Sitzung: 24.09.2024 STR/029/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 0
Vorlage: 2024/163
Der Bitte von Stadtrat Markert, den Begriff „Kampfhund“ durch „Listenhund“ zu ersetzen, wird nicht entsprochen.
1. Vom Sachvortrag 2024/163 wird Kenntnis genommen.
2. Auf Grund von Art. 3 Abs. 1 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April
1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 04.Juni 2024
(GVBl. S. 98), erlässt die Stadt Kitzingen folgende
1. Änderungssatzung
zur
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
(Hundesteuersatzung)
vom
11. November 2021
§
1
Satzungsänderung
1. § 2 wird wie folgt ergänzt:
„9.
Hunde, die erstmalig aus dem Kitzinger Tierheim übernommen werden. In diesem
Fall wird die Steuerbefreiung für einen Zeitraum von drei Jahren ab der
Aufnahme in den eigenen Haushalt gewährt.“
2. § 6 Abs. 2 wird durch folgenden Satz 3
ergänzt:
„Sie
gilt nicht für solche Hunde, denen bereits eine Steuerbefreiung gem. § 2 Nr. 9 gewährt
wurde.“
3. § 7 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„Für
Kampfhunde wird keine Steuerbefreiung nach § 2 Nr. 7, 8 und 9 und keine
Steuermäßigung gewährt.“
§
2
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.