1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4.2 BauGB eingegangenen Anregungen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB)
entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge beschlossen.
- Der der
Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
101 „Photovoltaik Flugplatz“ mit planungsrechtlichen Festsetzungen und
örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom
19.12.2013, sowie der gemeinsamen Begründung mit Umweltbericht nach § 2a
BauGB in der Fassung vom 19.12.2013 wird nach § 10
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als
Satzung beschlossen.