Beschluss: Ohne Abstimmung

Oberbürgermeister Müller weist darauf hin, dass die Deutsche Bahn an die Stadt mit dem Vorhaben, die Brückenbauwerke an der Kaltensondheimer Straße sowie der Inneren Sulzfelder Straße General zu sanieren, herangetreten sei und der Frage, ob die Stadt in diesem Zusammenhang Änderungswünsche bei der Verkehrssituation hätte.

 

Bauamtsleiter Janner ergänzt, dass in heutiger Sitzung lediglich eine Information erfolge und bis zur nächsten Stadtratssitzung ein neuer Beschlussentwurf gefertigt werde. Die Bahn müsse zunächst die Planungen abschließen damit für die Stadt ersichtlich sei, welche Kosten auf sie zukommen könnten, dies auch unter Beachtung der Zuschusssituation. Erst wenn dies bekannt sei, könne die Stadt eine Entscheidung treffen. Er befürworte bei der Kaltensondheimer Straße eine Abstufung der Nutzung als Geh- und Radweg. Bei der Inneren Sulzfelder Straße hingegen befürwortet er eine Aufwertung zugunsten eines kombinierten Geh- und Radweges, einer Fahrbahn mit Begegnungsverkehr und eines einfachen Gehweges, damit der Verkehr leichter und sicherer fließen könne, gerade mit Blick auf die Zufahrt zur Tangente.

 

Dipl. – Ing. Volkamer geht ausführlich auf den Sachverhalt ein und stellt hinsichtlich der Unterführung in der Inneren Sulzfelder Straße die mögliche Verbreiterung der Straße sowie die Gestaltung eines kombinierten Geh- und Radwegs auf der einen Straßenseite bzw. eines Gehwegs auf der anderen Straßenseite dar. Hinsichtlich der Baulast stellt er dar, dass für die Straße das staatliche Bauamt und bei Geh- und Radwegen die Stadt Kitzingen zuständige sei.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über das Vorhaben, teilen mitunter den Aspekt der Verkehrssicherheit weshalb sie sich im Grunde für eine Verbreiterung im Bereich der Inneren Sulzfelder Straße aussprechen. Jedoch wird auch zu Bedenken gegeben, dass mit der Verbreitung der Verkehr in Richtung Friedrich-Ebert-Straße, der eigentlich zurückgenommen werden sollte, ansteigen könnte. Die Reduzierung der Kaltensondheimer Straße als reinen Geh- und Radweg wird jedoch als positiv angesehen.

 

Tenor der Diskussion ist, dass die Anpassung der Verkehrsströme in diesem Bereich nicht ohne eine Verkehrsuntersuchung in Form eines ganzheitlichen Verkehrsentwicklungsplanes von statten gehen sollte. Die Verkehrsströme sollten in der gesamten Stadt betrachtet und berücksichtigt werden.

 

Auf die Frage wie lange ein Verkehrsentwicklungsplan daure und ob dies ggf. mit dem Vorhaben der Bahn zu vereinbaren sei, macht Bauamtsleiter Janner deutlich, dass die Erstellung des Planes mindestens ein dreiviertel Jahr beanspruchen könnte, jedoch eine Kreuzungsvereinbarung mit der Bahn ebenfalls einen solchen Zeitraum beanspruche. Seiner Auffassung nach sollte man der Bahn dies insoweit mitteilen, dass die Straße an der Inneren Sulzfelder Straßen verbreitet werden sollte und die Maßnahme in der Kaltensondheimer Straße noch geprüft werden müsse. Bis zur nächsten Stadtratssitzung werde er hinsichtlich des weiteren Vorgehens eine neue Sitzungsvorlage vorlegen, auch unter den Aspekten eines Verkehrsentwicklungsplans.

Dies wird zur Kenntnis genommen.

 


 

1.        Vom Sachvortrag  wird Kenntnis genommen.

 

2.        Grundsatzbeschluss zur Eisenbahnbrücke in der Inneren Sulzfelder Straße.

 

       Die Verwaltung wird beauftragt, den Straßenbaulastträger und die Bahn AG zu bitten, die Fahrbahn innerhalb des Brückenbauwerkes auf eine Fahrbahnbreite von bisher 3,30 m auf 6,50 m zu verbreitern. Der südliche Gehweg von bisher 1,50 m Breite wird auf 2,50 m erweitert, um einen kombinierten Rad- und Gehweg durch das neue Bauwerk führen zu können. Das nördliche bestehende Schrammbord von 0,30 m Breite wird durch einen Gehweg mit einer Breite von 1,50 m ersetzt.

       Das neue Brückenbauwerk ist somit mit einer lichte Weite von 10,50 m statt bisher 5,10 m und mit einer regulären Durchfahrtshöhe von mindestens 4,0 m bzw. einer tatsächliche Höhe von mindestens 4,50 m zu planen.

       Der Kreuzungswinkel des neuen Bauwerkes ist auf die bestehende Straßenkreuzung der Süd- und Westtangente unter Berücksichtigung der Johann-Adam-Kleinschroth-Straße anzupassen.

 

3.        Grundsatzbeschluss zur Eisenbahnbrücke in der Kaltensondheimer Straße.

 

       Die Verwaltung wird beauftragt, den Straßenbaulastträger sowie der Bahn AG mitzuteilen, dass seitens der Stadt Kitzingen keine Änderungswünsche zum derzeitigen Bestand in Breite, Höhe und Form im Hinblick auf das neue Brückenbauwerk beantragt werden.


 

       Die Stadt zieht in Erwägung, im Zuge von späteren straßenrechtlichen Umstufungen (Fertigstellung der Nordtangente) die Verkehrstrasse unter der Eisenbahnüberführung für den Fahrzeugverkehr zu sperren und nur noch als Rad- und Gehwegunterführung zu nutzen.

 

4.        Die Verwaltung wird den Stadtrat über den Planungsverlauf sowie über die weiteren Stellungnahmen der Beteiligten zeitnah informieren.