Sitzung: 25.03.2025 STR/016/2025
Nach Einschätzung
von Sachgebietsleitung Lunde handle es sich hierbei um eine veraltete
Beschreibung. Es müsste sich um ein Grundreinigungsgerät mit Wassersauger
handeln. Sie werde sich jedoch rückversichern und erneut informieren.