu schaffenden Anschluss an das überörtliche Fahrradnetz
- Anlage von separaten Parkstreifen außerhalb der Fahrbahn
- Ausstattung der Verkehrsanlage mit gestalterisch hochwertigen Beleuchtung sowie mit verkehrsrechtlicher und wegweisender Beschilderung
- Maßnahmen an Gehwegen und Straßenkreuzungen, welche die Belange von Menschen mit Behinderung und Mobilitätsbeeinträchtigung in angemessener Weise berücksichtigen.
Eine städtebauliche Aufwertung der Straße mit der Schaffung von Aufenthaltsbereichen wertet das gesamte Quartier auf.
Folgende bauliche Grundsätze werden beachtet:
- regelkonformer Straßenaufbau
- Schaffung von Zufahrten über Tiefborde/Schrägbordsteine mit verstärktem Aufbau
- Ausstattung der Breslauer Straße mit Grünstreifen und Pflanzung von Bäumen
- ökologisch sinnvolle Versickerung des Oberflächenwassers in den Baumrigolen
- aufgehellter Fahrbahnasphalt (besseres Kontrastsehen) und weniger Erhitzung
- Fahrbahnverschwenkungen zur Geschwindigkeitsreduzierung
Anmerkung der Stadtkämmerei:
Die o. g. Maßnahmen wurden der Regierung von Unterfranken in der Bedarfsmitteilungsbesprechung vorgestellt.
Für die Maßnahmen Wettbewerb Sickerpark, Verfügungs- und Investitionsfonds (01.01.2024-31.12.2025), Quartiersmanager sowie Neugestaltung Breslauer Straße wurden bereits Zuwendungsanträge gestellt. Da der Sickerpark bis 2028 fertig gestellt sein muss, muss der Zuwendungsantrag lt. Regierung von Unterfranken hierfür noch im Jahr 2024 gestellt werden. Für die weiteren geplanten Maßnahmen werden entsprechende Zuwendungsanträge gestellt. Die Bekanntgabe der Bewilligungen und Zuwendungshöhen erfolgt über das Berichtswesen.
- Vom Sachvortrag 2024/179 wird Kenntnis genommen.
- Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt wird für die Haushaltsjahre 2025 - 2028 wie folgt festgesetzt:
vorauss. Eigenanteil Stadt vorauss. Gesamtkosten
2025: 862.000 € 2.155.000 €
2026: 637.600 € 1.819.000 €
2027: 84.000 € 660.000 €
2028: 164.000 € 860.000 €
Gesamt 2025 - 2028: 1.747.600 € 5.494.000 €
- Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.