Der anwesende Stadtrat Dirk Wittmann verlässt ohne Aufforderung seinen Platz und enthält sich der Abstimmung.

 

Herr Schmitt, Fa. Riedel-Bau, erläutert anhand einer Präsentation (siehe Anlage 1 zu dieser Ziffer der Niederschrift) den Entwurf der Einkaufsgalerie in den Marshall Heights.

 

Vor dem Beginn der Diskussion erinnert Oberbürgermeister Güntner, dass die Stadträte Georg und Dirk Wittmann bei diesem Tagesordnungspunkt befangen sind.

Danach verweist er auf den Antrag der CSU-Fraktion zu diesem Vorhaben (Anlage 2 zu dieser Ziffer der Niederschrift) und erteilt Stadtrat Dr. Küntzer das Wort.

Dieser fasst sein Anliegen kurz zusammen und fordert, das die Etablierung eines Kreisverkehrs an der Ein-/Ausfahrt zu dem neuen Einkaufs-Center, allen anderen Lösungen vorzuziehen sei.

Oberbürgermeister Güntner schlägt vor, einen Prüfauftrag als neue Ziffer 3 in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen. Der Antragsteller stimmt dem zu, betont aber, ein deutliches Zeichen gegen eine weitere Ampel auf diesem Teilstück der B 8 setzen zu wollen.

 

Die anschließende Beratung konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:

 

Verkehr

 

 - Eine generelle Steigerung des Verkehrsaufkommens in den Marshall Heights wird

   kontrovers betrachtet.

 - Stadtrat Sanzenbacher befürchtet, dass die Abmilderung des CSU-Antrags dazu

   führen werde, dass dieser erfolglos bleibt. Er stimmt ebenfalls gegen eine Ampel-

   lösung.

   Außerdem bemängelt er, dass die Belange von Fußgängern und Fahrradfahrern zu

   wenig berücksichtigt worden seien.

   Herr Schmitt fügt an, dass Riedel-Bau als Vorhabenträger dazu verpflichtet sei,

  sicherzustellen, dass der Verkehrsknotenpunkt funktioniert.

 

Entwässerung

 

Die Fraktion der SPD zeigt sich besorgt, dass bei Ableitung von Oberflächenwasser die Bachbetten von Mühl- und Esbach bei Starkregen die Wassermengen nicht aufnehmen könnten und regen an, auch Zisternen zu bauen.

Bauamtsleiter Graumann stimmt zu, dass ein Konzept erstellt und Lösungen entwickelt werden müssen.

 

Stadtrat Markert erkundigt sich, wie Riedel-Bau nach Fertigstellung vorgehen werde: würde die Firma das Gebäude behalten oder an einen Dritten veräußern?

Herr Schmitt beantwortet die Frage dahingehend, dass es üblich sei, langfristige Mietverträge zu schließen. Selbstverständlich bestünde aber die Möglichkeit, dass das Einkaufszentrum in der Zukunft verkauft werde.


1.    Vom Sachvortrag 2023/074 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 107 „Einzelhandelszentrum Marshall Heights“ gemäß § 12 BauGB für das Gebiet in den Marshall Heights entsprechend des Antrags der Riedel Bau AG vom 30.03.2023. Weiterhin wird die 54. Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

 

3.    Die Verwaltung prüft im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses intensiv die Möglichkeit der Herstellung eines Kreisverkehrs.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB sowie der Einleitung der weiteren Verfahrensschritte beauftragt.

Stadtrat Dirk Wittmann nimmt seinen Platz im Gremium wieder ein.