Betreff
BRK-Kreisverband Kitzingen - Antrag auf Defizitausgleich für das Jahr 2023
Vorlage
2024/162
Aktenzeichen
SG 13
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit den Jahresrechnungen 2023 – eingegangen am 24.06.2024 – beantragte der BRK-Kreisverband Kitzingen, als Betriebsträger des BRK-Kinderhauses und der BRK-Kinderkrippe, gemäß der Kooperationsvereinbarung einen 90 %igen Defizitausgleich.

 

Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 der Kooperationsvereinbarung ist die jährliche Haushaltsplanung der Stadt bis zum 20.10. eines Jahres zur Prüfung vorzulegen, soweit diese einen Fehlbetrag erwarten lässt. Der BRK Kreisverband Kitzingen hat jedoch keine Haushaltsplanung für das Jahr 2023 eingereicht. Gemäß § 7 Abs. 5 und § 9 Abs. 2 i.V.m. Abs. 8 der Kooperationsvereinbarung entfällt grundsätzlich der Anspruch auf Defizitausgleich, wenn die berücksichtigungsfähigen Ausgaben, ohne Begründung bzw. Einverständnis der Stadt überzogen werden bzw. die Haushaltsplanung oder Jahresrechnung verfristet eingereicht werden.

Inwieweit die zusätzliche Förderung dennoch gewährt wird, entscheidet das zuständige Organ der Stadt; hier der Stadtrat.

 

Für das Jahr 2023 errechnen sich nach der Berechnungsmatrix für beide Einrichtungen folgende Gesamtdefizite:

 

BRK-Kinderhaus: 98.947,33 €, von dem 90 % (89.052,60 €) als Ausgleich durch die Stadt Kitzingen gewährt werden können.

 

BRK-Kinderkrippe: 23.634,87 €, von dem 90 % (21.271,38 €) als Ausgleich durch die Stadt Kitzingen gewährt werden können.

 

Der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage (Stellungnahme BRK Kreisverband) sind die Gründe für das Nichteinreichen des Haushaltes für das Jahr 2023 zu entnehmen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, aufgrund der Einsicht des Trägers und der veranlassten Optimierung der internen Abläufe, das Defizit für das Jahr 2023 in Höhe von insgesamt 110.323,98 für beide Einrichtungen zu übernehmen.

 

Die Defizitausgleiche werden wie folgt veranlasst:

 

BRK-Kinderhaus:      89.052,60 Euro

BRK-Kinderkrippe:    21.271,38 Euro

 

Gesamt:                110.323,98 Euro

 

Für zukünftige Nichteinhaltungen der Fristen sollte dennoch eine Kürzung oder Ablehnung eines im Nachgang eingereichten Antrages auf Defizitübernahme in Betracht gezogen werden.

 

 


1.          Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2a.    Den Anträgen des BRK-Kreisverbandes Kitzingen, als Betriebsträger des BRK-Kinderhauses und der BRK-Kinderkrippe, auf Gewährung eines 90 %igen Defizitausgleiches gemäß Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2023 wird, obwohl im Oktober 2022 keine Haushaltsplanungen eingereicht wurden, zugestimmt.

        alternativ:

 

2b.    Die Anträge des BRK-Kreisverbandes Kitzingen, als Betriebsträger des BRK-Kinderhauses und der BRK-Kinderkrippe, auf Gewährung eines 90 %igen Defizitausgleiches gemäß Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2023 werden aufgrund der Nichteinreichung der Haushaltsplanungen abgelehnt.

        alternativ:

 

2c.    Die Anträge des BRK-Kreisverbandes Kitzingen, als Betriebsträger des BRK-Kinderhauses und der BRK-Kinderkrippe, auf Gewährung eines 90 %igen Defizitausgleiches gemäß Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2023 wird aufgrund der Nichteinreichung der Haushaltsplanungen auf ______ % reduziert.

3.          Die notwendigen Haushaltsmittel sind auf der HH-Stelle 0.4641.7183 bereitzustellen