Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4.2 BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge beschlossen.
  2. Der der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „Photovoltaik Flugplatz“ mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 19.12.2013, sowie der gemeinsamen Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 19.12.2013 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.