Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 8

A) Oberrechtsrätin Schmöger schlägt in der Schlussphase des Vertragsabschlusses eine Prüfung derer vor und fordert nun einen Grundsatzbeschluss zur Beauftragung eines Anwalts. Es sollte eine Deckelung bis maximal 50.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Nebenkosten mit aufgenommen werden. Vorgeschlagen wird die Rechtsanwaltskanzlei Kappelmann und Partner aus Frankfurt am Main. Abstimmung soll laut Oberbürgermeister Müller getrennt für das Büro aus Frankfurt und jenes aus Stuttgart erfolgen.

Stadträtin Endres-Paul fordert eine Verhandlung über eine Fahrtkostenpauschale, um immense Mehrkosten zu verhindern. Stadtrat Heisel fände es sinnvoller eine Deckelung inklusive Mehrwertsteuer und Nebenkosten festzulegen. Oberrechtsrätin Schmöger wird versuchen mit den Büros Entsprechendes zu verhandeln, sieht jedoch geringe Möglichkeiten. Stadtrat Heisel spricht sich für das Büro in Frankfurt aus, da dieses eine flexiblere Zusammenarbeit gewährt. Auf Nachfrage von Stadträtin Kahnt bestätigt Oberrechtsrätin Schmöger, dass direkt nach dem Beschluss die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Büro begonnen werden kann, jedoch für die Stadt Kitzingen der Bedarf erst ab Herbst bestehen wird. Stadträtin Wallrapp informiert sich, ob es Zuschüsse oder Förderungen, z. B. aus Stadtumbau West gibt. Berufsmäßiger Stadtrat Rodamer möchte das am 27.07.2010 mit Herrn Wägelein von der Regierung Unterfranken abklären. Vor der Bewilligung darf kein Auftrag erteilt werden.

Oberbürgermeister Müller betont nochmals, dass die professionelle Unterstützung für Rechtsfragen in diesem Fall unerlässlich ist.

 


1.   Vom Sachvortrag aus nichtöffentlicher Sitzung wird Kenntnis genommen.

 

2.   Es besteht Einverständnis damit, zur Beratung der Stadt Kitzingen im Zusammenhang mit dem Abschluss von städtebaulichen Verträgen, insbesondere zur Übernahme von Erschließungsanlagen für die Konversionsflächen eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt zunächst zu einer Honorarobergrenze von 50.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Nebenkosten.

 

C) Mit 23 zu 5 Stimmen

 

3.   Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, der Rechtsanwaltskanzlei Kappelmann und Partner, Ulmenstraße 37 – 39, 60325 Frankfurt am Main, das Mandat für oben genannte Beratung zu erteilen.