Betreff
Vollzug Baugesetzbuch (BauGB); Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Biomasse Hopferstadt Süd, Erweiterung" Stadt Ochsenfurt; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2024/155
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

Der Stadtrat der Stadt Ochsenfurt hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Biomasse Hopferstadt Süd, Erweiterung“ im Ortsteil Hopferstadt gefasst.

 

In der Sitzung am 04.07.2024 hat der Stadtrat der Stadt Ochsenfurt den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung einschließlich der planungsrechtlichen Festsetzungen und dem Umweltbericht in der Fassung vom 04.07.2024 gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Standort befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Für die Stadt Ochsenfurt liegt ein Flächennutzungsplan vor, mit dessen 12. Änderung das Plangebiet als „SO Biomasse“ dargestellt ist. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens soll durch einen entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan ermöglicht werden (vgl. Anlage 2 - Planzeichnung).

 

Änderungen seit der frühzeitigen Beteiligung:

 

  • Ergänzung des Vorhaben- und Erschließungsplans
  • Festsetzung einer Höhe der Tragluftdächer/Folienhauben von max. 15 m sowie Farbe weiß
  • Anpassung der Strauchartenliste
  • Anpassung des Planungsfaktors für die Reduzierung des Ausgleichsbedarfs von 15 % auf 10 %
  • Festsetzung zur Verwendung von regionalem Saatgut und zum Vorkommensgebiet der zu verwendenden Strauchpflanzen
  • Festsetzung zur zeitlichen Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme bzw. Baubeginn
  • Hinweis auf die Meldepflicht von Ausgleichsflächen

 

Ziele:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Biomasse Hopferstadt Süd, Erweiterung“ der Stadt Ochsenfurt schafft die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung der Lagerkapazität der bestehenden Biomasseanlage. Die Erweiterung ist anlässlich der Änderung der Düngeverordnung notwendig geworden. Dafür soll ein weiteres Gärreste-Endlager errichtet werden um die Lagekapazität für flüssigen Gärrest zu erhöhen.

 

Lage und Geltungsbereich:

Das Plangebiet grenzt unmittelbar nördlich an Hopferstadt an und befindet sich in einem Ortsteil im südlichen Gemeindegebiet der Stadt Ochsenfurt. Das Umfeld ist geprägt von landwirtschaftlichen Nutzflächen, im Süden schließt sich die Wohnbebauung von Hopferstadt an. Die Fläche ist ca. 14 km von der Stadt Kitzingen entfernt (vgl. Anlage 1 – Lageplan). Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2106 m² und umfasst das Flurstück 315 der Gemarkung Hopferstadt.

 

Beteiligung:

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 29.07.2024 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 25.09.2024 abzugeben.

 

Innerhalb des Hauses wurden zum Verfahren bereits die folgenden Fachstellen um Stellungnahme gebeten:

 

SG 23 – Liegenschaftsverwaltung

SG 60 – Bauverwaltung

SG 61 – Stadtplanung

SG 63 – Tiefbauverwaltung

 

Ergebnis hierzu:

Seitens der beteiligten Fachstellen wurden bei der frühzeitigen Beteiligung keine Bedenken oder Anregungen zum vorliegenden Bebauungsplanverfahren genannt. Da sich die Planungen nur marginal verändert haben wird davon ausgegangen, dass weiterhin keine Bedenken vorliegen.

 

Fazit:

Im Hinblick auf die Bauleitplanung bestehen seitens der Stadt Kitzingen keine Bedenken oder Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplans. Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Nach Beschluss wird die Verwaltung der Stadt Ochsenfurt das Ergebnis mitteilen.


1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der Stadtrat beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt das Beschlussergebnis der Stadt Ochsenfurt mitzuteilen.