Oberbürgermeister Müller weist darauf hin, dass die Deutsche Bahn an die Stadt mit dem Vorhaben, die Brückenbauwerke an der Kaltensondheimer Straße sowie der Inneren Sulzfelder Straße General zu sanieren, herangetreten sei und der Frage, ob die Stadt in diesem Zusammenhang Änderungswünsche bei der Verkehrssituation hätte.
Dipl. – Ing. Volkamer geht
ausführlich auf den Sachverhalt ein und stellt hinsichtlich der Unterführung in
der Inneren Sulzfelder Straße die mögliche Verbreiterung der Straße sowie die
Gestaltung eines kombinierten Geh- und Radwegs auf der einen Straßenseite bzw.
eines Gehwegs auf der anderen Straßenseite dar. Hinsichtlich der Baulast stellt
er dar, dass für die Straße das staatliche
Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über das Vorhaben, teilen mitunter den Aspekt der Verkehrssicherheit weshalb sie sich im Grunde für eine Verbreiterung im Bereich der Inneren Sulzfelder Straße aussprechen. Jedoch wird auch zu Bedenken gegeben, dass mit der Verbreitung der Verkehr in Richtung Friedrich-Ebert-Straße, der eigentlich zurückgenommen werden sollte, ansteigen könnte. Die Reduzierung der Kaltensondheimer Straße als reinen Geh- und Radweg wird jedoch als positiv angesehen.
Tenor der Diskussion ist, dass die Anpassung der Verkehrsströme in diesem Bereich nicht ohne eine Verkehrsuntersuchung in Form eines ganzheitlichen Verkehrsentwicklungsplanes von statten gehen sollte. Die Verkehrsströme sollten in der gesamten Stadt betrachtet und berücksichtigt werden.
Auf die Frage wie lange ein
Verkehrsentwicklungsplan daure und ob dies ggf. mit dem Vorhaben der Bahn zu
vereinbaren sei, macht
Dies wird zur Kenntnis genommen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Grundsatzbeschluss zur Eisenbahnbrücke in der Inneren Sulzfelder Straße.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Straßenbaulastträger und die Bahn AG zu bitten,
die Fahrbahn innerhalb des Brückenbauwerkes auf eine Fahrbahnbreite von bisher
3,30 m auf 6,50 m zu verbreitern. Der südliche Gehweg von bisher 1,50 m Breite
wird auf 2,50 m erweitert, um einen kombinierten Rad- und Gehweg durch das neue
Bauwerk führen zu können. Das nördliche bestehende Schrammbord von 0,30 m
Breite wird durch einen Gehweg mit einer Breite von 1,50 m ersetzt.
Das neue Brückenbauwerk ist somit mit einer lichte Weite von 10,50 m statt bisher 5,10 m und mit einer regulären Durchfahrtshöhe von mindestens 4,0 m bzw. einer tatsächliche Höhe von mindestens 4,50 m zu planen.
Der Kreuzungswinkel des neuen Bauwerkes ist auf die bestehende Straßenkreuzung der Süd- und Westtangente unter Berücksichtigung der Johann-Adam-Kleinschroth-Straße anzupassen.
3. Grundsatzbeschluss zur Eisenbahnbrücke in der Kaltensondheimer Straße.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Straßenbaulastträger sowie der Bahn AG
mitzuteilen, dass seitens der Stadt Kitzingen keine Änderungswünsche zum
derzeitigen Bestand in Breite, Höhe und Form im Hinblick auf das neue
Brückenbauwerk beantragt werden.
Die Stadt zieht in Erwägung, im Zuge von späteren straßenrechtlichen Umstufungen (Fertigstellung der Nordtangente) die Verkehrstrasse unter der Eisenbahnüberführung für den Fahrzeugverkehr zu sperren und nur noch als Rad- und Gehwegunterführung zu nutzen.
4. Die Verwaltung wird den Stadtrat über den Planungsverlauf sowie über die weiteren Stellungnahmen der Beteiligten zeitnah informieren.