Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Verwaltungsinspektor Borawski erklärt, dass es lediglich eine Anhebung der Gebühren für das Abräumen von Gräbern durch die Stadtgärtnerei gegeben habe, da diese nicht im Verhältnis zum Arbeitsaufwand standen.


 

1.   Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.   Der Stadtrat der Stadt Kitzingen beschließt den Erlass der als Anlage 3 dieser Niederschrift beigefügten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen (Friedhofsgebührensatzung) aufgrund Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 21 des Kostengesetzes (KG).