Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“;
Kommunales Förderprogramm der Stadt Kitzingen;
Zuschussantrag für Sanierungsarbeiten am Anwesen Paul-Eber-Str. 12, 97318 Kitzingen
Vorlage
2024/156
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Zuständigkeit für die Entscheidungen über die Gewährung von Zuschüssen in vorliegender Höhe liegt gemäß Geschäftsordnung beim Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss (bis zu 50.000 € im Einzelfall). Da die Prüfung des Verwendungsnachweises nun abgeschlossen werden konnte und die nächste Ausschusssitzung erst am 08.10.2024 stattfindet, erfolgt die Beschlussvorlage ersatzweise an den Stadtrat.

 

Nach einer positiven Beschlussfassung kann der Zuschuss unmittelbar ausgezahlt werden.

 

Für die Dachdecker- und Klempnerarbeiten am Anwesen Paul-Eber-Str. 12, Kitzingen, ist am 03.05.2022 ein Antrag auf Zuschuss aus dem Kommunalen Förderprogramm bei der Stadt Kitzingen eingegangen.

 

Ziel des Kommunalen Förderprogramms ist die Erhaltung, Instandsetzung und Verbesserung des Ortsbildes der Altstadt Kitzingen. Das Gebäude befindet sich im Stadtumbau-Gebiet.

 

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 25.07.2019 beträgt die Förderung aus dem Kommunalen Förderprogramm 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 15.000 € je Maßnahme.

 

Nach Abschluss aller Arbeiten wurde der Verwendungsnachweis eingereicht und durch das Stadtbauamt fachtechnisch geprüft.

 

Der Zuschuss errechnet sich wie folgt:

 

Durch das Stadtbauamt geprüfte Bausumme:           239.900,16 €

Davon zuwendungsfähig:                                             65.696,42 €

Zuschusshöhe (30%):                                                   19.708,92 €

gerundet                                                                        19.700,00 €

Maximaler Zuschuss                                                  15.000,00 €

 

 


 

1.    Vom Sachvortrag 2024/156 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Für die Sanierungsarbeiten am Anwesen Paul-Eber-Straße 12, 97318 Kitzingen, wird ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Kitzingen gewährt.