Mit
den Jahresrechnungen 2023 – eingegangen am 24.06.2024 – beantragte der
BRK-Kreisverband Kitzingen, als Betriebsträger des BRK-Kinderhauses und der
BRK-Kinderkrippe, gemäß der Kooperationsvereinbarung einen 90 %igen
Defizitausgleich.
Nach §
9 Abs. 2 Satz 1 der Kooperationsvereinbarung ist die jährliche Haushaltsplanung
der Stadt bis zum 20.10. eines Jahres zur Prüfung vorzulegen, soweit diese
einen Fehlbetrag erwarten lässt. Der BRK Kreisverband Kitzingen hat jedoch
keine Haushaltsplanung für das Jahr 2023 eingereicht. Gemäß § 7 Abs. 5 und § 9
Abs. 2 i.V.m. Abs. 8 der Kooperationsvereinbarung entfällt grundsätzlich der
Anspruch auf Defizitausgleich, wenn die berücksichtigungsfähigen Ausgaben, ohne
Begründung bzw. Einverständnis der Stadt überzogen werden bzw. die
Haushaltsplanung oder Jahresrechnung verfristet eingereicht werden.
Inwieweit
die zusätzliche Förderung dennoch gewährt wird, entscheidet das zuständige
Organ der Stadt; hier der Stadtrat.
Für
das Jahr 2023 errechnen sich nach der Berechnungsmatrix für beide Einrichtungen
folgende Gesamtdefizite:
BRK-Kinderhaus:
98.947,33 €, von dem 90 % (89.052,60 €) als Ausgleich durch die Stadt Kitzingen
gewährt werden können.
BRK-Kinderkrippe:
23.634,87 €, von dem 90 % (21.271,38 €) als Ausgleich durch die Stadt Kitzingen
gewährt werden können.
Der
Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage (Stellungnahme BRK Kreisverband) sind die
Gründe für das Nichteinreichen des Haushaltes für das Jahr 2023 zu entnehmen.
Die
Verwaltung empfiehlt, aufgrund der Einsicht des Trägers und der veranlassten
Optimierung der internen Abläufe, das Defizit für das Jahr 2023 in Höhe von
insgesamt 110.323,98 für beide Einrichtungen zu übernehmen.
Die
Defizitausgleiche werden wie folgt veranlasst:
BRK-Kinderhaus:
89.052,60 Euro
BRK-Kinderkrippe:
21.271,38
Euro
Gesamt: 110.323,98 Euro
Für
zukünftige Nichteinhaltungen der Fristen sollte dennoch eine Kürzung oder
Ablehnung eines im Nachgang eingereichten Antrages auf Defizitübernahme in
Betracht gezogen werden.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2a. Den Anträgen des BRK-Kreisverbandes
Kitzingen, als Betriebsträger des BRK-Kinderhauses und der BRK-Kinderkrippe,
auf Gewährung eines 90 %igen Defizitausgleiches gemäß Kooperationsvereinbarung
für das Jahr 2023 wird, obwohl im Oktober 2022 keine Haushaltsplanungen eingereicht
wurden, zugestimmt.
alternativ:
2b. Die Anträge des BRK-Kreisverbandes
Kitzingen, als Betriebsträger des BRK-Kinderhauses und der BRK-Kinderkrippe,
auf Gewährung eines 90 %igen Defizitausgleiches gemäß Kooperationsvereinbarung
für das Jahr 2023 werden aufgrund der Nichteinreichung der Haushaltsplanungen
abgelehnt.
alternativ:
2c. Die Anträge des BRK-Kreisverbandes
Kitzingen, als Betriebsträger des BRK-Kinderhauses und der BRK-Kinderkrippe,
auf Gewährung eines 90 %igen Defizitausgleiches gemäß Kooperationsvereinbarung
für das Jahr 2023 wird aufgrund der Nichteinreichung der Haushaltsplanungen auf
______ % reduziert.
3. Die notwendigen Haushaltsmittel sind auf der HH-Stelle 0.4641.7183 bereitzustellen