Kommunales Förderprogramm der Stadt Kitzingen;
Zuschussantrag für Sanierungsarbeiten am Anwesen Paul-Eber-Str. 12, 97318 Kitzingen
Die Zuständigkeit
für die Entscheidungen über die Gewährung von Zuschüssen in vorliegender Höhe
liegt gemäß Geschäftsordnung beim Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss (bis zu
50.000 € im Einzelfall). Da die Prüfung des Verwendungsnachweises nun abgeschlossen
werden konnte und die nächste Ausschusssitzung erst am 08.10.2024 stattfindet,
erfolgt die Beschlussvorlage ersatzweise an den Stadtrat.
Nach einer
positiven Beschlussfassung kann der Zuschuss unmittelbar ausgezahlt werden.
Für die Dachdecker-
und Klempnerarbeiten am Anwesen Paul-Eber-Str. 12, Kitzingen, ist am 03.05.2022
ein Antrag auf Zuschuss aus dem Kommunalen Förderprogramm bei der Stadt
Kitzingen eingegangen.
Ziel des
Kommunalen Förderprogramms ist die Erhaltung, Instandsetzung und Verbesserung
des Ortsbildes der Altstadt Kitzingen. Das Gebäude befindet sich im
Stadtumbau-Gebiet.
Gemäß
Stadtratsbeschluss vom 25.07.2019 beträgt die Förderung aus dem Kommunalen Förderprogramm
30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 15.000 € je Maßnahme.
Nach Abschluss
aller Arbeiten wurde der Verwendungsnachweis eingereicht und durch das
Stadtbauamt fachtechnisch geprüft.
Der Zuschuss
errechnet sich wie folgt:
Durch das
Stadtbauamt geprüfte Bausumme: 239.900,16
€
Davon
zuwendungsfähig: 65.696,42 €
Zuschusshöhe
(30%): 19.708,92 €
gerundet 19.700,00 €
Maximaler Zuschuss 15.000,00 €
1.
Vom
Sachvortrag 2024/156 wird Kenntnis genommen.
2.
Für
die Sanierungsarbeiten am Anwesen Paul-Eber-Straße 12, 97318 Kitzingen, wird
ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt
Kitzingen gewährt.