Oberrechtsrätin Schmöger und Verwaltungsinspektor Borawski gehen auf einige Verständnisfragen aus dem Gremium ein.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat der Stadt Kitzingen erlässt die als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügte „Friedhofs- und Bestattungssatzung“ auf der Grundlage der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.