Betreff
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
hier: Beschluss zur 1. Änderungssatzung
Vorlage
2024/163
Aktenzeichen
S1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf Antrag von Stadtrat Herrmann vom 22.02.2024 hat der Stadtrat am 25.04.2024 die grundsätzliche Steuerbefreiung von Hunden, die aus dem Kitzinger Tierheim übernommen werden, für die Dauer von drei Jahren beschlossen. Ausgenommen von dieser Steuerbefreiung sollen Kampfhunde sein (vgl. der als Anlage 1 beigefügte Beschlussauszug).

 

Dieser Stadtratsbeschluss wurde nun umgesetzt und eine entsprechende Satzung zur Änderung der bestehenden Satzung erarbeitet.

 


1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Auf Grund von Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 04.Juni 2024 (GVBl. S. 98), erlässt die Stadt Kitzingen folgende

 

 

1.    Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

(Hundesteuersatzung)

vom 11. November 2021

 

§ 1

Satzungsänderung

 

1.    § 2 wird wie folgt ergänzt:

 

„9. Hunde, die erstmalig aus dem Kitzinger Tierheim übernommen werden. In diesem Fall wird die Steuerbefreiung für einen Zeitraum von drei Jahren ab der Aufnahme in den eigenen Haushalt gewährt.“

 

2.    § 6 Abs. 2 wird durch folgenden Satz 3 ergänzt:

 

„Sie gilt nicht für solche Hunde, denen bereits eine Steuerbefreiung gem. § 2 Nr. 9 gewährt wurde.“

 

3.    § 7 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

 

„Für Kampfhunde wird keine Steuerbefreiung nach § 2 Nr. 7, 8 und 9 und keine Steuermäßigung gewährt.“

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.