Beschluss: Ohne Abstimmung

Stadtkämmerer Weber erklärt an Hand einer Präsentation ausführlich die Jahresrechnung 2012 und geht anschließend auf einige Verständnisfragen aus dem Gremium ein.

 

Stadträtin Endres-Paul ist der Ansicht, dass das Ergebnis nur wegen der geringen Personalkosten derart positiv war und weil diverse Projekte nicht umgesetzt wurden. Möglicherweise könnte auch das fehlende Personal hierfür ursächlich sein. In diesem Zusammenhang möchte sie wissen, wann das Organisationsgutachten fertig sein wird. Verwaltungsrat Hartner informiert, dass Herr Endrich (Bay. Komm. Prüfungsverband) vorsehe, das Gutachten im August/ September 2013 vorzulegen. Erfahrungsgemäß könne sich dies aber auch verzögern, da er in anderen Städten oft kurzfristig agieren muss.

Nach kurzer Diskussion im Gremium erklärt Oberbürgermeister Müller, dass das Landratsamt für 2014 vorschlägt, keine Kredite aufzunehmen, sondern, dass die Stadt sich aus den Rücklagen bedienen soll, damit die Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung genehmigungsfrei werden.

Stadtrat Weiglein erfragt, ob das vorliegende Genehmigungsschreiben mit Rechtsmitteln angreifbar sei, da das Landratsamt Maßnahmen vorschreibt, die von Seiten der Stadt nicht gewollt sind.

Stadtkämmerer Weber erklärt, dass Art. 62 GO vorschreibt, dass im Rahmen der Einnahmenbeschaffung Kredite nur aufgenommen werden dürfen, wenn keine andere Finanzierung möglich ist. Er habe schon mehrfach versucht, diese gesetzliche Regelung zum Vorteil der Stadt auszulegen, das Landratsamt beziehe sich aber zu Recht auf diese Norm und sehe auf Grund der Finanzplanungsdaten (steigende Verschuldung bis 2016) keine Möglichkeit die geplanten Verpflichtungsermächtigungen zu genehmigen.

 

Auf Anfrage von Stadträtin Glos weist Stadtkämmerer Weber daraufhin, dass die Mindestsumme an Rücklagen für die Stadt Kitzingen bei 400.000 Euro liege.

 

Stadtrat Pauluhn erfragt, was passieren würde, wenn die Stadt Kitzingen aus Wirtschaftlichkeit die Forderungen, die das Landratsamt stellt, nicht ändern würde. Stadtkämmerer Weber erklärt, dass sich die haushaltslose Zeit weiter verlängern würde, weil keine Genehmigung vom Landratsamt erteilt werden würde.


Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2012 der Stadt Kitzingen wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis genommen.

 

Summe bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt                                          42.754.873,23 €

Summe bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt                                            10.482.646,57 €

                                                                                                                                                           53.237.519,80 €

 

Summe bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt                                              42.754.873,23 €

Summe bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt                                                10.482.646,57 €

                                                                                                                                                           53.237.519,80 €

Fehlbetrag/Überschuss                                                                                                                               0,00 €