Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 0

Auf die Diskussion im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird Bezug genommen und Oberbürgermeister Güntner informiert, dass die Ziffer 4 dieser Sitzungsvorlage keine Kenntnisnahme wie die übrigen Punkte seien, sondern eines Beschlusses bedürfe. Da man das Thema aber mit einer Sitzungsvorlage behandeln wolle, werde über Vorlage 2024/175 abgestimmt.

 

Sachgebietsleiter Wirth beantwortet nun die Fragen des Gremiums.

 

Es stimmt zu, dass die hohen Geburtenzahlen bekannt gewesen seien, allerdings habe das Staatliche Schulamt nochmals mehr Schüler gemeldet, als prognostiziert. Es reiche aktuell noch nicht ganz für eine dritte Grundschule.

Oberbürgermeister Güntner fügt an, dass dies ein sensibles Thema sei. Wolle man eine weitere Grundschule angehen, dann sei der komplette Schulverband zu betrachten und die Auswirkung auf die beteiligten Gemeinden zu bedenken.

 

Stadtrat Dr. Küntzer verweist auf die Schwierigkeit, konkrete Zahlen festzulegen. Zu- und Wegzüge, Korridorkinder und Zurückstellungen würden die Anzahl stark beeinflussen. Bis 2028 habe man ungefähre Angaben, aber für die Folgejahre sei es schwierig, sichere Aussagen zu machen.

 

Oberbürgermeister Güntner stimmt ihm zu. Er setze hierbei Hoffnungen auf das neue KiTa-Programm.

 

Bürgermeisterin Glos bedankt sich bei der Verwaltung, dass zum Schulstart alle Erstklässler in Klassenräume einziehen konnten.

Allerdings bittet sie Sachgebietsleiter Wirth zukünftig um ein besseres Zeitmanagement, damit derartige Dringlichkeitsentscheidungen und Kraftakte vermieden werden können.

 

Wie eingangs erwähnt, werden die Ziffern 1 bis 3 zur Kenntnis gegeben und Ziffer 4 zur Abstimmung gestellt.

 


1.    Vom Sachvortrag 2024/176 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die erfolgte Beauftragung durch den Oberbürgermeister aufgrund von Dringlichkeit wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2024 Haushaltsüberschreitungen auf folgenden HSt. durch eine Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters gem. Art. 37 Abs. 3 GO genehmigt wurden:

 

HSt.

Bezeichnung

Ansatz

Überschreitung

VerwHH

2111.5312

 

 

 

 

 

 

2112.5312

 

 

 

 

 

 

VermHH

2111.9670

 

 

 

 

 

 

2112.9670

 

 

 

 

 

 

2111.9351

 

 

 

 

 

 

 

 

2112.9351

 

Grundschule - St.-Hedwig-Schule; Mieten für Gebäude und Grundstücke, Schulcontainer

Bisher bereitgestellt: 0,00 €

Deckung: HSt. 4642.5011

 

Grundschule Siedlung; Mieten für Gebäude und Grundstücke, Schulcontainer

Bisher bereitgestellt: 0,00 €

Deckung: HSt. 4642.5011

 

 

 

Grundschule - St.-Hedwig-Schule; Schulanlagen, Schulcontainer Erschließungsarbeiten

Bisher bereitgestellt: 0,00 €

Deckung: HSt. 8801.9450

 

Grundschule Siedlung; Schulanlagen, Schulcontainer Erschließungsarbeiten

Bisher bereitgestellt: 0,00 €

Deckung: Hst. 8801.9450

 

 

Grundschule - St.-Hedwig-Schule; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, 2024: Kabeleinzugsgerät f. Schulcontainer

Bisher bereitgestellt: 0,00 €

Deckung: HSt. 1300.9631

 

Grundschule Siedlung; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, 2024: Kabeleinzugsgerät f. Schulcontainer

Bisher bereitgestellt: 0,00 €

Deckung:
HSt. 1300.9631 1.500 € und
HSt. 8700.3600 10.000 €

 

0,00 €

 

 

 

 

 

 

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

0,00 €

 

 

 

 

 

 

0,00 €

 

 

 

 

 

 

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00 €

 

20.254,00 €

 

 

 

 

 

 

19.064,00 €

 

 

 

 

 

 

 

25.000,00 €

 

 

 

 

 

 

25.000,00 €

 

 

 

 

 

 

28.500,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

11.500,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

129.318,00 €

 

 

4.    Mit der Einstellung von zusätzlichen Reinigungskräften in Abhängigkeit einer vom ZGM durchgeführten Bedarfsberechnung besteht Einverständnis. Für das Schulzentrum Siedlung wird einer Stellenmehrung von 3,41h/Woche und für das Schulzentrum Stadtmitte einer Stellenmehrung von 10,41h/Woche zugestimmt. Die entstehenden Personalkosten betragen 5.400,00 € im Jahr 2024 und 18.100,00 € im Jahr 2025.