Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates vom 27.04.2023 und 04.05.2023 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates vom 27.04.2023 und 04.05.2023 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.