Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 15, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 0

Stadtrat Paul erläutert die Intention seines Antrags. Es sei Ziel, planerische und rechtliche Voraussetzungen zu ermitteln.

 

Bauamtsleiter Graumann erwidert, dass die Verwaltung den Antrag kritisch sehe. es bestehe durchaus Interesse, im Sanierungsgebiet das Vorkaufsrecht zu nutzen. Allerdings werde oft davon abgesehen, da es Einschränkungen für die Inanspruchnahme gibt. Eine Grundlage sei das in Arbeit befindliche Erneuerungskonzept.

Stadtrat Paul spricht sich dafür aus, öfter in der Grauzone unterwegs zu sein und Mut zu beweisen. Trotzdem wolle er das Erneuerungskonzept abwarten.

 

Nach weiterer Diskussion stellt Bürgermeisterin Glos Antrag auf Schluss der Debatte.

 

Oberbürgermeister Güntner lässt abstimmen und der Antrag wird mit 20 zu 6 Stimmen angenommen.

 

Abschließend wird der Antrag der SPD vom 20.07.2024 zur Abstimmung gestellt.


1.      Vom Sachvortrag 2024/161 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Es sind dem Stadtrat alle rechtlichen und planerischen Voraussetzungen zur Entscheidung vorzulegen, die eine Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt erlauben.

 

3.      Es sind zusätzliche Mittel bereitzustellen, um die vorgenannten Voraussetzungen zu schaffen und das Vorkaufsrecht künftig wahrzunehmen.