Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 16, Anwesend: 26

A. Oberbürgermeister Müller verweist auf die Beschlussfassung im Finanzausschuss, in der die Verlängerung der Veränderungssperre abgelehnt wurde. Hinsichtlich der zeitlichen Schiene stellt er dar, dass bis zum Jahresende die Fortschreibung des Zentrenkonzeptes abgeschlossen sein könnte, wonach die Ergebnisse im Bebauungsplan einfließen könnten und dieser ab Januar 2011 geändert werden könnte. Er stellt dar, dass die Veränderungssperre nochmals um ein Jahr verlängert werden sollte. Diese Entscheidung sollte auch mit Blick auf die innenstädtische Entwicklung getroffen werden.

Stadtrat Schmidt als Wirtschaftsreferent ist der Auffassung, dass die Veränderungssperre lediglich um ein halbes Jahr verlängert werden sollte, damit die Verwaltung die Änderungen des Zentrenkonzeptes im Bebauungsplan einfließen lassen kann und gleichzeitig die Verwaltung eine entsprechende zeitliche Vorgaben an die Hand zu geben.

Oberbürgermeister Müller weist darauf hin, dass die Veränderungssperre nicht um ein halbes Jahr sondern nur um ein Jahr verlängert werden könnte. Man könne lediglich nach einem halben Jahr die Angelegenheit vorlegen und die Veränderungssperre wieder aufheben.

Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über die Veränderungssperre und dem weiteren Vorgehen, wobei jeder Redner das Für bzw. Wider jeweils darstellt, worauf Stadträtin Richter den Antrag auf Schluss der Debatte stellt. Oberbürgermeister Müller bittet um Abstimmung mit der Ergänzung unter drittens, dass die Verwaltung im Januar die Angelegenheit nochmals vorlegen werde.

 


 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 53 "Marktbreiter Straße" gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr.

 

3.    Die Verwaltung wird im Januar 2011 nach Vorliegen und Abstimmung des Zentrenkonzeptes das weitere Vorgehen im Stadtrat zur Abstimmung bringen.

 

D. Oberbürgermeister Müller stellt fest, dass der Antrag abgelehnt wurde.