Sitzung: 12.05.2025 BV/001/2025
Herr Götz informiert über eine unbebaute Fläche gegenüber des Anwesens Gartenstraße 35A.
Der Investor habe diese vermessen und parzellieren lassen und scheine die Grundstücke vermarkten zu wollen. Man habe sich im Bauamt erkundigt und dort erfahren, dass kein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage vorliege. Er befürchte, dass eine Bebauung des Grundstücks die Hochwassersituation bei Starkregenereignissen weiter verschärfen werde und die Auswirkungen bis zu seinem Haus (Schleifweg) spürbar wären.
Oberbürgermeister Güntner stimmt zu, dass die Vermutung einer Verkaufsabsicht naheliege, allerdings sei auch ihm keine Bauabsicht bekannt. Wenn ein Antrag eingeht, werde dies rechtskonform geprüft und dann entsprechend beschieden werden. In diesem Zusammenhang würden auch die Nachbarn beteiligt werden.
Persönlich halte er das fragliche Grundstück gut geeignet für die Herstellung eines Spielplatzes.
Er werde den Hinweis von Herrn Thomas Steinruck zur Anpassung der Entwässerungssatzung hinsichtlich der Erlaubnis zur Einleitung von Mischwasser weiterleiten.