Ausgangslage:
Der Stadtrat der
Stadt Ochsenfurt hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 den Aufstellungsbeschluss
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Biomasse Hopferstadt Süd,
Erweiterung“ im Ortsteil Hopferstadt gefasst.
In der Sitzung am
04.07.2024 hat der Stadtrat der Stadt Ochsenfurt den Entwurf des
Bebauungsplanes mit Begründung einschließlich der planungsrechtlichen
Festsetzungen und dem Umweltbericht in der Fassung vom 04.07.2024 gebilligt und
die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Der Standort
befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Für die Stadt Ochsenfurt liegt
ein Flächennutzungsplan vor, mit dessen 12. Änderung das Plangebiet als „SO
Biomasse“ dargestellt ist. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens
soll durch einen entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan ermöglicht
werden (vgl. Anlage 2 - Planzeichnung).
Änderungen seit
der frühzeitigen Beteiligung:
- Ergänzung des Vorhaben- und Erschließungsplans
- Festsetzung einer Höhe der Tragluftdächer/Folienhauben von max. 15
m sowie Farbe weiß
- Anpassung der Strauchartenliste
- Anpassung des Planungsfaktors für die Reduzierung des
Ausgleichsbedarfs von 15 % auf 10 %
- Festsetzung zur Verwendung von regionalem Saatgut und zum
Vorkommensgebiet der zu verwendenden Strauchpflanzen
- Festsetzung zur zeitlichen Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme bzw.
Baubeginn
- Hinweis auf die Meldepflicht von Ausgleichsflächen
Ziele:
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Biomasse Hopferstadt Süd,
Erweiterung“ der Stadt Ochsenfurt schafft die planungsrechtlichen Grundlagen
für die Erweiterung der Lagerkapazität der bestehenden Biomasseanlage. Die
Erweiterung ist anlässlich der Änderung der Düngeverordnung notwendig geworden.
Dafür soll ein weiteres Gärreste-Endlager errichtet werden um die Lagekapazität
für flüssigen Gärrest zu erhöhen.
Lage und
Geltungsbereich:
Das Plangebiet
grenzt unmittelbar nördlich an Hopferstadt an und befindet sich in einem
Ortsteil im südlichen Gemeindegebiet der Stadt Ochsenfurt. Das Umfeld ist
geprägt von landwirtschaftlichen Nutzflächen, im Süden schließt sich die
Wohnbebauung von Hopferstadt an. Die Fläche ist ca. 14 km von der Stadt Kitzingen
entfernt (vgl. Anlage 1 – Lageplan). Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche
von ca. 2106 m² und umfasst das Flurstück 315 der Gemarkung Hopferstadt.
Beteiligung:
Die Stadt
Kitzingen wurde mit Schreiben vom 29.07.2024 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen
bis zum 25.09.2024 abzugeben.
Innerhalb des
Hauses wurden zum Verfahren bereits die folgenden Fachstellen um Stellungnahme
gebeten:
SG 23 –
Liegenschaftsverwaltung
SG 60 –
Bauverwaltung
SG 61 –
Stadtplanung
SG 63 –
Tiefbauverwaltung
Ergebnis hierzu:
Seitens der
beteiligten Fachstellen wurden bei der frühzeitigen Beteiligung keine Bedenken
oder Anregungen zum vorliegenden Bebauungsplanverfahren genannt. Da sich die
Planungen nur marginal verändert haben wird davon ausgegangen, dass weiterhin
keine Bedenken vorliegen.
Fazit:
Im Hinblick auf
die Bauleitplanung bestehen seitens der Stadt Kitzingen keine Bedenken oder
Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplans. Belange der Stadt Kitzingen
werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.
Nach Beschluss wird die Verwaltung der Stadt Ochsenfurt das Ergebnis mitteilen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt das Beschlussergebnis der Stadt Ochsenfurt mitzuteilen.