Sitzung: 24.09.2024 STR/029/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 0
Vorlage: 2024/179
Es gibt keine Fragen oder Einwände seitens der Gremiums.
- Vom Sachvortrag 2024/179 wird Kenntnis genommen.
- Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt wird für die Haushaltsjahre 2025 - 2028 wie folgt festgesetzt:
vorauss. Eigenanteil Stadt vorauss. Gesamtkosten
2025: 862.000 € 2.155.000 €
2026: 637.600 € 1.819.000 €
2027: 84.000 € 660.000 €
2028: 164.000 € 860.000 €
Gesamt 2025 - 2028: 1.747.600 € 5.494.000 €
- Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.