Herr Frommer umreißt den Sachverhalt und beantwortet anschließend die Fragen des Gremiums.

 

Es wird festgelegt, dass die Verwaltung den zulässigen Grad der Versiegelung sowie die Nutzungszeiten der neuen Kleingartenanlage kritisch prüfen werde.

 

Im Zuge der Diskussion erinnert Bürgermeisterin Glos, dass die Planungen schon seit ca. 15 Jahren bekannt seien. Sie rate dazu, nochmals im RathausMagazin zu informieren, aber die Pachtverträge nicht über den 31.12.2024 zu verlängern.

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Popp, wie die Verteilung der Gärten vorgenommen werde, erwidert Herr Frommer, dass die Liegenschaftsverwaltung die Anfragen sammle und zuweise. Verteilt werde nach der Reihenfolge der Anmeldungen.

Stadtrat Markert hält es für gerechtfertigt, den Pächtern von Flächen der Kleingartenanlage am Bahnhof den Vorrang bei der Vergabe der neuen Kleingärten zu geben. Er schlägt vor, diese Personen anzuschreiben.

 

Stadtrat Goldbach erkundigt sich, was mit dem Bestand der Kleingärten am Bahnhof geschehe. Viele Mieter seien bereits im fortgeschrittenen Alter und der Umzug könnte schwierig werden.

 

Man werde diesbezüglich nochmals auf die Liegenschaften zugehen.


1.    Vom Sachvortrag 2024/163 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der ausgearbeitete Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Kleingartenanlage in der Leisten“ mit Planzeichnung (Anlage 1), textlichen Festsetzungen (Anlage 2), Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), dem Vorentwurf zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 4) und der dazugehörigen Begründung (Anlage 5), alle in der Fassung vom 24.09.2024 sowie der spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (Anlage 6) vom 19.12.2023 werden vom Stadtrat der Stadt Kitzingen anerkannt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.