1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.      Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 08.04.2013 bis einschließlich 10.05.2013 eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend den in den beigefügten tabellarischen Zusammenstellungen vorgeschlagenen Abwägungsvorschläge beschlossen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.

3.      Der beigefügte Entwurf des Bebauungsplans „Wilhelmsberg Kitzingen“ in der Fassung der 1. Änderung mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 13.06.2013, sowie der gemeinsamen Begründung in der Fassung vom 13.06.2013 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.

4.      Der Satzungsbeschluss ist von der Verwaltung im Amtsblatt öffentlich bekannt zu machen.