Sachgebietsleitung Hager nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage.
Ausschlaggebend für die vorgeschlagene Erhöhung seien die in den vergangenen 4 Jahren angefallenen sowie prognostizierte Kosten und die Erfahrung der Friedhofsgärtner. Man habe alle Friedhöfe begangen, sich ein Bild gemacht und versucht, zu Gunsten der Bürger zu kalkulieren.
Stadtrat Volk zeigt sich mit der Steigerung nicht einverstanden, da die Kosten über 50% steigen sollen. Er könne hier weder sozial noch sachlich zustimmen, da eine Bestattung per se schon sehr teuer sei und sozial schwächere oft hart treffe. Er appelliert daher, die Gebühren mit Maß und Verantwortung zu erhöhen und verweist auf andere Kommunen.
Oberbürgermeister Güntner erinnert an die erfolgten Investitionen (z. Bsp. neue Aussegnungshalle) und die Planungen bis 2029. Da Friedhöfe kostendeckende Einrichtungen darstellen, sei die Stadt in der Gestaltung der Gebühren nicht frei.
Die Verwaltung müsse mit einer Beanstandung des Landratsamtes rechnen, sollten die Gebühren als zu niedrig eingeschätzt werden.
Stadtrat Müller schätze den Grünanteil des Friedhofs auf mehr als 20% und viele Gräber seien aufgelassen.
Kalkulatorische Zinsen von 2,5% halte er für unrealistisch und schlägt einen Zinssatz von 1% vor. Außerdem sollte der Anteil der Grünflächen geprüft werden.
Die Verwaltung habe Luftbilder von Friedhöfen anderer Gemeinden gesichtet und festgestellt, dass auf diesen der Bereich aus reinen Grünflächen und Bäumen sehr viel größer sei. Das Auflassen von Gräbern sei nicht ausreichend.
Der Neue Friedhof verfüge über einen höheren Grünanteil als der Alte Friedhof.
Das Sachgebiet 632 sei bestrebt, Lücken zu schließen, Bäume zu pflanzen und andere Bestattungsarten anzubieten.
Stadtrat Christof schlägt vor, die Stundensätze der Friedhofsgärtner zu kontrollieren. Bürgermeisterin Glos stimmt dem Vorschlag zu.
Stadtrat Dr. Küntzer bittet darum, die Angelegenheit zu vertagen, Einsparpotentiale zu ermitteln und neu zu kalkulieren.
Oberbürgermeister Güntner erwidert Stadtrat Paul, dass bei einer Ablehnung der Erhöhung oder Änderung des Zinssatzes neu kalkuliert werden müsse. Auch wenn geplante Investitionen nicht oder in einem anderen Ausmaß getätigt würden, werde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) neu kalkulieren.
Einer Zurückstellung der Sitzungsvorlage 2025/072, Erstellung einer Alternativrechnung mit einem Zinssatz von 1% sowie der Ermittlung weiterer Einsparpotentiale wird mehrheitlich zugestimmt.
1. Vom Sachvortrag 2025/072 wird Kenntnis genommen.
2. Die Festsetzung der Gebühr
erfolgt für den Zeitraum 01.07.2025 – 30.06.2029.
Die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen
(Friedhofsgebühren) werden wie in Anlage
1 dargestellt zum 01.07.2025 festgesetzt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen (Friedhofsgebührensatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 21.07.2024 entsprechend anzupassen.
4. Der kalkulatorische Zinssatz des Bestattungswesens für die Verzinsung des Anlagekapitals wird ab dem Haushaltsjahr 2025 (Vermögensjahr 2024) von bisher 1,0 % auf 2,5 % festgesetzt.