Betreff
Antrag Bündnis 90/Die Grünen v. 29.03.2023: Förderprogramm zur Flächenentsiegelung, Nachbegrünung und Biodiversität
Vorlage
2023/120
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Auf die beigefügte Anlage 1 – Antrag v. 29.03.2023 Bündnis 90/Die Grünen wird verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Grundsätzlich begrüßt die Stadtverwaltung Flächenentsiegelungen, Nachbegrünung und Biodiversität.

 

Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Kitzingen. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht grundsätzlich nicht. Die Stadt Kitzingen kann Zuschüsse nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewähren.

 

In Anbetracht der bereits bestehenden Förderprogramme sowie der geplanten Investitionen der Stadt Kitzingen, wird darauf verwiesen, dass die Stadt Kitzingen keinen finanziellen Spielraum für weitere Förderprogramme hat. Jede dauerhaft gewährte freiwillige Leistung ist genauestens abzuwägen.

des Antragstellers

 

1.    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Prüfung des Förderprogrammes „Flächenentsiegelung, Nachbegrünung und Biodiversität“ für die Teile der Stadt Kitzingen (einschließlich aller Ortsteile), die außerhalb des Geltungsbereichs des Kommunalen Förderprogramms liegen, sowie die entsprechende Anwendung im bestehenden Kommunalen Förderprogramm unter Beachtung folgender Rahmenbedingungen:

 

a)    Gesamtvolumen des Förderprogramms:

25.000 €/jährlich

 

b)    Zweck der Förderung:

Verbesserung des Mikroklimas und der Biodiversität im bebauten Stadtgebiet und den Ortsteilen

 

c)    Fördergegenstand:

Freiwillige Entsiegelung und Nachbegrünung von versiegelten Flächen

 

d)    Zuschussempfänger:

Grund- und Hauseigentümer, Verbände, Unternehmen und sonstige dingliche Verfügungsberechtigte (Erbbauberechtigte bzw. Mieter mit Einverständniserklärung des Eigentümers)

 

e)    Art, Umfang und Höhe der Förderung:

Förderung der Entsiegelungsmaßnahme pauschal je m²

Förderhöhe bei versiegelten Flächen: 20,00 € / m²; teilversiegelte Flächen 5,00 € / m²

Höchstgrenze 5.000 € pro Maßnahme

Bei der Bepflanzung werden nur heimische Arten anerkannt

 

f)     Antragstellung und Auszahlung des Zuschusses:

Beginn der Maßnahme erst nach Antragsstellung

Fotodokumentation des Ausgangszustandes

Nach Abschluss der Maßnahme Abschlussfotodokumentation

 

g)    Verbot der Doppelförderung

Keine anderweitigen Fördermittel für die Maßnahme